Prüfung eines Patents

Hallo!
Wenn ich eine Idee für ein Produkt habe und gerne wissen möchte, ob es dieses Produkt schon gibt bzw. Ob jemand diese Idee schon als Patent angemeldet hat, wohin muss ich mich dann wenden?
Und dann: Wenn niemand das Produkt bisher als Patent angemeldet hat, wie muss ich dann vorgehen, um das Produkt anzumelden?
Für Eure Hilfe jetzt schon mal vielen Dank!

Hier findest Du alle Infos dazu:
http://www.dpma.de/patent/patentschutz/europaeischeu…

Guten Abend,

Anmelden tut man ein Patent beim zuständigen Patentamt in deiner Region.

Alle weiteren Infos zum Schutz von Ideen bzw. um zu schauen welche Ideen schon patentiert sind kannst du u.a. hier finden

http://www.urheberregister.de/

oder halt einfach mit dem Patentamt selbst sprechen.

Schönen Abend und viel Erfolg bei der Anmeldung

Hallo,

Deutsches Patentamt, München.
Die können dir auch weitere Auskünfte geben.

Grüße aus Bayern

Hallo sunnydiver,
leider kann ich helfen.
Schöne Grüße
fidi18

Hallo !
Auskunft gibt vermutlich das Deutsche Patent- und Marken-Amt in München-

Aber leider kenne ich mich im Patentrecht nicht aus. Allerdings gibt es zu dem Thema viel im Net - schon mal gegoogelt ?

Grüße von
Monika

Hallo,

zu Deiner 1. Frage:

Um Herauszufinden, ob die Idee schon angemeldet wurde kann man eine Recherche in Patentdatenbanken durchführen, z.B. DEPATIS vom Deutschen Patent- und Markenamt. Alternativ kann man einen professionellen Rechercheur oder auch einen Patentanwalt mit der Durchführung einer derartigen Recherche beauftragen. Es ist aber grundsätzlich so, dass das Patentanmeldungen erst 18 Monate nach ihrer Einreichung veröffentlicht werden. Folglich vergehen 18 Monate, bis eine Patentanmeldung überhaupt recherchierbar ist. Außerdem ist es so, dass alles, was irgendwo, egal in welcher Sprache als Stand gilt, von dem sich die Erfindung in zumindest einem Punkt unterscheiden muss. Leider deckt nun keine Patentdatenbank alle Länder und Sprachen ab. Folglich kann durch eine Recherche nicht abschließend ermittelt werden, ob eine Erfindung „neu“ ist. Es ist aber so, dass das Deutsche Patent- und Markenamt prüft, ob eine Erfindung neu und erfinderisch ist. Zurückweisen kann das Deutsche Patent- und Markenamt eine Patentanmeldung nur, es nachweist das die Erfindung nicht mehr neu oder nicht erfinderisch ist. Die Beweislast liegt also beim Deutschen Patent- und Markenamt. Daher macht es Sinn, nicht zu viel Mühe und Zeit in Recherchen zu stecken, sondern eher Zeit und Mühe in eine möglichst schnelle Patentanmeldung zu investieren und dann das Deutsche Patent- und Markenamt die Recherche machen zu lassen.

zu Deiner 2. Frage

Die Erfindung muss neu sein, damit sie patentiert werden kann. Auch der Erfinder kann durch Veröffentlichung seiner eigenen Erfindung die Neuheit seiner Erfindung zerstören. Deshalb zuerst einmal die Erfindung geheim halten und keine Details ausplaudern!

Entgegen offenbar weit verbreiteten Vorstellungen ist kein Prototyp erforderlich, um ein Patent zu erhalten.

Für eine Patentanmeldung (und auch für ein Gebrauchsmuster) sind erforderlich eine Beschreibung der Erfindung, am besten mit Zeichnungen (keine technischen Konstruktionszeichnungen, Schemazeichnungen reichen), und Ansprüche, die den Schutzumfang definieren.

Die Anmeldegebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt für ein Patent beträgt bei elektronischer Anmeldung EUR 40,- und in der Papierform EUR 60,- (Eine elektronische Anmeldung bedeutet nicht Anmeldung per Email oder ähnliches, sondern setzt einen speziellen Zugang voraus.). Wenn die Patentanmeldung mehr als 10 Ansprüche aufweist werden für jeden weiteren Anspruch EUR 20,- fällig.

Ein Patent wird nur erteilt, wenn die Prüfung erfolgreich durchlaufen wurde. Hierzu ist ein Prüfungsantrag erforderlich, die Prüfungsgebühr beträgt EUR 350,-. Den Prüfungsantrag kann man sofort bei Einreichung stellen, muss ihn aber spätestens 7 Jahre nach der Anmeldung stellen. Alternativ kann man auch nur Recherchenantrag stellen.

Eine Alternative ist das Gebrauchsmuster. Die Anmeldegebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt für ein Gebrauchsmuster beträgt bei elektronischer Anmeldung EUR 30,- und in der Papierform EUR 40,-. Eine Prüfungsgebühr gibt es nicht, Gebrauchsmuster werden so ins Register eingetragen.

Wenn ein Patentanwalt die Anmeldeunterlagen ausarbeitet muss man hierfür wohl mindestens EUR 1000,- veranschlagen (10 Seiten Beschreibung, 10 Ansprüche). Hinzu kommt die Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Patentamt, wofür bei einem Patent ca. EUR 500,- zu veranschlagen sind, bei einem Gebrauchsmuster weniger, da ja keine Prüfung erfolgt und damit keine Fristen zu überwachen sind. Bei einer Patentanmeldung ist noch wichtig zu wissen, dass im Verlauf des Prüfungsverfahrens Prüfbescheide zu erwidern sind, üblicherweise zwei. Für die Beantwortung eines Bescheids durch einen Patentanwalt sind je nach Aufwand EUR 500,- bis EUR 1200,- zu veranschlagen (fällt bei einem Gebrauchsmuster weg). Die Dauer des Prüfungsverfahren liegt bei ca. 2 Jahren.

Bei Fragen einfach melden. Email: [email protected]

Hi,

wende Dich ans Patentamt, das Europäische Patentamt sitzt in München.
Andere kenne ich nicht. Ein eingetragenes Patent schützt m.W. 10 Jahre, ggf mehr, vor Nachahmung. Da hast Du keine Möglichkeit das Gleiche nochmal anzumelden.

Ciao Ricco

Tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen.

Hallo,

dafür gibt es die deutschen bzw. europäischen Patentämter . Solltest Du im Web ganz leicht finden.
Ob und wie so ein Prüfverfahren abläuft und ob man da „einfach fragen kann“ weiß ich leider nicht.
Sofern ich Dir helfen konnte, würde ich ich über einen Bewertungspunkt freuen !

lg

lumini