Prüfungsaufgaben zwingend abgeben?

Hallo,

es geht um berufliche Schulen in BaWü und deren Abschlussprüfungen.

Darf ein Schüler die Aufgabenblätter (also mit der Aufgabenstellung) nach der schriftlichen Abschlussprüfung an der Berufsschule mitnehmen oder gibt es eine Verwaltungsvorschrift, welche das verbietet? Natürlich müssen Blätter auf denen eine Lösung eingetragen werden soll abgegeben werden - mit den eigenen Antwortblättern. Was aber ist mit den Originalprüfungsaufgabenblättern? Diese sind ja mit dem Tag der Prüfung sozusagen veröffentlicht.

Oder gibt es eine Bestimmung, nach welcher die Aufgabenblätter zwingend mit abzugeben sind?

Moin,

eine Verwaltungsvorschrift oder Durchführungsbestimmung dafür gibt es bestimmt, aber die findet man nicht im Netz, sondern in den Archiven von Schulleitungen, Schulämtern und Kultusministerien.

Mindestens drei Gründe sprechen dafür, dass die Blätter mit der Aufgabenstellung abgegeben werden müssen:

  1. der Korrektor hat die Aufgabenstellung nicht im Kopf. Er muss diese während der Korrektur immer wieder mit der Durchführung der Aufgabe vergleichen.
  2. Abschlussprüfungen werden in den Schulen einige Jahre archiviert, unter dem Namen der Schüler. Da müssen alle Unterlagen vollständig sein.
  3. Aufgaben werden oft aus Schulbüchern übernommen, an denen die Verlage ein Urheberrecht haben. Diese haben kein Interesse daran, dass ihre Ideen evtl. ins Netz gestellt werden.

Bis vor einigen Jahren haben einige Kultusministerien die Aufgaben von Abiturprüfungen vergangener Jahre im Netz veröffentlicht, damit kommende Schülerjahrgänge sehen, was da auf sie zukommt. Ich glaube, das wurde inzwischen wegen des Urheberrechts eingestellt.

Was aber ist mit den Originalprüfungsaufgabenblättern? Diese
sind ja mit dem Tag der Prüfung sozusagen veröffentlicht.

Nein, die sind nicht veröffentlicht, sondern nur für den schulinternen Gebrauch bestimmt.

Grüße
Pit

Es gibt noch weitere Gründe z.b. könnten die Aufgaben an andere weitergegeben werden. Damit ist es keine echte Prüfung für diese mehr, da man sich speziell darauf vorbereiten kann. Normalerweise ist man ohne abgeben der Aufgaben durchgefallen aus den vorgenannten Gründen. Daher immer alles mitgeben.

Hallo M:wink:

es geht um berufliche Schulen in BaWü und deren
Abschlussprüfungen.

Fürs Abitur bekommen wir immer extra Durchführungsbestimmungen. Jedes Jahr neu mit kleinen marginalen Änderungen. Ob es das auch für die Abschlussprüfungen der Fleischer, Friseurinnen, Maurer etc. gibt weiss ich nicht, ich denke schon, sonst hätten die Luftpumpen im RP ja nichts zu tun.

Darf ein Schüler die Aufgabenblätter (also mit der
Aufgabenstellung) nach der schriftlichen Abschlussprüfung an
der Berufsschule mitnehmen oder gibt es eine
Verwaltungsvorschrift, welche das verbietet? Natürlich müssen
Blätter auf denen eine Lösung eingetragen werden soll
abgegeben werden - mit den eigenen Antwortblättern. Was aber
ist mit den Originalprüfungsaufgabenblättern? Diese sind ja
mit dem Tag der Prüfung sozusagen veröffentlicht.

Eine VWV gibt es nicht sondern eine Durchführungsvorschrift wie man die VWV, in der die Prüfung geregelt ist, dann auch richtig durchführen soll. Vom Toilettengang bis zur Abgabe der Arbeit.

Veröffentlicht sind die Aufgaben nicht, weil sie nicht im öffentlichen Raum bekannt gegeben wurden sondern in der Prüfung, dass die ein Schüler auswendig lernt und bekannt gibt kann man nicht verbieten.

Oder gibt es eine Bestimmung, nach welcher die Aufgabenblätter
zwingend mit abzugeben sind?

Gruß
M.

Hi,

Es gibt noch weitere Gründe z.b. könnten die Aufgaben an
andere weitergegeben werden. Damit ist es keine echte Prüfung
für diese mehr, da man sich speziell darauf vorbereiten kann.

da man die Aufgaben kennen muss, um sie zu lösen, kann man gar nicht verhindern, dass das Wissen um die Aufgabenstellung den Prüfungsraum verlässt. Deswegen werden auch jedes Mal andere Aufgaben gestellt und wer die Aufgaben der Vorjahre kennt, kann sich vielleicht auf den Aufgaben_typ_ vorbereiten, aber er weiß nicht, welche Fragen er selbst bekommen wird.

Bei uns an der Uni ist es z.B. gängige Praxis, dass Klausuren hinterher den Studenten wieder ausgeteilt und die bestbewerteten von der Fachschaft für alle (die sie wollen; gegen Unkostenerstattung) kopiert und zum Lernen benutzt werden.

Teilweise ist es sogar erlaubt, dass man vorm Verlassen des Raums seine eigene Klausur bzw. deren Aufgabenblätter fotografiert, obwohl ich mir nicht sicher bin, wozu das gut sein soll und ob das was mögliche Schummeleien angeht einwandfrei ist.

lg
ventrue

Hallo,

Auf den Aufgabenblättern der Abiturprüfung in BW steht recht deutlich: Die Aufgaben dürfen nur mit Zustimmung des Regierungspräsidiums veröffentlicht werden. Der Hintergrund ist - denke ich - ein ganz einfacher, dass die Verlage, die die Aufgaben abdrucken dafür bezahlen müssen.

Gruß

Hallo,

das hab ich auch nicht geleugnet :smile:

Trotzdem kommen jedes Mal andere Aufgaben. Oder nicht?

lg
ventrue

Hallo ventrue,

Teilweise ist es sogar erlaubt, dass man vorm Verlassen des
Raums seine eigene Klausur bzw. deren Aufgabenblätter
fotografiert, obwohl ich mir nicht sicher bin, wozu das gut
sein soll und ob das was mögliche Schummeleien angeht
einwandfrei ist.

von meiner Uni kenne ich dies nicht, kann mir aber einen Sinn des Ganzen gut vorstellen:

Um, falls man die Klausur nicht besteht, nochmal gezielter lernen zu können, ist es sinnvoll, später neben der Musterlösung (die es oft gibt) eine Kopie seiner eigenen Lösung zu haben.
Bei uns löst man dies jedoch so, dass die korrigierten Klausuren während der Klausureinsicht kopiert oder fotografiert werden dürfen.

Schummeln sollte nicht möglich sein, da man dies so lösen kann:
Alle verlassen den Raum zur gleichen Zeit, Digicams/Fotohandy darf erst unmittelbar vorm Einsammeln hervorgeholt werden (einfach zu kontrollieren: Auf dem Tisch darf nur das Papier und ein Stift liegen).
Eine Möglichkeit, so lange Schreiben noch möglich ist, jemandem ein Foto seiner Klausur zu übermitteln, ist somit nicht möglich.

Viele Grüße,
Nina

Hi,

Teilweise ist es sogar erlaubt, dass man vorm Verlassen des
Raums seine eigene Klausur bzw. deren Aufgabenblätter
fotografiert, obwohl ich mir nicht sicher bin, wozu das gut
sein soll und ob das was mögliche Schummeleien angeht
einwandfrei ist.

von meiner Uni kenne ich dies nicht, kann mir aber einen Sinn
des Ganzen gut vorstellen:

Um, falls man die Klausur nicht besteht, nochmal gezielter
lernen zu können, ist es sinnvoll, später neben der
Musterlösung (die es oft gibt) eine Kopie seiner eigenen
Lösung zu haben.

wenn man seine Note kennt, darf man seine eigenen Ausführungen aber wie du schon sagst entweder einsehen oder mitnehmen, von daher bringt es imho nix, sich direkt nach der Klausur ein Foto davon zu machen.

lg
ventrue

Hallo ventrue,

wenn man seine Note kennt, darf man seine eigenen Ausführungen
aber wie du schon sagst entweder einsehen oder mitnehmen, von
daher bringt es imho nix, sich direkt nach der Klausur ein
Foto davon zu machen.

damit soll wohl vermieden werden, dass allzu viele zur Klausureinsicht gehen, um eine Kopie ihrer Lösung zu erhalten (bei uns wird in manchen Fächern die Klausur in der letzten Übungsgruppe zurückgegeben und kann bei Bedarf gleich kopiert werden, während man in anderen Fächern dafür einzeln die Sprechstunde des Profs aufsuchen muss, was diesem mitunter nicht ganz so recht ist).

Viele Grüße,
Nina