Prüfungsamt rechnet Prüfung an, die ich gar nicht möchte

Hallo,

das Prüfungsamt hatte mir andere Prüfungen angerechnet, als ich beantragt hatte. Mein Antrag wurde also abgelehnt und stattdessen etwas angerechnet, das ich teilweise gar nicht haben will. Deshalb habe ich eine Mail geschrieben und erklärt, dass ich eine Anrechnung nicht möchte.

Leider reagiert das Prüfungsamt nicht auf meine Mails. Man nimmt sie zwar zur Kenntnis, berichtigt es jedoch nicht mehr. Dabei will ich ja nur, dass mir die Prüfung eben nicht angerechnet wird.

Welche Möglichkeiten bestehen denn, wenn die einfach nichts mehr abändern? Kann das Prüfungsamt auch Sachen anrechnen, die ich nicht haben möchte?

Danke im voraus!

Hallo Dima und herzlich willkommen,

du würdest die Sache etwas erleichtern, wenn du mitteiltest, um was für eine Prüfung es sich handelt (Studium; Beruf, staatl. Anerkennung…) und auch, da vieles landesrechtlich geregelt ist, auch das Bundesland, in dem die Sache spielt, angeben würdest.
Das erleichtert es, damit die richtigen Leute auch eine Antwort geben können.

Schönen Gruß
HaWeThie

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Wenn es ein Prüfungsamt gibt, dann gibt es aller Voraussicht nach auch eine Prüfungsordnung. Und welche dies genau ist (offizielle Bezeichnung und Geltungsgebiet), wäre die 1. hier ganz wichtige Information. Und dann bitte ganz konkret bezeichnen, wo genau Du mit exakt welchem Ziel was für Kurse und Prüfungen Du besucht/abgelegt hast, und warum Du meinst, dass nach welcher Regelung in der Prüfungsordnung welche Dinge von Dir frei wählbar in den Abschluss hätten eingehen sollen, und welche nicht.

Und wenn entgegen deiner Meinung eine Prüfung angerechnet worden ist, dann gibt es da sicherlich in genau der hier konkret in Bezug genommenen Prüfungsordnung auch benannte Rechtsmittel, die man dann - zumindest in einer dort voraussichtlich ebenfalls genannten Frist - einlegen kann, und wie der Instanzenzug dazu aussieht. Das Schreiben von „Mails“ reicht üblicherweise nicht aus, um gegen eine Entscheidung eines Prüfungsamts vorzugehen, und es mag jetzt sogar sein, dass durch die ganzen nicht zielführenden Mails jetzt auch rein zeitlich der Zug bereits abgefahren sein könnte.

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Es handelt sich um eine Prüfungsordnung im Bachelorstudium in Nordrhein-Westfalen. Es steht drinnen, dass Prüfungen von anderen Hochschulen auf Antrag anerkannt werden. Ich studierte vorher woanders den gleichen Studiengang. Dann stellte ich einen entsprechenden Antrag einzig und alleine für die Prüfung „Informationsmanagement“.

Das Prüfungsamt lehnte es ab und rechnete stattdessen nur „Einführung in die Wirtschaftsinformatik“ sowie eine andere wirtschaftswissenschaftliche Prüfung an. Gegen die habe ich auch nichts, aber gegen die Einführungsveranstaltung. Ich hatte dazu ja auch keinen Antrag gestellt. Die Frist die ich einhalten müsste, um dagegen vorzugehen ist noch nicht abgelaufen. Allerdings meine ich, bevor nicht entgültig klar ist, ob nun vielleicht doch noch eine „fortgeschrittenen-“ Prüfung angerechnet werden kann oder nicht, möchte ich auch erstmal nicht das Einführungsfach als „Ersatz“ haben. In der Prüfungsordnung steht jedoch nichts von irgendwelchen Rechtsmittel. Wie wären denn die allgemein gültigen in diesem Fall?

Die Prüfung „Einführung in die Wirtschaftsinformatik“ hatte ich auch auf meiner alten Uni, allerdings mit viel weniger Creditpoints. In dem Antrag hatte ich sie zwar zur Ergänzung draufgeschrieben, weil ein Themenbereich aus „Informationsmanagement“ nur darin auf der alten Uni vorgekommen ist, jedoch deswegen nur als Modul das auf „Informationsmanagement“ mit angerechnet werden soll.

Ich hatte mehrere Prüfungen meiner alten Uni angegeben, um mir das eine „Informationsmanagement“ anrechnen zu können, weil die Themenbereiche zwischen den Unis anders aufgeteilt sind. Ich musste erstmal alles zusammensuchen. Mir geht es aber jetzt um „Einführung in die Wirtschaftsinformatik“.

Was hat:

mit

zu tun? Sorry, aber Du studierst! Auch wenn man nicht Jura studiert, sollte man in der Lage sein auf die Frage nach einer konkret anwendbaren Prüfungsordnung diese benennen und auch die passende Regelung zur Anrechnung von anderweitigen Prüfungen zitieren zu können.

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Blockquote
Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen,…erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Hier steht es ja, dass sie auf Antrag anerkannt werden. Kann mir die Uni dann einfach stattdessen „Einführung in die Wirtschaftsinformatik“ anrechnen, nur weil ich es auf meiner alten Uni hatte und für „Informationsmanagement“ angegeben hatte?

Servus,

bist Du bitte so lieb und schreibst ganz kurz, was im Einzelnen Du hieran

nicht verstanden hast?

Danke.

Schöne Grüße

MM

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Die Anonymität im Internet?

Ja, das kann sein, dass Du im Umgang damit Defizite hast.

Ein paar Hinweise dazu:

Prüfungsordnungen mit Bezeichnung und Geltungsgebiet sind sämtlich im Volltext mit allen Einzelheiten veröffentlicht und beziehen sich nicht auf bestimmte Personen, sind also ihrer Natur nach anonym.

Für Hochschulen, Studiengänge, Kurse und Prüfungen gilt das selbe.

Fazit: Die „Anonymität im Internet“ hindert Dich in keinem einzigen Punkt daran, die Rückfragen von @Wiz zu beantworten. Du könntest übrigens, wenn Du das tätest, bei dieser Gelegenheit sehen und selbst üben, wie man so eine Situation strukturiert angeht. Das ist für angehende Wirtschaftsinformatiker ganz grundlegendes Rüstzeug.

Schöne Grüße

MM

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Vielleicht ist gerade der letzte Absatz der springende Punkt. Dass also die Vergleichbarkeit nur bei dem anerkannten Kurs gegeben ist und nicht bei den anderen gewünschten.

Beatrix

Also ich bin raus! Eine rechtliche Frage kann man nicht beantworten, ohne die angewendete rechtliche Grundlage zu kennen / aus einer hinreichend konkreten Sachverhaltsschilderung erkennen zu können, welche Grundlage anwendbar sein könnte. Ich tippe mal darauf, dass Du nicht die einzige Studentin an deiner FH/Uni bist, die einen bestimmten Abschluss anstrebt. Insoweit gilt diese Rechtsgrundlage nicht nur für Dich, sondern für eine Vielzahl von Menschen. K.A. wie man unter dieser Voraussetzung ein Problem damit haben kann, diese zu benennen. Hier will niemand wissen, mit wem Du wann zuletzt geschlafen hast, wieviel Geld Du auf dem Konto hast, …

Du erinnerst mich an Mandanten, die ich abgelehnt habe, weil sie eine erbrechtliche Gestaltungsberatung wollten, aber nicht damit rausrücken wollten, was denn alles zu vererben ist. So kann man einfach nicht anständig arbeiten und dann lässt man es halt lieber ganz sein.

Aber jeder ist seines eigenen Glückes Schmied.

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Für Hochschulen, Studiengänge, Kurse und Prüfungen gilt das selbe.

Evtl. möchte die Uni nicht genannt werden.

Vielleicht ist gerade der letzte Absatz der springende Punkt. Dass also die Vergleichbarkeit nur bei dem anerkannten Kurs gegeben ist und nicht bei den anderen gewünschten.

Das kann ja sein, nur muss nicht auch meine ausdrückliche Zustimmung vorliegen, wenn stattdessen eine andere Prüfung angerechnet wird?

Die Uni geht ja nun so vor, dass sie sieht ich möchte meine bisherigen Prüfungen angerechnet haben, darunter „Einführung in die Wirtschaftsinformatik“ meiner alten Uni. Ob ich nun diese oder jene Prüfung, die es auf der neuen Uni gibt und auf die ich es angerechnet haben möchte, ist anscheinend zweitrangig. Vorrangig sieht man es so, dass ich mein altes „Einführung in die Wirtschaftsinformatik“ angerechnet haben will und sucht das passende Pendant heraus.

Wenn man es so sieht, ist es egal ob auch „Informationsmanagement“ übereinstimmt. Es hätte wahrscheinlich auch so ausgehen können, dass beides angerechnet wird obwohl nur eines von mir angegeben. Muss man das vom rechtlichen her so hinnehmen?

Also ich bin raus! Eine rechtliche Frage kann man nicht beantworten, ohne die angewendete rechtliche Grundlage zu kennen / aus einer hinreichend konkreten Sachverhaltsschilderung erkennen zu können, welche Grundlage anwendbar sein könnte

Den relevanten Absatz aus der Prüfungsordnung habe ich oben ja zitiert. Es steht für den Normalfall nicht einmal eine Zuständigkeit drinnen. Höchstens noch die Frist innerhalb der ein Antrag beantwortet werden muss, aber viel mehr steht nicht drinnen. V. a. keine Widerrufsfristen oder was man überhaupt dagegen tun kann.

Prüfungsordnungen unterliegen nicht dem Datenschutz. Im Gegenteil werden sie sogar veröffentlicht und sind für jeden einsehbar.

Und: Prüfungsordnungen können sich nicht nur von Studiengang zu Studiengang sondern sogar von Jahrgang zu Jahrgang unterscheiden. Es nutzt also gar nichts, nur einfach die Uni zu nennen.

Steht in der hoch geheimen Prüfungsordnung. Zusammen mit

und

Finde den Verweis in der speziellen Prüfungsordnung deines Studiengangs auf den allgemeinen Teil der Prüfungsordnung und folge ihm…

All das gibt es da gar nicht. Wie würden dann die allgemein gültigen Regelungen aussehen?!

Es ist schlicht unmöglich, dass es keine Prüfungsordnung gibt. Erst recht ist es unmöglich, dass es keine gibt, du aber daraus zitierst.

Wenn du nicht willst, dass man dir hilft, warum fragst du überhaupt?

So, wie sie die Uni festgelegt hat.

Nein, ich meinte nur eine Allgemeine Prüfungsordnung gibt es nicht. Sondern nur die speziellen für den Studiengang. Darin sind die Passagen die ich hier reingeschrieben habe. Sonst nix.