Psychoterror durch Vermieter beim Auszug

Eine Mieterin möchte aus der Wohnung ausziehen. Es existieren seit Jahren Probleme mit dem Vermieter, da die Wohnung schimmelt. Das Haus wird gerade renoviert und es existiert ein Gerüst rund ums Haus. Nun hat die Mieterin den Vermieter darauf hingewiesen, dass sie durch das Gerüst hindurch nicht mit den großen Möbeln kommt, der Vermieter hat einen kleinen, engen Durchgegang frei gelassen. Nun hat der Vermieter eine Holztreppe aufgestellt, über diese man ja einfach die Möbel durchquetschen kann. Hier die Maße:
Rechter Ausgang durchs Gerüst: Platz zw. Gerüst und Treppengeländer  73 cm aber Stufeneck ist mittendrin zum Umknicken der Füße ziemlich gefährlich.Linker Ausgang: Zw. Gerüst auf der Treppe und Treppengeländer nur 44 cm, da absolut kein Durchgang möglich!! Höhenunterschied Ausgang und Wiese: 115 cm. Außerdem hat der Vermieter jetzt das komplette Isorliermaterial in Form von Platten links und rechts des Durchgangs mehrere Meter hoch gestapelt, so dass man gar nicht mehr um die Kurve kommen kann.Alles reine Schikane. Vernünfte Gespräche und Hinweise durch den Mieterverein (über die Mieterin) haben auch nichts gebracht. Der Vermieter hat jetzt der Mieterin vorgeschlagen, sie kann ja dann den ganzen November umsonst in der Wohnung bleiben, denn dann kommt das Gerüst wieder weg und dann kann sie in Ruhe ausziehen. 
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank schon mal - Marion G.

Hallo!

So eine Situation mit dem Gerüst kann man nicht nur mit Worten versuchen zu beschreiben. Ich lese „rund ums Haus“ und dann steht es wohl doch auch oder nur im Treppenhaus und schränkt dort den Platz ein ?
Da helfen nur Fotos zur Beurteilung.

War Auszugstermin bekannt ?
Stand da schon das Gerüst oder kam das später ?

Sicherlich kann man seine Möbel auch später holen, aber dann müsste ja der Vermieter als Verursacher auch z.B. eine Unterbringung in Hotel oder Pension bezahlen.
Man kann ja kaum zumuten ohne Möbel, Tisch und Bett in die neue(LEERE) Wohnung umzuziehen.
Oder er muss den Mehraufwand bezahlen, den ein Umzugsunternehmen fordern wird, wenn es mit einem Schrägaufzug oder sonstigem Gerät die Möbel rausschaffen soll.

MfG
duck313

Der Termin stand schon lange vor dem Zeitpunk des Aufstellens des Gerüstes fest. Und das Gerüst befindet sich außen, rund um das Haus, das Problem ist nur der Eingang bzw. Ausgang, weil man da nicht richtig durchkommt.

Der Vermieter stellt die gekündigte Wohnung 1 Monat kostenfrei zur Verfügung. Was will man denn dann noch? Warum Hotel, wenn man in der Wohnung bleiben kann? Dann zieht man einfach 1 Monat später um. Wo ist das Problem?

vnA

Man kann ja kaum zumuten ohne Möbel, Tisch und Bett in die neue(LEERE) Wohnung umzuziehen.

Das stimmt, aber man kann ja auch einfach erst wie angeboten 1 Monat später mit seinen Möbeln/Hausrat umziehen.

Nach der Beschreibung scheint mir hier eine Außenisolierung vorgenommen zu werden, dass hiesse auch, dass unbedingt noch bevor es frostig wird der Putz draufkommt.
So eine Maßnahme muss einige Monate vorher koordiniert/geplant/Handwerkertermine fixiert und Material bestellt werden.

Man könnte also hinterfragen welche Partei ihre Termine früher fixiert hattte und/oder welcher Partei die Terminplanung der anderen Partei früher bekannt war … um dann daraus ein „Verschulden“ festzumachen aus dem Schadensersatzansprüche erwachsen würden. Wann und zu welchem Preis (ich meine hier sowohl in Geld als auch in Ergebnis) das dann geklärt wäre - vielleicht würde das in einigen Monaten sogar in einem Vergleich geendet haben.

Andererseits hat der Vermieter aber schon ein Vergleichs-Angebot gemacht (1 Monat mietfrei und Umzug um 1 Monat verschieben), für das nicht einmal eigene Anwaltskosten anfallen und keine Gerichtskosten vorbezahlt werden müssen.

Der Mieter muss sich halt überlegen, ob er das Angebot annimmt oder unter erheblichem Kostenrisiko darum kämpft, dass er „recht“ bekommt - wobei mir der Sinn sehr fraglich scheint, denn mit einem Urteil wäre je nach Auslastung des zuständigen Gerichts i.d.R. so ab in 6 Monaten oder später zu rechnen.

Andererseits: Auch wir sind genau heute vor 1 Jahr :smile: umgezogen. Auch unser Haus war zu dem Zeitpunkt komplett eingerüstet - zudem mussten wir über die Terrasse, weil zu der Zeit die Haustüre samt Hauszugangstreppe noch nicht geliefert war. Das war alles aber kein Problem - wir haben einfach für den Umzugstag das Gerüst im Terrassenbereich temporär abgebaut - eine Sache von jeweils 1 Stunde.
Vielleicht wär ja auch das eine Option … und für den Vermieter sicher mit weniger Kosten verbunden als „1 Monat mietfrei“.

hallo.

Alles reine Schikane.

das heißt, der vermieter hat dem gerüstbauer gesagt „mach den durchgang nicht so breit, dann kommt die mieterin x nicht mit ihren möbeln durch. hahaha! und“?

Vernünfte
Gespräche und Hinweise durch den Mieterverein (über die
Mieterin)

psychoterror durch mieter? :wink:

haben auch nichts gebracht.

versetz dich mal in die lage des vermieters: sein haus schimmelt, er ist bemüht, es ordentlich zu sanieren, er nimmt viel geld in die hand und hat den ganzen a… voll streß deswegen. nachdem er erleichtert ist, daß alles einigermaßen klappt, kommt eine streitlustige mieterin daher und beschwert sich wegen zu enger durchgänge…

Der Vermieter hat jetzt
der Mieterin vorgeschlagen, sie kann ja dann den ganzen
November umsonst in der Wohnung bleiben, denn dann kommt das
Gerüst wieder weg und dann kann sie in Ruhe ausziehen. 

ich kenne zwar nicht den ganzen hintergrund, aber das hört sich sehr nach einem vernünftigen vorschlag an.

gruß

michael

Hallo!

Das ist das Problem des Vermieters, er wusste vom Auszug und musste damit rechnen, hier braucht es den ganzen Freiraum, den Treppe und Ausgang bieten.
Er musste die Gerüstbauer darauf hinweisen und es so anordnen, das Ausgang und Treppe frei bleiben.

Ich kann mir kaum vorstellen, es hat bauliche/technische Gründe. Das gibt’s nicht.

Zumal die Verkehrssicherheit und Zugänglichkeit ein MUSS ist. Allein für Noteinsätze wie Krankentransport und Feuerwehr !
Das kann sogar in den Bereich des Strafrechts gehen, wenn man das baulich einschränkt wie beschrieben.

Und das dummdreiste Angebot, man könne kostenlos einen Monat länger in Wohnung bleiben zieht nicht.
Das bestimmt nicht der Vermieter.
Zumal man ja wohl davon ausgehen muss, wenn Auszug, dann steht neue Wohnung schon bereit, ist also angemietet.

Kurze Fristsetzung an Vermieter zum Rückbau des Gerüstes für Umzug. Ankündigung, alle Mehrkosten der Umzugsfirma dem Vermieter aufzuerlegen.

Da hatte man schon Hilfe durch Verbraucherorganisation und dann so etwas ?
Ein Anruf beim Ordnungsamt/Bauamt der Gemeinde und das Gerüst wäre in dem Bereich bereits weg und die Ordnungsstrafe gäbe es obendrein!

MfG
duck313

Ich kann mir kaum vorstellen, es hat bauliche/technische
Gründe. Das gibt’s nicht.

Hi,

sagt wer? Du? Natürlich gibt es das, Du kennst die baulichen Gegebenheiten doch gar nicht.

Zumal die Verkehrssicherheit und Zugänglichkeit ein MUSS ist.

Es ist zugänglich, nur der Zugang für den Transport der Möbel ist erschwert.

Allein für Noteinsätze wie Krankentransport und Feuerwehr !
Das kann sogar in den Bereich des Strafrechts gehen, wenn man
das baulich einschränkt wie beschrieben.

Komisch, bei einem kürzlich durchgeführten BV in der Altstadt von Nürnberg ging das problemlos. Auch hier blieben nur schmale Öffnungen im Gerüst für den Zugang zum Gebäude und da das Gerüst auf öffentlichem Grund stand, mußte und wurde es durch die Stadt genehmigt.

Und das dummdreiste Angebot, man könne kostenlos einen Monat
länger in Wohnung bleiben zieht nicht.

Ähm, dazu sage ich lieber nichts.

Das bestimmt nicht der Vermieter.
Zumal man ja wohl davon ausgehen muss, wenn Auszug, dann steht
neue Wohnung schon bereit, ist also angemietet.

Und welcher Schaden genau entsteht jetzt?

Ich halte Deine Aussagen für sehr gewagt, zumal einige wichtige Hintergrundinfos nicht vorliegen.

Gruß
Tina