Prüfung bestehen ohne Berichtsheft

Hallo,

als ich im September 2011 meine Lehrzeit begann, wurde ich erst nach Wochen darauf hingewiesen, dass ich ein Berichtsheft anzulegen und zu führen habe. Also kaufte ich mir eines - doch am nächsten Tag war es auch schon wieder aus meinem Kopf verschwunden. Seitdem ist ein Jahr vergangen - und niemand hat sich auch nur etwas darum gekümmert oder nachgefragt. Ok, ich muss zugeben, dass ich an der Tatsache natürlich auch nicht ganz unschuldig bin - mich trifft mindestens genauso viel Schuld wie meinem Ausbilder, der es ebenso vernachlässigt hat.

Nun hatte ich am Anfang diesen Jahres meine Prüfungen gehabt. Sagen wir einfach mal an dem 04. & 05.05.2013. An jedem von beiden Tagen jeweils 2 Prüfungen schriftlich und im August diesen Jahres die noch ausstehende mündliche Prüfung. Von den vier schriftlichen Prüfungen habe ich 3 bestanden, muss also noch einmal im November (in 10 Tagen) zur Wiederholungsprüfung ran. Als ich zu meiner mündlichen Prüfung das Berichtsheft vorzeigen musste sagte ich, dass ich es nicht mithabe und man sagte mir, ich solle es dann halt im November zur Wiederholungsprüfung nachreichen.

Jetzt ist es allerdings der Fall, dass ich es immer noch nicht habe, und außerdem im Juni diesen Jahres von meinem Ausbilder gekündigt wurde. Seitens der IHK hieß es, ich könne die restlichen Prüfungen noch ablegen, nur halt als Privatperson ohne Betriebsangehörigkeit. Und die Kosten für die Wiederholungsprüfung tragen. Das Geld ist schon bezahlt und die Einladung zur Prüfung in 10 Tagen habe ich ebenfalls schon erhalten. Kann es dennoch passieren, dass ich die Lehre nicht erfolgreich abschließen kann, weil ich kein Berichtsheft habe? Oder bin ich da ein „Sonderfall“, weil ich ja mittlerweile leider betriebslos bin und die Prüfung eben privat bestreiten muss. Habt ihr eine Idee?

Vielen Dank für eure Antworten!

Hallo Sinfin19,
das hört sich nicht gut an.
Im Berufsbildungsgesetz steht in §14 ganz eindeutig drin, dass es die Pflicht des Ausbilders ist, dass er dich darüber informiert, dass du ein Berichtsheft führen musst. Und es es ist seine Pflicht dein Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. Soviel mal zu den Pflichten, die dein Ausbilder versäumt hat…
Aber es steht auch in §43 drin, dass du nur zur Abschlussprüfung zugelassen wirst, wenn du ein Berichtsheft hast. Ansonsten ist der Abschluss nicht „anerkannt“. Ich denke, dass es der beste Weg ist, mit der IHK offen darüber zu reden.

Hallo Sinfin 19,

für einen Abschluss ist es notwendig die Abschlusspfüfung zu bestehen. Um eine Abschlussprüfung zu bestehen ist es notwendig an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Um an eine Abschlussprüfung teilzunehmen benötigt man deren Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sind im BBiG verankert. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, so wird die zuständige Stellen die Anmeldung zur Abschlussprüfung verweigern, bis die Voraussetzungen geschaffen wurden. Wird einem trotz fehlender Voraussetzung die Zulassung erteilt, obligt es der zuständigen Stelle dies zu begründen.

Die Abschlussprüfung, wenn sie bestanden wird, kann von der zuständigen Stelle erstmal schwebend wirksam sein, bis der Mangel behoben ist. Da aber der Ausbildungsnachweis (ehem. genannt „Berichtsheft“) für eine Zulassung entscheidend ist, weil bei späteren Klagen deren Ausbildungsinhalte geprüft werden, kann die Prüfung als gültig angesehen werden.

Wie bereits schon beschrieben, sollte ein Ausbildungsnachweis von ihnen erstellt und nachgereicht werden.

Der Ausbildungsnachweis obligt keiner direkten Format, da es die Ausbildungsinhalte während der Ausbildung darstellen soll.

Ich hoffe das hilft zusätzlich einwenig.

Mfg

Hallo,

Seitens der IHK hieß es, ich könne die
restlichen Prüfungen noch ablegen, nur halt als Privatperson
ohne Betriebsangehörigkeit. Und die Kosten für die
Wiederholungsprüfung tragen. Das Geld ist schon bezahlt und
die Einladung zur Prüfung in 10 Tagen habe ich ebenfalls schon
erhalten.

Auf welcher Rechtsgrundlage lässt Dich die IHK zur Prüfung zu? (In der Einladung könnte etwas dazu stehen.)

Kann es dennoch passieren, dass ich die Lehre nicht
erfolgreich abschließen kann, weil ich kein Berichtsheft habe?

Möglich.

Oder bin ich da ein „Sonderfall“, weil ich ja mittlerweile
leider betriebslos bin und die Prüfung eben privat bestreiten
muss.

Auch möglich.

Habt ihr eine Idee?

Erstmal nicht. Es sei denn, Du kannst bei der Prüfung das „richtige“ Berichtsheft aus der Tasche ziehen. Auf jeden Fall ist mit der Frage nach dem Berichtsheft zu rechnen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

wo ist denn das Problem??
In 10 Tagen wird man es doch hin bekommen das Berichtsheft nach zu machen…das haben andere schon in viel weniger Zeit geschafft… fertig machen und mit nehmen… dann sind die Nächte eben mal viel kürzer aber dafür kann man seine Prüfung ablegen.

Gruß Sunny

Wie meine Vorredner schon erläutert, könnte es äußerst schwierig werden, die Lehre ohne Berichtsheft abzuschließen.

Ich selbst habe bereits die Erfahrung gemacht, dass fehlende bzw. nicht ordentlich geführte Berichtshefte zum nicht bestehen bzw. zum verzögerten Abschluss der Ausbildung führen.

Hallo,

einfach einmal hier lesen zum Thema
Regelung zum Führen von Ausbildungsnachweisen/Berichtsheft

http://www.ihk-koeln.de/3870_Regelung_zum_Fuehren_vo…

Gruß Merger

Moin,

Habt ihr eine Idee?

wir hatten auch mal so einen Kunden, der im letzten Lehrjahr sein Berichtsheft nicht mehr führte und sich trotz mehrfacher Aufforderung nicht aufraffte es zu tun.
Der konnte zwar an der Prüfung teilnehmen (weil unsere Ausbilderin ein gutes Verhältnis zur Kammer hatte), aber kriegte sein Zeugnis erst, als er das Berichtsheft vollständig vorlegte. Da gabs aber gleube ich eine maximale Zeit, die vergehen durfte.
Wenn Du Pech hast, kannst Du nicht an der Prüfung teilnehmen, wenn Du viel Glück hast, greift obige Variante.

Also besorg Dir die leeren Hefte und schreib die Berichte bis zum Prüfungstermin und hoffe, daß Deine Leute im Betrieb die auch unterschreiben.

Gandalf