Prüfungsantrag Patent - wie beantragen?

Hallo,

genügt es wenn ich unter Angabe des Aktenzeichens und der Gebührennummer bei dem Patenamt in München die 350 Euro für den Prüfungsantrag bezahle. Oder ist für den Prüfungsantrag ein Formular oder ein Schreiben nötig.

Hintergrund: Patentanmeldung vor knapp sieben Jahren getätigt, fleißig bisher gezahlt, und nun ist der Prüfungsantrag fällig. Dringend!

Vielen Dank

Hallo, ich denke es wäre sinnvoll einfach die Hotline des DPMA anzurufen. Dort kann man Ihnen anhand des Aktenzeichens genau sagen, unter welchen Überweisungsangaben, auf welches Konto eine Zahlung zu erfolgen hat. Ein paar Tage später dort einfach noch einmal anrufen, um sich kurz telefonisch den Eingang bestätigen zu lassen, da es teilweise Wochen dauert, dass der Zahlungseingang in den Akten landet. Beste Grüße, Einfach-Genial.de

Hallo asd123,
die Beantwortung dieser konkreten Frage könnte eine unzulässige kostenlose Rechtsberatung darstellen.

Es ist grundsätzlich ratsam für das Prüfungsverfahren vor dem Patentamt einen Patentanwalt mit der Bearbeitung zu beauftragen, insbesondere wenn der Recherchenbericht bereits umfangreichen Stand der Technik aufführt.

Noch ein Tipp: Lesen Sie §§ 44 und 43 Patentgesetz.
Gruß
patmade

Hallo,

ich kenne mich damit nicht aus - beschäftige mich nur mit Recherchen von und in Patenten.

Das Patentgesetz und die entsprechenden Verordnungen findest Du unter www.rechtliches.de und www.gesetzeiminternet.de, nähere Informationen auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes www.dpma.de.