Ich habe einen Promotionsstudiengang erfolgreich absolviert, die Dissertation wurde schriftlich angenommen und dann bin ich durch die mündliche Prüfung gefallen. Kann ich trotzdem eine hochrangige internationale Publikation im Namen der Universität herausgeben? Wie komme ich aus dieser Sackgasse grundsätzlich heraus, wo kann ich meine Studie unterbringen und von diesem Punkt an weitermachen?
Ich weiß jetzt nicht, was du mit „im Namen der Universität“ meinst, ich denke mal, dass du es nicht „Dissertationsschreift“ oder so nennen darfst (nähere Infos hat bestimmt der Promotionsausschuss deiner Uni), aber wenn ein Verlag oder eine Zeitschrift deine Monographie / deinen Artikel annimmt, spricht da m.E. nichts gegen. Gibt es in der Promotionsordnung keine Regelung für die Wiederholung der mündlichen? Mach dich da mal schlau…
Hallo,
da kann ich leider nix belastbares zu sagen. Würde vermuten, dass es so geht, wie Du beschrieben hast. Steht denn nix in der Promotionsordnung? Ist es wirklich sinnvoll, bei den gleichen Leuten weiter zu machen? Ich drück die Daumen!
Melli93
Ich habe die mündliche schon wiederholt, das Ergebnis war das gleiche… aber danke für den Tip!
Danke für Deinen Kommentar. Ich wüßte nicht, wie ich sonst meine Studie publizieren soll. Man muß doch eine Universität angeben, bei der die Studie durchgeführt wurde. Weitermachen möchte ich dort auch nicht, aber wenn mir schon den Abschluß streitig gemacht wird, möchte ich nicht auch noch die Publikationsmöglichkeit verlieren.
Also, die Studie sollte schon unter dem Namen der Uni veröffentlicht werden, schließlich haben sie ja ein Interesse daran, dass die durchgeführten und bezahlten Studien auch publiziert werden. Kannst Du nicht mit deinem Prof sprechen? Was sagt er denn dazu? Ich denke, wenn er mit auf dem Paper steht, dann sollte er auch wissen, was drin steht. Hast Du denn ein einigermaßen gutes Verhältnis zu ihm? Ihr habt doch bestimmt auch eine Studienberatung, oder? Die müßten Dir da auch weiter helfen können.
Aber eigentlich: warum sollte der nicht vorhandene Titel dafür sorgen, dass Du die STudie nicht trotzdem veröffentlichen kannst? DAs Paper wird doch eh von anderen Experten reviewt, oder? Dann entscheiden die halt. Ist nur dann witzig, wenn die es sofort annehmen .
Hoffe, das hilft.
Hast du deine Diss denn nicht selbst geschrieben? *Achtung, Scherz*
Ich habe ja noch nie gehört, dass die Diss angenommen wird und die mündliche dann 2x nicht klappt, wie ist das passiert? würde mich wirklich interessieren, vielleicht magst du es kurz schildern…
Ich habe die mündliche schon wiederholt, das Ergebnis war das
gleiche… aber danke für den Tip!
Habe meine Diss nicht nur selbst geschrieben sondern die Studie auch selbst finanziert, hab immer noch Schulden.
Ich hatte Pech mit meiner Gutachterauswahl. Ich habe last minute noch eine Drittgutachterin hinzugenommen, weil ich gemerkt habe, dass mein Spezialgebiet, für das ich eine Extra-Ausbildung habe, nicht genug vertreten ist und wenig Verständnis dafür vorhanden ist. Die Rolle einer Drittgutachterin besteht darin,genau diese Fachkompetenz beizusteuern. Sie hatte mir vor der Abgabe sehr positives feedback zu meiner Diss gegeben. Dann hat sie jedoch Alles darangesetzt, mich durchfallen zu lassen. Sie hat auch ihre Rolle völlig mißverstanden und sich fürchterlich aufgespielt, die Arbeit sei nicht wissenschaftlich genug. Dabei hat die Arbeit sowohl quantitative als auch qualitative Methoden, die alle mit dem Gesis-Institut bei etlichen persönlichen Terminen besprochen worden sind. Die Drittgutachterin fiel dann für die 2. mündliche Prüfung aus. Ich hatte mitterlweile einen Experten aus dem Ausland gefunden und das Prüfungsamt wollte ihn zur Prüfung zulassen, er war auch bereit zu kommen. Plötzlich konnte jedoch angeblich keiner mehr gut genug Englisch, um die Prüfung auf Englisch abzuhalten (wegen der „Feinheiten, auf die es ankäme“), obwohl meine Diss auf Englisch verfaßt war, und so wurde der internationale Experte wieder ausgeladen. Dann hat die Dekanin den Platz der Drittgutachterin eingenommen, obwohl sie gar keine fachliche Kompetenz für mein Thema hat und daher die Rolle des Drittgutachters gar nicht erfüllen kann. Das Prüfungsteam gab mir die Rückmeldung, ich sei viel besser als beim ersten Mal gewesen, aber es hätte immer noch nicht gereicht. Mach Dir selbst einen Reim darauf, ich verstehe es bis heute nicht.
Ich habe Widerspruch mit Gerichtsverfahren eingelegt. Wenn es außer mir keine solchen Fälle gibt, hoffe ich, dass das Gericht für mich entscheidet. Aber es braucht sehr lange…falls Du noch etwas weißt, was mir hilft, ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Das liest sich ja wie eine Horror-Story, schrecklich…an meiner Uni gibt es für Streitfälle einen Ombudsmann, und unser Prorektor für wiss. Nachwuchs ist auch immer sehr unterstützend. Ansonsten würde mir noch das Doktorandennetzwerk Thesis einfallen, oder vielleicht die GEW (wenn du an einer Uni angestellt bist/warst). Ansonsten vielleicht noch der entsprechende Berufsverband…ich drücke ide Daumen für’s Gerichtsverfahren.
Außerdem würde ich nicht nur versuchen, die Arbeit zu publizieren, sondern auch mal schauen, ob nicht eine andere Uni die Arbeit nochmal als Diss annehmen kann / würde, weil ja die Arbeit nicht abgelehnt wurde. Vielleicht geht das ja, da kenne ich mich bei den Feinheiten nicht so gut aus. Ich kennen aber z.B. jemanden, der schon länger an der Habil ist und dafür auch schon mehrere Unis durch hat…