Hallo zusammen!
(u)Folgendes(u/):
Bekommt man vom Pruefungsamt einer Hochschule das Ergebnis, dass dem zuvor eingereichte Antrag nicht zugestimmt worden ist, stellt es dann nicht auch der Regelfall dar, dass diese Entscheidung einerseits hinreichend begruendet wird, andererseits mit einer Rechtsbehelfslehrung (am Ende) dem Studenten dargelegt wird?
Welche Wege/Rechtsmittel hat der Student diesbezueglich noch?
Vielen Dank im Voraus fuer Eure Antworten!
Viele Gruesse
Michael