Hallo,
wenn jemand von einem Hund begleitet wird der ihn in seinem Alltag wg. em./psych. Krankheit unterstützt gibt es eine rechtliche Regelung in Dtl. die einen solchen Hund ähnlich einem Behindertenbegleithund gleichstellt bzgl. Aufenthalt an öffentlichen Plätzen wie Einkaufszentren u.ä.?
In USA gibt es solche Regelungen dazu der link:
http://www.psychdog.org/index.html
Danke herzlichst, Grüße,
Ina