Prüfungen in der Schule

Meinem Sohn wurde von seiner Lehrerein eine Klassenarbeit abgenommen, weil er zu unruhig war und die anderen Schüler gestört haben soll.

Kann ihm deshalb die Möglichkeit eine Arbeit zu Ende zu bearbeiten verweigert werden ???
Natürlich war er nicht fertig und hat nun eine 4, weil zwei Aufgaben unbearbeitet waren.

Hallo Bettina,

ups, nur weil er unruhig war? Im Normalfall werden Klassenarbeiten dann vorzeitig eingesackt, wenn der Schüler beim Schummeln erwischt wird. Dann gibt es normalerweise auch ein 6.

In „deinem Fall“ würde ich folgendes vorschlagen:

  • Gespräch mit der Klassenlehrerin suchen und gezielt fragen, ob er nur gestört hat und ob sie ihn darauf hingewiesen hat.
  • Die Klassenlehrerin darauf hinweisen, dass dein Sohn das Recht hat, die Klassenarbeit fertig zu schreiben.
  • Die Klassenlehrerin fragen, wie er gestört hat? So, dass anderen die Arbeit nicht mehr schreiben konnten, oder anders?
  • Die Klassenlehrerin bitten, deinem Sohn die Möglichkeit zu geben, die Klassenarbeit nachzuholen.
  • Wenn das alles nicht hilft, gehe zum Rektor.

Gruss und viel Glück

Matthias

Falsche Fragestellung!
hallo Bettina (das nennt man Anrede),

Du fragst als erstes „darf der Lehrer das?“.
Warum fragst Du nicht, wie Du Deinem Sohn rücksichtsvolles Behnehmen beibringen kannst - anscheinend hat er die anderen gestört?

Wärst Du Mutter eines Kindes, das die Arbeit nur mit 4 geschrieben hat, weil der Lehrer nicht in der Lage war, einen Randalierer zu disziplinieren, dann würdest Du auch fragen: „Darf der Lehrer die Arbeit überhaupt werten, wenn er nicht für Ruhe im Klassenraum sorgen kann?“.
Nun, der Lehrer hat für Ruhe gesorgt - vieleicht solltest Du ihn in diesem Bemühen unterstützen und ihm nicht auch noch ins Kreuz fallen (und Deinen Sohn damit gleichzeitig in seinem schlechten Verhalten positiv bestärken).

Kopfschüttelnde Grüße
gordie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Halt, halt, ich hab nicht gesagt, dass ich das Verhalten meines Sohnes billige und ihn auch noch darin bestärke.
So dämlich bin ich nicht.

Außerdem ist „Randalierer“ starker Tobak

Aber diese ganze Klasse ist mehr als unruhig, nicht nur mein Sohn, aber er und die Lehrerein können sich nicht riechen.

Aber hier wird schlechtes Benehmen mit einer Verweigerung der Leistungsprüfung bestraft. Die Auswirkungen können unter Umständen fatal sein.

4 Like

Hallo Matthias,

bei allem Verständnis für Dein Verständnis - aber das geht zu weit.

Der Sohn von Bettina hat sich durch sein Verhalten eindeutig dafür entschieden, die geforderten Leistungen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht zu erbringen - und dann muß er auch die Konsequenzen tragen. Seine Leistung wurde mit ausreichend bewertet, also noch alles offen.

Das Gespräch mit der Lehrerin zu suchen ist sicherlich ein vernünftiger Weg - aber nicht mit der Zielsetzung, dem Sohn von Bettina ein „Extrawürstchen zu braten“. Er hat seine Entscheidung getroffen und muß die Erfahrung annehmen. Ihm jetzt zur „Belohnung“ nochmal einen Extratermin zu ermöglichen, halte ich für absolut falsch. Nachher gewöhnt er sich daran und nutzt in Zukunft öfter die *verlängerte Vorbereitungszeit* (das war Übertreibung!).

Darüberhinaus: In welcher Zeit soll die Prüfung denn erneut erbracht werden? Soll eine Stunde ausfallen und die anderen Schüler in der Zeit Däumchen drehen oder soll der Lehrer das in seiner Freizeit machen?
Beide Varianten sind nicht zumutbar!

grüße
Gordie,
die sich immer öfter über erziehungsunwillige /-fähige Eltern ärgert, die diese Aufgaben hemmungslos auf die Lehrer und den Staat übertragen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

4 Like