Pseudokreisverkehr?

Hallo allerseits,

eine Stadt meint, sie muesse auf einer Kreuzung in einer 30er Zone per Mauerwerk einen Kreis andeuten, siehe z.B. hier

http://maps.google.de/maps?q=Niederh%C3%B6chstadt,+S…

Das Kreis ist nur optisch erkennbar, aber nicht erhoeht.

Ist es korrekt, dass dieses Kunstwerk ohne weitere Beschilderung keine verkehrsrechtliche Bedeutung hat? Oder sind diesbezuegliche Verkehrsregel geaendert worden und bedeutet es, dass man diese Kreuzung „entlang“ des angedeuteten Kreises befahren muss?

Gruss
norsemanna

Das Kreis ist nur optisch erkennbar, aber nicht erhoeht.

Hallo,
bei Schnee ist dann dort kein Kreisverkehr?
Zu einem Kreisverkehr gehoert auch rundum das Schild http://www.fahrtipps.de/img/vz/40p/215.gif
Gruss Helmut

Hallo,

eine Stadt meint, sie muesse auf einer Kreuzung in einer 30er Zone per Mauerwerk einen Kreis andeuten, siehe z.B. hier

Das Kreis ist nur optisch erkennbar, aber nicht erhoeht.

Spielt keine Rolle, wenn es einer sein sollte. Sows kann erhöht sein oder auch einfach nur durch Linien gekennzeichnet werden.

Ist es korrekt, dass dieses Kunstwerk ohne weitere Beschilderung keine verkehrsrechtliche Bedeutung hat? Oder sind diesbezuegliche Verkehrsregel geaendert worden und bedeutet es, dass man diese Kreuzung „entlang“ des angedeuteten Kreises befahren muss?

Also auf dem Bild ist leider gar nichts in dieser Richtung erkennbar. Bei Mauerwerk denke ich unwillkürlich doch an eine Erhöhung, die mich dann auch ohne irgendwelche Verkehrszeichen in eine bestimmte Richtung zwingen würde, wenn ich da nicht gegen fahren will.
Also geht es wohl um sowas wie Pflastersteine, die da verbaut wurden? Dann kann das durchaus eine solche Bedeutung haben. Jedenfalls wenn ich da mal in § 39 (5) StVO lese: "Alle Linien können durch gleichmäßig dichte Markierungsknopfreihen ersetzt werden. In verkehrsberuhigten (§ 45 Absatz 1d) Geschäftsbereichen können Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, insbesondere durch Pflasterlinien , ausgeführt sein. Vielelicht meint der Künstler hier sowas. Wird man wohl mal vor Ort erfragen müssen, wenn man nichts falsch machen will. Dieses schicke runde blaue Kreisverkehrszeichen braucht es dann nicht.

Grüße

Hi ElBuffo,

Also auf dem Bild ist leider gar nichts in dieser Richtung
erkennbar. Bei Mauerwerk denke ich unwillkürlich doch an eine

es wären hier eine andere Art Steine verbaut, so dass ein gefuellter Kreis entsteht. Das kann man andeutungsweise in dem Bild erkennen. Leider ist das schon die maximale Aufloesung. Auf Google Earth ist das Kartenmaterial zu alt (also wird es dort noch ohne Kreis gezeigt)

Jedenfalls wenn ich da mal in § 39 (5) StVO lese: "Alle Linien
können durch gleichmäßig dichte Markierungsknopfreihen ersetzt
werden. In verkehrsberuhigten (§ 45 Absatz 1d)
Geschäftsbereichen können Fahrbahnbegrenzungen auch mit
anderen Mitteln, insbesondere durch Pflasterlinien , ausgeführt
sein. Vielelicht meint der Künstler hier sowas.

du meinst also, im Gegenteil zu dem anderen Antworter, dass dieses sehr wohl ein Kreisverkehr sein koennte und es keines 215er Zeichens bedarf, man somit auch den Kreis entlang fahren muss und z.B. nicht einfach quer durch den „Kreis“ nach links?

Gruss
norsemanna

Hallo,

ohne das betreffende Verkehszeichen handlet es sich NICHT um einen Kreisverkehr!

Michael

den Kreis entlang fahren muss und z.B. nicht einfach quer durch den „Kreis“ nach links?

Hallo,
das kann man vielleicht riskieren, mit langen Fahrzeugen gehts nicht anders.
Viel wichtiger ist die Frage, wenn einer aus der naechsten Strasse von rechts kommt, wer hat Vorfahrt. Der im Kreisverkehr oder der von rechts, je nachdem wie der runde Bereich definiert wird, als Kreisverkehr oder Kreuzung. Dass die Linien eine runde Form zeigen, ist doch kein Kreisverkehr, jedenfalls keine Definition, eher ein Hinweis, oder etwa doch?
Gruss Helmut
PS bei bing karten Vogelperspaktive sieht man die Linien auf der Fahrbahn, aber nicht ob dort Schilder stehen. Niederhoechstadt Meisenstrasse-Am Erlenborn

Die g/w Sicht der Dinge
Howdy allerseits,

ich hab mir die Muehe gemacht und bin bei den Gruen-Weissen vorbeigefahren. Die sagen „da gilt Rechts vor Links“ und „es ist kein Kreisel“ und … sie verstehen selber auch nicht, warum die Stadt das so irrefuehrend markiert hat…

Gruss
n.

Hallo,

du meinst also, im Gegenteil zu dem anderen Antworter, dass
dieses sehr wohl ein Kreisverkehr sein koennte und es keines
215er Zeichens bedarf, man somit auch den Kreis entlang fahren

Wenn diese Pflasterung als Fahrbahnbegrenzung gedacht ist, meine ich zunächst, dass man da nicht drüberfahren darf. Das muss deswegen nicht Kreisverkehr heißen und es gilt dann rechts vor links, falls keine anderen Vorfahrtsregeln ausgeschildert wären.
Der deutsche Autofahrer erwartet leider aufgrund des sonst allgegenwärtigen Schilderwaldes, dass überall auch selbstverständliche Sachen durch Schilder gekennzeichnet sind. Mir fallen da Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 nach dem Ortseingangsschild oder Halte-/Parkverbotsschilder an unübersichtlichen und engen Stellen ein.
Wenn da nun eine kreisrunde Fahrbahnbegrenzung in Form von Linien (na wäre dann ja nur eine) angebracht wurde, dann bedarf es da keines Kreisverkehrszeichens, so wie es bei durchgezogener Mittellinie auch keines Überholverbotszeichens bedarf.
Die Frage, die sich hier mangels Kreisverkehrszeichen stellte, ist also nicht ob die Fahrbahnbegrenzung überfahren werden dürfte, sondern, wie diese Kreuzung zu befahren wäre.

Grüße

Wenn da nun eine kreisrunde Fahrbahnbegrenzung in Form von
Linien (na wäre dann ja nur eine) angebracht wurde, dann
bedarf es da keines Kreisverkehrszeichens, so wie es bei
durchgezogener Mittellinie auch keines Überholverbotszeichens
bedarf.

das ist leider unsinn. die mittellinie IST das zeichen. und ohne zeichen 215 ist es eben KEIN kreisverkehr.
lies mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Kreisverkehr#Gesetzlich…

Hallo (an alle)
ich bin heute da entlanggefahren und habe geschaut.
A) es ist Tempo 30 weit vorher und danach aber keine 30er-Zone
B) Es stehen an allen Einfahrtstrassen Vorfahrt Achten und Kreisverker-Schilder.
C) Die Bodenbemalung mit weissen Linien einen Kreis andeuten kennen wir. Und dass das Pflaster in der Mitte andere Farbe hat.
Jetzt kennen wir hier die Beschilderung.

Mein Fazit, da ist ein Kreisverkehr, und wer im Kreis ist hat Vorfahrt, die drausen muessen warten, jedenfalls deute ich es so.

At norsemanna, die Diskussion mit der Rennleitung nach dem Unfall wird erfrischend.
Gruss Helmut

Tja Helmut,

ich bin heute da entlanggefahren und habe geschaut.

das glaub ich weniger. Ich vermute, du hast dir eine andere Kreuzung angeschaut. Ich war da extra vor 10 Minuten noch einmal, weil ich nicht glauben konnte, dass da jemand seit heute morgen etwas aufgestellt haben sollte, und was soll ich sagen, es ist noch so, wie von mir beschrieben.

A) es ist Tempo 30 weit vorher und danach aber keine 30er-Zone

30km/h ist weit vorher, das ist richtig, aber von der Hauptstr und von der Kronberger Str kommend beginnt die 30er Zone direkt vor der fraglichen Kreuzung. Bei der dritten (von oben kommenden) Strasse handelt es sich um die Georg Büchner Str.

B) Es stehen an allen Einfahrtstrassen Vorfahrt Achten und
Kreisverker-Schilder.

Es stehen dort weder Kreisverkehr noch Vorfahrt-Achten Schilder.

Wo bist du also gewesen ? :wink:

Gruss
norsemanna

Wo bist du also gewesen ? :wink:

Oh verflixt, ich hatte eine andere Kreuzung die ganze Zeit im Hinterkopf
50.147525,8.539873

Die ist aehnlich doof gebaut, auch so klein dass man kaum aussen rum fahren kann, und hat andere Beschilderung.

Entschuldigt die Verwirrung.

Gruss Helmut

Wenn da nun eine kreisrunde Fahrbahnbegrenzung in Form von
Linien (na wäre dann ja nur eine) angebracht wurde, dann
bedarf es da keines Kreisverkehrszeichens, so wie es bei
durchgezogener Mittellinie auch keines Überholverbotszeichens
bedarf.

das ist leider unsinn. die mittellinie IST das zeichen. und
ohne zeichen 215 ist es eben KEIN kreisverkehr.

Ich habe auch nicht behauptet, dass es einer wäre. Einfach mal das komplette Posting lesen. Ich habe hier lediglich zweimal auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Linien auch durch Pflasterungen dargestellt werden können und dass eine solche durchgezogene Linie nicht überfahren werden darf. Die Frage, ob dort dann in der Art eines Kreisverkehrs drumherum gefahren werden muss, habe ich bewusst offengelassen. Ich habe lediglich ergänzend darauf hingewiesen, dass mangels Beschilderung hier eben rechts vor links gelten würde. Ganz ohne Verkehrszeichen.

Grüße

Wenn da nun eine kreisrunde Fahrbahnbegrenzung in Form von
Linien (na wäre dann ja nur eine) angebracht wurde, dann
bedarf es da keines Kreisverkehrszeichens, so wie es bei
durchgezogener Mittellinie auch keines Überholverbotszeichens
bedarf.

das ist leider unsinn. die mittellinie IST das zeichen. und
ohne zeichen 215 ist es eben KEIN kreisverkehr.

Ich habe auch nicht behauptet, dass es einer wäre.

na, dann solltest du deine sätze aber dringend präziser formulieren. lies sie doch einfach nochmal. oben sind sie zitiert.

Hallo,

Wenn da nun eine kreisrunde Fahrbahnbegrenzung in Form von Linien (na wäre dann ja nur eine) angebracht wurde, dann bedarf es da keines Kreisverkehrszeichens, so wie es bei durchgezogener Mittellinie auch keines Überholverbotszeichens bedarf.

das ist leider unsinn. die mittellinie IST das zeichen. und ohne zeichen 215 ist es eben KEIN kreisverkehr.

Ich habe auch nicht behauptet, dass es einer wäre.

na, dann solltest du deine sätze aber dringend präziser formulieren.

Ich empfehle ganz dringend das Lesen des kompletten Beitrags. Dann sollte auch einem durchschnittlich Begabten klar werden, dass diese Behauptung nicht aufgestellt wurde.

lies sie doch einfach nochmal. oben sind sie zitiert.

Dann erkläre mir bitte, wo genau ich dort behaupte, dass es ein Kreisverkehr wäre. Ich wiederhole mich gerne nochmal: Es bedarf keines Kreisverkehrszeichens um eine kreisrunde Linie zu malen, die nicht überfahren werden darf. Dieses nicht überfahren dürfen ergibt sich einfach bereits daraus, dass sie durchgezogen ist. Und es ist auch ohne dieses Zeichens eine kreisrunde Linie, wenn sie jemand kreisrund gemalt oder wie hier eben gepflastert hat.
Ansonsten hier nochmal zwei Sätze aus dem hier kritisierten Posting, jetzt mit Hervorhebungen: Wenn diese Pflasterung als Fahrbahnbegrenzung gedacht ist, meine ich zunächst, dass man da nicht drüberfahren darf. Das muss deswegen nicht Kreisverkehr heißen und es gilt dann rechts vor links, falls keine anderen Vorfahrtsregeln ausgeschildert wären.
Hier muss man schon sehr kreativ sein, um da herauszulesen, dass jemand behauptet, es handele sich um einen Kreisverkehr. Daneben möchte ich nich ganz dezent auf die Verwendung des Konjunktivs hinweisen.
Auch der letzte Satz kann nur mit besonderer Begabung in diese Richtung interpretiert werden: Die Frage, die sich hier mangels Kreisverkehrszeichen stellte , ist also nicht ob die Fahrbahnbegrenzung überfahren werden dürfte, sondern, wie diese Kreuzung zu befahren ist.
Bei dieser Leseleistung fällt mir nur Bremen ein.

Grüße