prüfung beschwerde

Liebe/-r Experte/-in,
ich benötige Eure Hilfe. Zur Zeit nehme ich an einer Weiterbildung teil, die benotet wird. Wir haben einen EDV Test geschrieben. Hierzu hatten wir zwei Themen.
Thema a) Excel - hier haben wir ein Arbeitsblatt mit einer Tabelle bekommen , die wir im Computer abschreiben sollten und hierzu Formeln schreiben. Hierzu gab es noch
einen 3teiligen Aufgabenzettel. Die Aufgabenzettel hat die Dozentin einer Teilnehmerin zum weitergeben in die Hand gedrückt. Ich habe mir leider nur das Arbeitsblatt
genommen, ohne den dazugehörigen 3teiligen Aufgabenzettel. Habe mich zwar gewundert, warum es hierzu keine Aufgabenstellung gab habe aber nicht ge-
fragt. Auf dem Arbeitsblatt war auch ersichtlich , dass wir die Formeln eingeben mussten. Auf dem mir fehlenden
Arbeitszettel waren noch 3 weitere Aufgaben zu erledigen.
Diese habe ich nicht, da mir ja der Zettel fehlte. Es blieb einer übrig, die letzte Teilnehmerin hat der Dozentin diesen nach vorn gebracht. Ich habe es durch meine Prüfungsaufregung nicht mitbekommen. Als ich nach der Prüfung die Dozentin darauf ansprach, sagte sie nur
da kann ich auch nichts mehr dran machen. Hätte die Dozentin nicht nochmals fragen können, ob jeder alle Zettel bekommen hat. Durch diese fehlenden Aufgaben, bekomme ich jetzt wohl eine Note schlechter verpasst.
Kann ich mich Beschweren, bringt die Beschwerde etwas.
Ich dank Ihnen/Euch für die Hilfe im Vorhinein.
Viele Grüße Brooke666

Hallo,

das ist natürlich dumm gelaufen. Hier gibt es ja auch keinerlei Anhaltspunkte dass Du dir durch die Nichtabnahme des Aufgabenzettels einen Vorteil verschafft hast. Insofern würde ich das ganze schriftlich zusammen fassen und der Dozentin, sowie deren Vorgesetzte zuleiten, mit der Bitte, die Prüfung unter Aufsicht zu wiederholen, gern auch mit anderen Aufgaben. Schreib das alles sehr freundlich und entschuldige dich für die Unachtsamkeit deinerseits, mach auf jeden Fall der Dozentin keine Vorwürfe. Wie es in den Wald reinruft, so schallt es heraus, ich denke das weisst Du. Vielleicht kann Dir auch ein Arzt bescheinigen, dass Du an extremer Prüfungsangst leidest und Dir deswegen dieser Fehler unterlaufen ist. Wenn Du Glück hast, gehen sie drauf ein. Verpflichtet sind sie nicht, weil Du die gleichen Chancen hattest wie alle anderen auch. Ich wünsche Dir viel Erfolg und dass sich alles noch zum Guten wendet. mfg Alex

Hallo Brooke666
nun, Prüfungsaufregung oder auch Angst ist doch voll menschlich. Aber ich würde mich nicht geschlagen geben und auf jeden Fall bei der Leitung eine schriftliche Mitteilung machen. Warte nicht erst auf die Rückgabe der Arbeit. Vielleicht bekommst Du ja die Möglichkeit die Arbeit noch mal zu schreiben. Ich würde es Dir wünschen. Schreib das Geschehen auf und Bitte um eine Wiederholung oder andere Lösung. Ich kenne mich mit dem Recht bei so was nicht aus, aber rein menschlich würde ich auch so handeln. Ich wünsche Dir viel Glück.
Lg Andrea

Beschweren kann man sich immer