Hallo mir brennt gerade eine frage unter den Finger: Und zwar bin ich momentan Student an einer FH in Bayern, und hab mich an sich morgen für eine Prüfung GDI angemeldet. Normalerweise ist das schieben bei uns kein Problem einfach nicht hin und gut ist. Das wollte ich auch Morgen mit dieser Prüfung machen da es bereits mein zweiter Versuch ist, und ich mir nicht 100% sicher bin diese zu bestehen. Allerdings bin ich gerade in unseren Po über folgenden Paragraphen gestoßen: ¹Die Prüfungsleistung zum Modul GDI wird als Grundlagen- und Orientierungsprüfung eingestuft. ²Diese Prüfung muss spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erstmalig abgelegt sein. ³Überschreiten Studierende aus von ihnen zu vertretenden Gründen diese Frist, gilt die nicht fristgerecht abgelegte Grundlagen- und Orientierungsprüfung als abgelegt und wird mit „nicht ausreichend“ bewertet. Da stellt sich mir die Frage heißt abgelegt = einmal teilgenommen aber nicht unbedingt bestanden ? Gruß
gilt die nicht fristgerecht abgelegte Grundlagen- und Orientierungsprüfung als abgelegt und wird mit „nicht ausreichend“ bewertet.
Genau das heißt es: die Prüfung wurde abgelegt aber mit ‚nicht ausreichend‘ bewertet und daher nicht bestanden.
Hi,
eine Prüfung ablegen heißt grundsätzlich „hingehen und mitschreiben“.
Diese Prüfung muss spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erstmalig abgelegt sein
Hier hat „abgelegt“ die Bedeutung „Student hat sich angemeldet, ist hingegangen und hat die Prüfung geschrieben“.
Anmelden und nicht hingehen zählt nicht.
Wenn das Ende des zweiten Fachsemesters rum ist, und du die Prüfung nicht geschrieben hast, dann geschieht folgendes:
gilt die nicht fristgerecht abgelegte Grundlagen- und Orientierungsprüfung als abgelegt und wird mit „nicht ausreichend“ bewertet.
„nicht fristgerecht abgelegt“ heißt hier, „war nicht da und hat nicht geschrieben“. Dann betrachtet dich die Prüfungskommission als einmal durchgefallen - egal, ob du angemeldet warst oder nicht.
die Franzi
Hallo da_du,
Das wollte ich auch Morgen mit dieser Prüfung machen
da es bereits mein zweiter Versuch ist, und ich mir nicht 100%
sicher bin diese zu bestehen.
¹Die Prüfungsleistung zum Modul GDI wird als Grundlagen- und
Orientierungsprüfung eingestuft. ²Diese Prüfung muss
spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erstmalig
abgelegt sein.
Die beiden Texte zusammen heißen: Wärest Du nicht schonmal hingegangen und dabei durchgefallen, würdest Du Dir jetzt das „Durchgefallen“ durch nicht Hingehen einfangen.
Diese Regelungen hatten wir schon vor 30 Jahren an der FH München für das Grundstudium (erste zwei Semester) Elektrotechnik. Man musste diese Prüfungen zwei Semester nach Fälligkeit erstmalig abgelegt haben, sonst wurden sie als einmalig nicht bestanden gewertet. Andere technische Studiengänge waren analog organisiert.
Die Regelung wurde uns damals so erklärt, dass sie dazu diene, dass Studenten nicht die ersten Prüfungen ewig vor sich herschieben sondern dann endlich mal hingehen, um zu versuchen, ob sie nicht doch schon genug gelernt haben.
Gruß, Karin
²Diese Prüfung muss
spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erstmalig
abgelegt sein. ³Überschreiten Studierende aus von ihnen zu
vertretenden Gründen diese Frist, gilt die nicht fristgerecht
abgelegte Grundlagen- und Orientierungsprüfung als abgelegt
und wird mit „nicht ausreichend“ bewertet. Da stellt sich
mir die Frage heißt abgelegt = einmal teilgenommen aber nicht
unbedingt bestanden ? Gruß
was denkst du, was es heißt??? Teilgenommen und bestanden? Das würde ja den ganzen Absatz sinnlos machen:smile:))
Allerdings hast du es ja schon einmal „erstmals“ abgelegt und damit braucht dich der Absatz nicht interessieren.