Hallo mir brennt gerade eine frage unter den Finger:
Und zwar bin ich momentan Student an einer FH in Bayern, und hab mich an sich morgen für eine Prüfung ( GDI) angemeldet. Normalerweise ist das schieben bei uns kein Problem einfach nicht hin und gut ist. Das wollte ich auch Morgen mit dieser Prüfung machen da es bereits mein zweiter Versuch ist, und ich mir nicht 100% sicher bin diese zu bestehen. Allerdings bin ich gerade in unseren Po über folgenden Paragraphen gestoßen:
¹Die Prüfungsleistung zum Modul GDI wird als Grundlagen- und Orientierungsprüfung eingestuft. ²Diese Prüfung muss spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erstmalig abgelegt sein. ³Überschreiten Studierende aus von ihnen zu vertretenden Gründen diese Frist, gilt die nicht fristgerecht abgelegte Grundlagen- und Orientierungsprüfung als abgelegt und wird mit „nicht ausreichend“ bewertet.
Da stellt sich mir die Frage heißt abgelegt = einmal teilgenommen aber nicht unbedingt bestanden ?
Gruß