Hallo,
es geht um berufliche Schulen in BaWü und deren Abschlussprüfungen.
Darf ein Schüler die Aufgabenblätter (also mit der Aufgabenstellung) nach der schriftlichen Abschlussprüfung an der Berufsschule mitnehmen oder gibt es eine Verwaltungsvorschrift, welche das verbietet? Natürlich müssen Blätter auf denen eine Lösung eingetragen werden soll abgegeben werden - mit den eigenen Antwortblättern. Was aber ist mit den Originalprüfungsaufgabenblättern? Diese sind ja mit dem Tag der Prüfung sozusagen veröffentlicht.
Oder gibt es eine Bestimmung, nach welcher die Aufgabenblätter zwingend mit abzugeben sind?