PTSK Stückprüfung / Konformitätserklärung

Hallo Leute

Nach der EN60439-1 muß ja für jede Schaltgerätekombination eine Prüfung durchgeführt werden. Da jeder Wohnungsverteiler eine solche Schaltgerätekombination darstellt, muß diese auch entsprechend geprüft werden. Die Standardprüfungen nach VDE 0100 waren ja schon immer erforderlich. Nur wie führt man eine Grenzübertemperaturprüfung durch? Wie sieht dann die erforderliche Konformitätserklärung aus, da der Elektriker ja dann Hersteller im Sinne der Richtlinie ist?

Vielen Dank für jede Hilfe.

Hans

Hallo,
auch ich habe den Artikel in der letzten „de“ durchgelesen.
Und, was sollen wir Normalelektriker jetzt machen?
Prüflabore kaufen und jeden Sch*** zertifizieren?

Weißt Du, ich schreibe hier nicht unter meinem realen Namen und deshalb sage ich Dir frei und offen:
Der 100er Pack CE Aufkleber kostet zwei-fuffzich.

Einerseits wage ich mich damit auf Glatteis.
Aber da befinde ich mich in bester Gesellschaft mit allen Kollegen.

„Die spinnen, die Normenbauer.“
„Nicht immer, aber immer öfter.“

Die Regulierungs- und Zertifizierungswut wird mir unheimlich.
Mir geht das mittlerweile gewaltig auf den Senkel!!!
Es wird ja ganz real nichts besser, nichts sicherer, nur der Papierkram explodiert exponentiell. Und die richtigen Schurken, die ihren Giftmüll in Kinderspielzeug entsorgen kleben ohne jeden Skrupel das „CE“ drauf, während wir, die Redlichen uns Sorgen und Gedanken machen, ob unsere Schaltgerätekombination, die wir nach bestem Wissen und Gewissen aus Qualitätsprodukten zusammenstellen nicht doch irgendwie gegen irgendeine blödsinnige Vorschrift verstoßen könnten.

Entschuldigt bite die grenzwertige Ausdrucksweise, aber wenn ich sehe, was uns mittlerweile an Kram zwischen die Beine geworfen wird, dann bin ich einfach nur sauer.
Als Unternehmer hast Du die Möglichkeit, gesetzeskonform zu handeln und einen riesigen Altpapierberg an Tests, Zertifikaten und Unbedenklichkeitsbescheinigungen in deiner eigenen Bürokratie-Abteilung zu produzieren oder Du handelst einfach wie bisher nach bestem Wissen und Gewissen, Augen zu und durch.

Na, wird schon irgendwie gutgehen, hofft

— Carsten —

Moin,

Nach der EN60439-1 muß ja für jede Schaltgerätekombination
eine Prüfung durchgeführt werden.

Das ist eine Geräte-Norm, nach der die Hersteller zu prüfen haben
und dazu die Konformitätserklärung abgeben.

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
Teil 1: Typgeprüfte und partiell typgeprüfte Kombinationen
(IEC 60439-1:1999 + A1:2004); Deutsche Fassung EN 60439-1:1999 + A1:2004
Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen, als typgeprüfte Schaltgerätekombinationen und partiell typgeprüfte Schaltgerätekombinationen mit einer Bemessungsspannung von höchstens AC 1000 V , bei Frequenzen bis höchstens 1000 Hz oder DC 1500 V .

Da jeder Wohnungsverteiler eine solche Schaltgerätekombination darstellt,
muß diese auch entsprechend geprüft werden.

Nein, Du machst:
Prüfung elektrischer Installationen, Anlagen
bei folgenden Gelegenheiten und erforderlichen Normen:
http://www.gossenmetrawatt.com/deutsch/seiten/uebers…

Die Standardprüfungen nach VDE 0100 waren ja schon immer erforderlich.

Erstmessung und Wiederholungsmessung einer Anlage
Erstmessung einer Anlage - nach VDE 0100 T610
und
Wiederholungsmessung einer Anlage - nach VDE 0105

http://www.gossenmetrawatt.com/deutsch/seiten/erstme…

Nur wie führt man eine Grenzübertemperaturprüfung durch?

Im verbauten Zustand, geht das garnicht.
Deshalb macht der Gerätehersteller eine Typ-Prüfung
und druckt ein CE-Zeichen gemäß der Niederspannungsrichtlinie drauf.

Wie sieht dann die erforderliche Konformitätserklärung aus,
da der Elektriker ja dann Hersteller im Sinne der Richtlinie ist?

Nein, Du baust „typgeprüfte Kombinationen“ ein und
Du prüfst nur die „Installation“ dieser Geräte.

E-CHECK
Besichtigen, Prüfen, Messen, Protokollieren
Ein Wegweiser für das Elektroinstallateur-Handwerk
http://www.gossenmetrawatt.com/resources/marcom/pros…

Merkbuch für den Elektrofachmann (Teil 1)Ausgabe 10 / 11.08 - Pdf 3,1 MB
Erst- und Wiederholungsprüfungen in Starkstromanlagen bis 1000V
http://www.gossenmetrawatt.com/resources/marcom/merk…

Merkbuch für den Elektrofachmann (Teil 2)Ausgabe 10 / 11.08 - Pdf 3,1 MB
Prüfungen elektrischer Betriebsmittel und Maschinen
http://www.gossenmetrawatt.com/resources/marcom/merk…

Die Konformitätserklärung liefert der Hersteller des Gerätes.

10.13 Mechanische Funktion, Nachweisdurch Prüfung.
Nicht erforderlich, wenn Funktionseinheiten bereits geprüft worden sind 
z.B. Geräte nach der entsprechenden Geräte-Norm

http://www.ateam-ffm.de/chapters/fachtagungen/2005/0…

Vielen Dank für jede Hilfe.

Die Niederspannungsrichtlinie hat sich als Harmonisierungsvorschrift für elektrische Betriebsmittel bewährt. Nach einer ersten Anpassung im Jahr 1993 und der damit verbundenen Einführung der CE-Kennzeichnung für Elektroprodukte ist Anfang 2007 die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG in Kraft getreten. Gleichzeitig ist der europäische Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie überarbeitet worden. …

http://www.voltimum.de/catalog/prod/BFD-XX00254428/p…

Hans

mfg
W.

Moin,

Nach der EN60439-1 muß ja für jede Schaltgerätekombination
eine Prüfung durchgeführt werden.

Das ist eine Geräte-Norm, nach der die Hersteller zu prüfen
haben
und dazu die Konformitätserklärung abgeben.

Dummerweise gilt der Installateur wohl eben als solcher.

Den Artikel in der letzten „de“ dazu habe ich nur überflogen, wenn ich demnächst mal an krankhaft übersteigerter guter Laune leiden sollte, lese ich ihn mit gebührendem Ernst durch.

Wenn ihr danach nichts mehr von mir hören solltet, könnte die gute Laune in tiefste Depression umgeschlagen sein, angesichts der Realitätsnähe der Vorschriften wäre allerdings auch mein unerwartetes Frühableben durch Totlachen denkbar. Ich werde berichten - oder auch nicht :wink:

Moin,

Nach der EN60439-1 muß ja für jede Schaltgerätekombination
eine Prüfung durchgeführt werden.

Das ist eine Geräte-Norm, nach der die Hersteller zu prüfen
haben und dazu die Konformitätserklärung abgeben.

Dummerweise gilt der Installateur wohl eben als solcher.

Nur wenn keine Bauteil-Konformitätserklärung vorliegt,
ist der Installateur in der Pflicht. :wink:

Meinst Du diesen Artikel ?
http://www.de-online.info/archiv/2009/07/index.php?P…

Also bau nur Teile mit CE-Kennzeichnung ein.

mfg
W.

Eigentlich nichts neues …
Hallo Fragewurm,

Moin,

Nach der EN60439-1 muß ja für jede Schaltgerätekombination
eine Prüfung durchgeführt werden.

Das ist eine Geräte-Norm, nach der die Hersteller zu prüfen
haben
und dazu die Konformitätserklärung abgeben.

Dummerweise gilt der Installateur wohl eben als solcher.

Früher mussten alle Anlagenteile ein VDE-Prüfzeichen besitzen, heute halt ein entsprechendes CE-Zeichen.
Wurden Teile verbaut, welche kein VDE-Z. hatten, war auch früher eine Einzelprüfung angesagt.

Um auf das Thermische Problem zurückzukommen:
Wenn der Hersteller eines Moduls vorschreibt, dass man nur ein einzelnes pro UP-Dose einbauen darf, war das auch schon immer so.

Und die Verlegearten sind auch nichts neues.

Mit der Übergabe hast du schon immer bestätigt, dass das von die erstellte Werk den geltenden Vorschriften und Normen entspricht.
Neu ist eigentlich nur, dass du noch den Kleber wo drauf pappen musst.

MfG Peter(TOO)

Nach der EN60439-1 muß ja für jede Schaltgerätekombination
eine Prüfung durchgeführt werden.

Das ist eine Geräte-Norm, nach der die Hersteller zu prüfen
haben und dazu die Konformitätserklärung abgeben.

Dummerweise gilt der Installateur wohl eben als solcher.

Nur wenn keine Bauteil-Konformitätserklärung vorliegt,
ist der Installateur in der Pflicht. :wink:

Meinst Du diesen Artikel ?
http://www.de-online.info/archiv/2009/07/index.php?P…

Ja.

Also bau nur Teile mit CE-Kennzeichnung ein.

OK, dann bin ich trotzdem noch der Hersteller der Typgeprüften Schaltgeräte Kombination. (Als PTSK-Hersteller wäre ich noch ärmer dran. Zumal ich ja für Anlagen, in denen ein Laie auch mal nen FI bedienen muss, sowieso nur TSK bauen darf).
Als solcher Hersteller habe ich folgende Prüfungen zu machen:

  • Nachweis durch Prüfung, dass die Grenztemperatur eingehalten wird
  • Beischtigung
  • Isolataionsmessung
  • Durchgängigkeit des Schutzleiters
    Die letzten drei Punkte sind trivial und schon lange Pflicht.
    Der erste Punkt ist praktisch unmöglich zu erfüllen, hier wird zwar keine Stückprüfung (also Prüfung jedes einzelnen Verteilers) gefordert, sondern „nur“ eine Typprüfung. Wenn ich also eintausend Stromkreisverteiler exakt gleicher Bauart herstelle, dann muss ich nur einen davon im Testlabor auf Einhaltung der Grenztemperatur testen. Eine noch relativ einfach zu machende Berechnung der Temperatur über die Verlustleistungen der einzelnen Betriebsmittel ist - soweit ich das verstehe - keine „Prüfung“.

Es reicht dann aber aus, den CE Sticker drauf zu packen. Die Konformitätserklärung muss ich lediglich vorhalten, nicht mitliefern.
Aha.

Weißt Du was? Der Schmarrn ist mir egal.
Ich baue meine Verteilungen weiterhin so auf, wie bisher.
Das heißt:
Maximal 2/3 Füllungsgrad, wärmeerzeugende Geräte (Zentraldimmer, Schütze) werden immer „auf Lücke“ montiert, es kommen nur Qualitätsprodukte rein, das Teil wird anschließend klassisch geprüft und gut is.
Ich möchte den Elektriker sehen, der tatsächlich die Grenzübertemperatur prüft. Und vor allem: Wie. Meistens ergibt sich der genaue Aufbau einer Verteilung doch erst vor Ort. Dann ist die Pürfung doch schon so gut wie unmöglich.

Hallo Fragewurm,

Das heißt:
Maximal 2/3 Füllungsgrad, wärmeerzeugende Geräte
(Zentraldimmer, Schütze) werden immer „auf Lücke“ montiert, es
kommen nur Qualitätsprodukte rein, das Teil wird anschließend
klassisch geprüft und gut is.

Wenn deine Teile CE konform sind, ist muss es auch eine Montageanleitung dazu geben. Da steht drin, welche Einbaulagen zulässig sind und welche Mindestabstände eingehalten werden müssen.

Damit bist du wieder aus dem Schneider, wenn du diese Vorgaben erfüllst.

MfG Peter(TOO)

1 Like

Hallo xstrom

Den Artikel in der letzten „de“ dazu habe ich nur überflogen,

…den hab ich wohl übersehen. Kann ich selber nachsehen - sobald ich mal Zeit dafür finde. Vielen Dank für den Tip!

Hans

Weißt Du was? Der Schmarrn ist mir egal.
Ich baue meine Verteilungen weiterhin so auf, wie bisher.

Sehr praxisnahe und vernünftige Einstellung! Scheinbar bin ich einer der ersten Deutschen, die sich mit der Vorschrift überhaupt befassen.

Hab nur kein Interesse, irgendwann alles nachliefern zu müssen, deshalb werd ich an dem Thema dranbleiben.

Vielen Dank nochmal.
Hans

Moin,
Rittal Know-how Grundlagenwissen > IEC / UL

Gemäß DIN EN 60439-1 (Tabelle 7) müssen an dem Prüfling folgende Prüfungen durchgeführt werden:

» Tabellen http://www.rittal.de/produkte/stromverteilung/know-h…

Weißt Du was? Der Schmarrn ist mir egal.

Ist wohl etwas Auffrischung nötig !?
http://www.bfe.de/bfe/bfe_786_363831363530.php

Lies mal hier: Der einfache Weg zur vorschriftenkonformen Schaltgerätekombination [PDF] http://literature.rockwellautomation.com/idc/groups/…

Ich möchte den Elektriker sehen, der tatsächlich die Grenzübertemperatur prüft.
Und vor allem: Wie. Meistens ergibt sich der genaue Aufbau einer Verteilung doch erst vor Ort.
Dann ist die Pürfung doch schon so gut wie unmöglich.

Als Nachweis reicht Prüfung im Betrieb durch Thermografie-Meßung was auch die Doku vereinfacht.

Nachweis der Einhaltung der Grenztemperatur durch Prüfung
oder Extrapolation (Wärmeberechnung nach DIN VDE 0660 Teil 507) ähnlicher typgeprüfter Anlagen.

mfg
W.

Hallo Peter

Wenn deine Teile CE konform sind, ist muss es auch eine
Montageanleitung dazu geben.

Es kann doch gar keine nicht-CE-konforme Teile mehr geben. Jedes Teil muß schließlich den Anforderungen genügen, der Hersteller muß ja auch eine Konformitätserklärung dazu haben.

Da steht drin, welche Einbaulagen
zulässig sind und welche Mindestabstände eingehalten werden
müssen.

Die Anleitungen sind manchmal irgendwo in den Katalogen versteckt. Stimmt aber, es gibt sie und die Vorgaben hält man ja auch ein.

Damit bist du wieder aus dem Schneider, wenn du diese Vorgaben
erfüllst.

Das wäre mein Traum, wenn das so einfach ist.

Vielen Dank!

Hans

Hallo Carsten

„Die spinnen, die Normenbauer.“
Die Regulierungs- und Zertifizierungswut wird mir unheimlich.
Mir geht das mittlerweile gewaltig auf den Senkel!!!
Es wird ja ganz real nichts besser, nichts sicherer, nur der
Papierkram explodiert exponentiell. Und die richtigen
Schurken, die ihren Giftmüll in Kinderspielzeug entsorgen
kleben ohne jeden Skrupel das „CE“ drauf, während wir, die
Redlichen uns Sorgen und Gedanken machen, ob unsere
Schaltgerätekombination, die wir nach bestem Wissen und
Gewissen aus Qualitätsprodukten zusammenstellen nicht doch
irgendwie gegen irgendeine blödsinnige Vorschrift verstoßen
könnten.

Entschuldigt bite die grenzwertige Ausdrucksweise, aber wenn
ich sehe, was uns mittlerweile an Kram zwischen die Beine
geworfen wird, dann bin ich einfach nur sauer.
Als Unternehmer hast Du die Möglichkeit, gesetzeskonform zu
handeln und einen riesigen Altpapierberg an Tests,
Zertifikaten und Unbedenklichkeitsbescheinigungen in deiner
eigenen Bürokratie-Abteilung zu produzieren oder Du handelst
einfach wie bisher nach bestem Wissen und Gewissen, Augen zu
und durch.

Voll und ganz deiner Meinung!

Vielen Dank!

Hattest du nicht mal einen anderen Namen oder war das ein anderer Carsten?

Hans

Vielen herzlichen Dank für Eure Ausführungen! owt
.

Hallo,

Es kann doch gar keine nicht-CE-konforme Teile mehr geben.
Jedes Teil muß schließlich den Anforderungen genügen, der
Hersteller muß ja auch eine Konformitätserklärung dazu haben.

Nein. Teile, die in andere Geräte eingebaut werden, müssen nicht unbedingt CE-konform sein. Nur das Gesamtgerät.
Ist ja auch gar nicht anders möglich, was genau willst Du z.B. an einem einzelnen Transistor CE-prüfen? Und welche Aussagen für das Gesamtgerät würde das erlauben?

Übrigens muss gar nicht alles geprüft werden. Mit dem CE-Zeichen wird nur die Einhaltung der Norm bescheinigt. Das kann man aber ggf. durch gut dokumentiertes Denken auch erledigen, wenn die jeweilige Prüfung nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist.
Gruß
loderunner

In einem der Links steht tatsächlich, dass man das durch Berechnung ermitteln darf. Nun ist für mich eine Berechnung keine „Prüfung“, aber gut, das ist wenigstens etwas praxisgerechter.

Thermografie? Halte ich bei Verteilungen für wenig sinnvoll. Ich stelle mir gerade vor, wie ich dazu im Häusler erstmal 15 Heizlüfter verteile, die eine Stunde lang laufen lasse um dann die Übertemperatur zu messen…
Und eine IR Kamera habe ich nicht. Die vernünftigen sind zu teuer (für mich, 2 Mann Betrieb!) und die preiswerteren sind auch noch zu teuer und taugen angeblich nichts.
Reizen würde mich so ein Gerät schon, geb ich zu.
Ärgerlich bin ich aber, wenn ich eine erst letztes Jahr erstellte Anlage einer größeren Konkurrenzfirma sehe, in der alle Schütze für die Lichtbänder ohne Lücke dicht an dicht gereiht sind und die (bei 16h Betrieb täglich) mittlerweile allesamt seitlich braun verfärbt sind. Ein anderer Verteiler in der selben Halle, aber schon 10 Jahre alt, bekommt wegen so einer Sache von mir jährlich ca. 2-3 neue Schütze implantiert. Leider ist kein Platz zum Umbau vorhanden. Den neuen Verteiler habe ich jetzt mit Abstandshaltern versehen, so bleibt 1/2 TE Platz (dabei sah ich die braunen Flanken).

Ich - ohne Durchführung einer Prüfung, ohne Thermografie, ohne Berechnungsprogramm - hätte so NIE installiert.

OT / PTSK Stückprüfung / Konformitätserklärung
Dies ist voll OT - der MOD möge entscheiden, ob es drin bleibt oder nicht, wäre diesmal auch nicht böse, wenn es gelöscht wird.
(Kannst es ja mal 24h drin lassen, bevor Du es entsorgst)

Vielen Dank!

Hattest du nicht mal einen anderen Namen oder war das ein
anderer Carsten?

Ich habe mich mal Carsten Schmitz (als User-Name) genannt.
Ich möchte nicht unbedingt mit vollem Namen auf ewig gefunden werden, darum ein falscher Nachname. Auch im Usenet war ich lange Zeit als Carsten Schmitz unterwegs. Mittlerweile habe ich da meinen echten Namen drin und auch hier würde ich ihn nennen, bin mir aber nach den deftigen Worten (und dem Bekenntniss zu „nicht konformen Verhalten“) nicht mehr sicher, ob ich ihn nennen sollte. Zumal man manchmal - wie hier etwas „freier“ schreiben kann.

Suchmaschinen sollten aber hiermit ein Problem haben:
Ich heiße
Carsten
K
__R
___E
____F
_____T