Ich muss jetzt glaube ich doch mal die Prüfungsordnung hier einstellen:
Es steht hier noch soetwas wie eine Art Notenausgleich:
Blockquote von den vier Pflichtmodulen der Wirtschaftsinforma-
tik mindestens drei mit „ausreichend“ (4,0) oder
besser bewertet worden sind, das vierte mit mindes-
tens 25 Prozentpunkten be
wertet worden ist und die
Summe der Prozentpunkte mindestens 200 beträgt
Blockquote Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleis-
tungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen
Studiengängen erbracht worden sind, erfolgt ohne
Übernahme der Noten.
Ich könnte, im Gegensatz zu Studenten die im 1. Fachsemester auf der Uni anfangen und sich nichts anrechnen lassen, mit dem „Einführung in die Wirtschaftsinformatik“ keinen Ausgleich mehr für eine andere Prüfung mehr machen, weil die angerechneten Leistungen immer ohne Note angerechnet werden. Wenn ich „Einführung in die Wirtschaftsinformatik“ dort neu belegen würde könnte das gehen, wenn ich bei einer „fortgeschrittenen-“ Prüfung schlechter als 4.0 abschneiden sollte. Für diesen Notenausgleich nimmt ist eine Prüfung geeignet, in der man besser abgeschnitten hatte. Das geht wohl am besten mit der leichtesten „Einführung in die Wirtschaftsinformatik“. Das könnte ich durch die Anrechnung nicht mehr machen. Was nicht zu meinen Gunsten wäre. Ich wäre durch die Anrechnung ja dann schlechter gestellt als Studenten, die diese Prüfung neu belegen.
Wäre das aus rechtlicher Sicht ein guter Grund gegen die Anrechnung, zusammen damit, dass ich die Prüfung nicht beantragt hatte, angerechnet zu bekommen?