Prüfungsrecht bei unklarer Fragestellung

Hallo, ich studiere an der Fachhochschule Fahrzeugbau und bin bereits Kfz-Meister, in letzterer Ausbildung haben wir im Bereich „Recht“ gelernt, dass Fragen in Prüfungen/Klausuren immer eindeutig gestellt werden müssen, da sie ansonsten keinen Rechtlichen halt haben und somit angefechtet werden können.

Wie sieht es nun mit Fragestellungen aus, welche in etwa so lauten:

  1. Was denken sie…?
  2. Was verstehen sie unter…?
  3. Welche…kennen sie?

Hier ist eine eindeutigkeit nicht gegeben, da es um meine Meinung geht, oder liege ich da falsch?

Gibt es einen Paragraph wo solches nachlusesen wäre?
Danke im vorraus
Mfg Daniel

Hallo!
Zugegebenermaßen Fachhochschullaie, aber prüfungserfahren: Ich verstehe nicht, was an diesen Formulierungen nicht eindeutig sein soll.
„Was verstehen Sie unter einer Schieblehre?“
„Was denken Sie zum Thema Produkthaftung im Automobilbereich“?
„Welche Möglichkeiten mit Kundenbeschwerden umzugehen kennen Sie?“ - alles völlig eindeutige Fragestellungen.
Du wirst nach deiner FACHLICHEN Meinung gefragt, die du mit Hilfe deines Fachwissens begründen musst. Die ist entweder gut begründet oder nicht. Das sind anspruchsvollere Fragestellungen als „Nennen Sie drei Paragraphen, die sich mit Produkthaftung befassen.“, aber nicht an sich uneindeutig. Auf die Frage „Was denken Sie zu…?“ zu antworten „Finde ich voll doof. Weil halt.“ wäre zwar eine Meinung, aber eine schlechtbegründete, unfachliche.
Uneindeutig wäre so etwas wie: „Da gibt’s son graues Dings zum In-die-Hand-Nehmen, damit kann man viel machen. Wie heißt es?“
Grüße
mitzisch

Hallo Daniel,

… dass Fragen in Prüfungen/Klausuren
immer eindeutig gestellt werden müssen, da sie ansonsten
keinen Rechtlichen halt haben und somit angefechtet werden
können.

Formale Antwort: Prüfungen als Verwaltungsakte können immer angefochten werden.

Wie sieht es nun mit Fragestellungen aus, welche in etwa so
lauten:

  1. Was denken sie…?
  2. Was verstehen sie unter…?
  3. Welche…kennen sie?

Hier ist eine eindeutigkeit nicht gegeben, da es um meine
Meinung geht, oder liege ich da falsch?

Es geht immer um Deine subjektive Meinung, da es ja Deine Antworten sind.

In diesem Falle werden „Operatoren“ benutzt, die auf einem bestimmten „Niveau“ liegen, d.h. wenn die Frage lautet „Welche Verbrennungsmotoren kennen Sie?“, dann sollst Du diese „reproduzieren“ können. Das ist sehr eindeutig. Dazu gibt es einen „Erwartungshorizont“, der definiert, wieviele Punkte Du hierzu erreichen kannst.

Die Fragepartikel sind nicht präzise, da die Frage ja noch weitergeht. „Was denken Sie: ist der Aluminiumdraht leitfähiger als Kupferdraht?“ - ist beispielsweise eine Ja/Nein-Frage, die ebenfalls reproduzierend ist.

„Was denken Sie: ist der Aluminiumdraht leitfähiger als Kupferdraht und begründen Sie Ihre Antwort“ - erweitert dies um den Operator „begründen“ - also theoriegeleitete Begründung = höherer Anforderungsbereich.

Dies nur als Hinweise dafür, dass 1.) alleine durch die Partikel keine Aussagen möglich sind und 2.) Prüfungen (und Prüfungsfragen) nicht willkürlich sind, sondern durchaus objektiviert und begründet. Daher können auch vermeintlich „offene“ Fragen sehr wohl „eindeutig“ sein.

Gibt es einen Paragraph wo solches nachlusesen wäre?

Einen Paragraphen, der was regelt?

Beste Grüße

Micha

Tach,

Hier ist eine eindeutigkeit nicht gegeben, da es um meine
Meinung geht, oder liege ich da falsch?

vielleicht sehe ich das falsch, aber es gibt schon einen Unterschied im Niveau der Fragestellungen in einer Berufausbildung bzw. Meisterschule und einer Hochschule.

Beispielsweise lernen unerse Auszubildende Laboranten:
Es gibt die Van der Waals Gleichung und die lautet …

Als Ingenieur oder Chemiker lernt man natürlich auch, wie die Gleichung lautet, aber es wird schon ein tieferes Verständnis erwartet, was sich auch darin spiegelt, wie dieses abgefragt wird. Neben dem schlichten Fragen, wie die Gleichung lautet, wird auch gefragt, warum das so ist, bzw. diese Gleichung ist aus experimentellen Daten abzuleiten.

Ähnliches bei formulierungen von Beweisen. Es wird eine Behauptung vorgegeben, und der Prüfling hat zu zeigen, ob diese Behauptung stimmt oder nicht und das auch zu belegen.
Selbständiges Denken und Kreativität sind gefragt.

  1. Was denken sie…?
  2. Was verstehen sie unter…?
  3. Welche…kennen sie?

Hier sehe ich keine Zweideutigkeiten oder formal anfechtbare Formulierungen.

Wenn ich einen Prüfling frage, welche Möglichkeiten er kennt, um Verbindung X herzustellen und in einem zweiten Schritt bewerten lasse, welche der genannten Synthesen besser oder schlechter ist, was soll daran anfechtbar sein?

Gandalf