Prüfungsaufgabe! Finde due antwort nich?

Ich habe paar fragen wo ich absolut keine antwort finde. An alle ausden tourismus da draussen bitte hilft mir…

  1. warum ist das kabotagerecht weltweit nur sehr schwer zu bekommen?

  2. wer ist für die zulassung eines fluges der qantas farankfurt-paris?

  3. bsp für multiterale internationale abkommen,
    Bileterale internationale abkommen verkehrsrecht

  4. die lufthansa darf zwische rio und buenos aires krine zahlende ladung befördern. Welches verkehrsrecht ist hier nicht gegeben…

Bitte helfen…

Hi,

also ich würde den Lehrer verklagen. Diese Fragen sind so nicht zu verstehen! Ganz ohne Unfug jetzt. Ich meine, wenn schon die Lehrenden keine klare Aufgabenstellung hinkriegen, wie soll das dann für Euch? (sic!)

*wink*

Petzi

Ich weiss auch nicht mehr was ich machen soll. Im lehrbrief ist nichts zu finden und im internet auch nicht… :weary::weary::weary:

Hi
ein paar Dinge:

  1. Anrede und Gruß wären nicht schlecht
  2. Rechtschreibung ist nicht erst seit Duden wichtig
  3. Ähnliches gilt für den Satzbau und die Grammatik
  4. allein für „Kabotagerecht“ habe ich dutzende von Antworten gefunden…
    Also: richtig suchen

Gruß
HaWeThie

Hallo,

schau bitte nochmal auf Deine Fragen, die Du beantworten sollst und vergleiche sie mit dem Text, den Du hier geschrieben hast.

Dann stellst Du die Fragen nochmal.
Evtl. hast Du nach nochmaliger Durchsicht und Korrektur doch schon eigene Gedanken.
Mit diesem Textwirrwarr kann Dir hier niemand helfen. Er ist unverständlich.

Grüße
Mau

Schnucki,

ich glaub, ich weiss auch nicht, was ich mit Dir machen soll… Schau nochmal genau in Deinem „Lehrbrief“ (reden wir hier von nem Fernstudium?) nach und tippe die Fragestellung mal vollständig und mit so wenig wie möglich Fehlern hier ab. DANN hast Du eine Chance, dass einer der verbliebenen Experten Dir helfen kann. Wobei ich meinem Vorredner komplett recht geben muss: zum Thema Kabotage (ggf. mit Einschränkung „Luftfahrt“) wirst Du doch von Google-Treffern überhäuft…

*wink*

Petzi

Frage 1 beantwortet doch bereits Frage 4.

Das Kabotagerecht, bzw. hier das Nichtzulassen der Kabotage im inländischen Luftverkehr eines Staates dient allein der Protektion einheimischer Firmen.
Es muss bilaterale Verträge geben, die es ausdrücklich gestatten. Das ist eben schwer durchzusetzen, weil man so Konkurrenz schafft, die nicht immer erwünscht ist.
Ist doch innerhalb der EU nicht anders, Nur Transportfirmen aus EU-Ländern haben Kabotagefreiheit in der EU, andere nicht.

MfG
duck313

ich auch, das versteht ja wirklich keiner.