Es gibt gute Argumente, es gibt schlechte Argumente, und dann gibt es noch die sogenannten fehlenden Argumente. Das Nichts. Aus solch einem Nichts heraus entstand nicht nur der bekannte Spruch „Wie aus dem Nichts heraus…“. Nein, es soll das argumentierende Nichts jetzt auch in Gesetzesform umgesetzt werden:
Und, so gehört es sich, die Verantwortung schiebt man auf Dritte als Paralleljustiz, unter Strafandrohung, dieses Nichts zu erkennen und zu löschen.
Worin besteht die Werthaltigkeit dieses Netzwerkdurchsetzungsgesetz außer in unnötiger und unbegründeter Einschränkung der Freiheit auf Meinungsäußerung? Ausrichtung auf politischen Gehorsam?
Oder ist das Gesetz als solches bereits jetzt unter FakeNews einzuordnen? Als welche sich Wahlversprechen so allgemein im Nachhinein herausstellen?
Den Link hatte ich gestern schon gelesen. 100%iger Schenkelklopfer.
Das Gesetz ist das Outsourcing von staatlicher Zensur. Wiki meint
Zensur (lateinisch censura) ist der Versuch der Kontrolle der Information. Durch restriktive Verfahren – in der Regel durch staatliche Stellen – sollen Massenmedien oder persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter oder ungesetzlicher Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern.[1][2] Oftmals wenden totalitäre Staaten die Zensur verschärft an.
das ist doch ganz typisch für die Regierung unter Frau Merkel: der Aufbau von potjomkinschen Dörfern.
Es wird ein scheinbares Problem durch den Zirkel Medien - Politiker - Medien so lange aufgebauscht, bis es den Untergang des Abendlandes verursachen wird. Anschließend wird, handwerklich sehr schlecht, ein Gesetz in einer nächtlichen Sitzung mit 20 von gut 600 Abgeordneten verabschiedet. Einige Zeit später wird sich der BGH des Gesetzes annehmen und für nichtig erklären.
Das alles nur, um den Bürger mit intellektuell leichtem Gepäck von den echten Problemen und Herausforderungen abzulenken, die zu beheben man entweder nicht gewillt oder auf Grund des eigenen leichten Gepäcks nicht in der Lage ist.
Davon auszugehen, daß das Recht auf freie Meinungsäußerung auch auf privatrechtlich betriebenen Seiten gilt, ist ein Trugschluß. Früher, als es hier noch flächendeckend aktiv tätige Moderatoren gab, die die meisten im rechtlichen Sinne kritischen Artikel löschten oder bearbeiteten, wurde diesen oder dem Betreiber auch oft Zensur vorgeworfen. Auch das ist Quatsch.
Zensur ist ein staatlicher Eingriff in die Meinungsfreiheit - also bspw. ein Eingriff in die Pressefreiheit. Wenn jedoch ein Seitenbetreiber mißliebige Äußerungen löscht, ist das seine ganz private Angelegenheit und er kann ganz allein bestimmen, welche Artikel ihm nicht passen.
Um es klar zu sagen: ein Seitenbetreiber kann spaßeshalber alle Artikel löschen, in denen
das Wort „grün“ vorkommt, in denen linkes Gedankengut oder die Haltung von Haustieren proklamiert wird. Seine Seite, sein Recht.
Wer da von Zensur sülzt, dokumentiert nur, daß er sich auf Grundrechte beruft, die er überhaupt nicht verstanden hat. Sich nun darüber zu beklagen, daß der Gesetzgeber Seitenbetreiber zwingen will, handfester gegen strafbare Handlungen vorzugehen, hebt dieses Mißverständnis nur auf die nächste Stufe der Ignoranz.
Natürlich kann man befürchten, daß Facebook & Co. nun vermehrt (oder gar maschinell) Artikel löschen, aber selbst wenn es so wäre: das hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.
Und noch ein Punkt: bei Facebook und Twitter ist die „Diskussionskultur“ völlig aus dem Ruder gelaufen. Es ist mir ein Rätsel, wie die Betreiber das Problem über die Jahre hinweg so ignorieren konnten und es ist mir auch ein Rätsel, wie sich Massen von Leuten so sehr vergessen können, daß sie Texte raushauen, bei denen einem die Strafbarkeit förmlich ins Gesicht springt.
Daß man sich vor dem Hintergrund über eine Einschränkung der Meinungsfreiheit beklagen kann, verwundert mich schon sehr und läßt vermuten, daß in immer weiteren Teilen der Bevölkerung sowohl die moralisch-ethischen als auch die rechtlichen Maßstäbe völlig verrutscht sind.
Wenn es doch nur die strafbaren Äusserungen wären.
Staat zensiert (theoretisch) nicht,
Seitenbetreiber kann löschen was er will
Staat zwingt den Seitenbetreiber durch Geldstrafe zur Löschung von Beiträgen, bei denen eben nicht ersichtlich ist, ob durch sie wirklich eine Straftat begangen wurde.
So hat der Staat das (theoretische) Zensurverbot umgangen und die Last der Rechtsprüfung vollumfänglich auf den Seitenbetreiber abgewälzt. Dies aber mit einem dermaßen diffusen Anspruch (strafbar/offensichtlich strafbar), dass der Seitenbetreiber aus Eigenschutz mit Sicherheit eher mehr löscht als er (nach Rechtsprüfung) eigentlich müsste.
Es zeigt sich doch bereits an dem Erdogangedicht, wie komplex die Materie ist.
Den grössten Hammer aber erlauben sie sich mit dem Begriff „strafbare Falschnachrichten“, den sie selbst gar nicht abgrenzend definieren und nicht einmal anhand von konkreten Beispielen aus der Vergangenheit belegen können.
Wieviel Urteile vor dt. Gerichten gab es denn in D bislang wg. „strafbarer Falschnachrichten“?
Wenn der Artikel nicht strafbar war und der Betreiber ihn dennoch löschte, weil er bei Nichtlöschung eine Strafe befrüchtete, dann hat das eben doch mit indirektem Entzug der Meinungsfreiheit durch den Staat zu tun, der dieses Gesetz erließ.
Das mag sein. Und wenn dem Betreiber die Strafbarkeit ins Gesicht springt. dann soll er sie auch sperren und die Staatsanwaltschaft informieren.
Bzgl. verrutschter Maßstäbe fühle ich mich einfach mal nicht angesprochen. Wir werden ja noch sehen, was von diesem Gesetzesvorhaben übrigbleibt und welcher Teil u.U. mit welcher Begründung vom BVerfG zurückgepfiffen werden wird.
Der erste Absatz findet meine Zustimmung, ist aber nicht das Thema. Völlig anderer Meinung bin ab
Genau dies liegt vor (ich hatte es anders bezeichnet, aber wenn du es schon schreibst). Der Staat beauftragt Unternehmen (unter Strafandrohung), Meinungsäußerungen zu löschen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen definiert der Staat aber nicht, er kann sie nicht konkret benennen. Er unterdrückt vorab alles, was rechtsunsicher ist oder auch nur sein könnte.
In Fällen, in denen Rechtsunsicherheit über einen Vorgang, einen Inhalt, eine Äußerung, eine Handlung o.ä. hinsichtlich strafbar oder nicht besteht, hat der Betroffene (hier das Unternehmen) das Recht, den Rechtsweg einzuschlagen und prüfen zu lassen. Weiter können alle anderen, die sich durch eine Äußerung betroffen fühlen (andere User beispielsweise), den Rechtsweg einschlagen und auf Entfernung klagen. Das ist der Rechtsstaat, so wie wir ihn kennen.
Der Staat versucht diese Rechte einfach zu umgehen. Darüberhinaus hält er es nicht für notwendig, die Rechtmäßigkeit überhaupt zu prüfen, sondern ordnet die vorsorgliche Löschung an (bei einem strafbaren Inhalt müsste der Staat gar Vorgehen). Für Inhalte, die rechtsunsicher oder nicht mal das sind! Eine unzulässige Einmischung des Staats in private Angelegenheiten.
Eine drastische Beschränkung von Meinungsäußerung, weil der Betroffene reiner Willkür ausgesetzt wird, und beweispflichtig wird. Nicht derjenige, der auf Anordnung oder Verdacht oder Vorsorge löscht.
Im übrigen werden viele vermehrt reklamieren, in der Sicherheit, dass eher gelöscht wird. Bürgerwehr auf der unteren Ebene wird sich etablieren. Tut ja nicht weh, so virtuell. Und dann kommt es auf die Größe der reklamierenden Gruppe an. Je größer, desto größer der Einfluss. Völlig losgelöst von Inhalten.
Im Gesetz steht, daß rechtswidrige Inhalte entfernt werden müssen.
Im Gesetz steht, daß rechtswidrige Inhalte entfernt werden müssen. Es gibt nur eine Differenzierung zwischen offensichtlich rechtswidrigen Inhalten und rechtswidrigen Inhalten. Erstere müssen innerhalb von 24 Stunden entfernt werden, letztere nach sieben Tagen, wobei diesem dann eine Prüfung vorausgeht. Dafür muß ein Gremium vorgehalten werden, über dessen Qualifikation berichtet werden muß.
Sofern das BMJ der Ansicht ist, daß ein Betreiber seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, holt es eine Vorabentscheidung des zuständigen Gerichtes ein. Das ganze findet also nicht im luftleeren Raum statt und der Betreiber hat es durch die Auswahl seines Personals und die Gestaltung seiner Organisation selbst in der Hand, wie kompetent und zutreffend seine Entscheidungen ausfallen. Gleichzeitig muß er aufgrund der Einbeziehung eines Gerichtes durch das BMJ keine großen Sorgen haben, daß das BMJ wegen irgendeiner Lappalie ein Bußgeld verhängt. Es gibt also keinen Grund, wild irgendetwas zu löschen und aus diesem Grund gibt es auch keinen vernünftigen Grund zu glauben, der Staat führe auf diesem Wege irgendeine Art von indirekter Zensur ein.
Du tust im übrigen so als seien die Netzwerke bisher ein rechtsfreier Raum. Das ist mitnichten der Fall. Schon jetzt sind rechtswidrige Inhalte zu löschen, wenn dafür auch mitunter der Rechtsweg erforderlich ist. Insofern könnte man genauso behaupten, der Staat hätte schon jetzt ein indirektes Zensurverfahren etabliert, nur weil er schon jetzt - z.B. - Beleidigung oder Volksverhetzung unter Strafe stellt. Schließlich kostet ein Gerichtsverfahren auch jetzt schon Geld, Mühe und Reputation - von den möglichen Strafen und zivilrechtlichen Entschädigungen ganz abgesehen.
Auf den Gedanken kommt auch keiner und doch fällt den Leuten jetzt auf, daß rechtliche Vorgaben dazu führen können, daß Rechtssubjekte ihren Pflichten nachkommen.
Die ganze Diskussion vermittelt mir den Eindruck, daß es schon viel zu lange keine derartige Vorschriften gab. Die Annahme, daß man im Internet irgendwie alles machen kann, was man will, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen, ist jedenfalls sehr, sehr weit verbreitet. Nun wird anscheinend einigen bewußt, daß dem nicht so ist oder sie sträuben sich so sehr gegen diese Erkenntnis, daß der Sachverhalt völlig auf den Kopf gestellt und von Zensur geschwafelt ist, wo eigentlich der Begriff „Wiederherstellung der Rechtsordnung“ viel angebrachter wäre.
Hast Du den Gesetzentwurf überhaupt gelesen? Angesichts dessen, was Du da schreibst, habe ich daran ernsthafte Zweifel. Im Allgemeinen Teil des Entwurfes wird zwar auf den US-Wahlkampf und auf Falschnachrichten Bezug genommen, aber im eigentlichen Gesetzestext finden sich diese Begriffe nicht. Dort ist lediglich die Rede von strafbaren Inhalten.
Doch er benennt sie sehr konkret mit „strafbaren Inhalten“.
Auch Dir sei empfohlen, den Gesetzentwurf mal im Original zu lesen, anstatt hier auf Drittquellen zurückzugreifen, die anscheinend ihre eigenen Interessen verfolgen und deswegen irreführend berichten.
Ach, hast Du das mal gemacht? Wie zielführend ist es wohl, auf eine Beleidigung hin eine Klage einzureichen und dann nach Monaten und ggfs. Jahren Recht zu bekommen? Wie zielführend ist das wohl für eine Person im Licht der Öffentlichkeit, wenn die Inhalte bis dahin schon zigtausende Menschen gelesen und kopiert haben?
Neulich gab es einen schönen Fall bei Twitter. Jemand erging sich in wunderbaren rassistischen, rechtsradikalen Ergüssen inkl. Beleidigung. Der Beitrag wurde gemeldet und Twitter anwortete, daß man in dem Beitrag kein Problem sehe. Das einzige Ergebnis der Beschwerde war, daß der Beschwerdeführer den Artikel nicht mehr sehen konnte (ein Automatismus als Folge der Meldung des Artikels). Erst als sich die Beschwerden häuften (was aufgrund der vielfach geteilten Antwort Twitters geschehen sein dürfte), wurde das Benutzerkonto gelöscht und damit der ursprüngliche Beitrag entfernt.
Wie gesagt: lies den Gesetzestext. So hat die ganze Diskussion keinen Zweck.
Das hat er letztlich ja auch. Nur nicht eine Vorabzensur, bei der jede Veröffentlichung vorgelegt werden muss, sondern eine Danachzensur, in dem er die Meinungsfreiheit durch Gesetze einschränkt wie es auch im GG explizit ausgeführt wird. Diese Zensur ist auch keineswegs indirekt, sondern sehr direkt.
Wenn nun der Staat im gleichen GG ausführt, dass es keine Zensur gäbe, so meint er immer die Vorabzensur.
Ich kenne den Entwurf und bin beileibe nicht der einzige, der hier eine indirekte Danachzensur befürchtet und dies als verfassungsrechtl. problematisch betrachtet.
Es wird das einfachste sein, wenn wir Tee trinken, abwarten und die Sache wieder aufgreifen, sobald sie beschlossen wurde (falls es überhaupt dazu kommt). Ich zweifel bereits daran, bin aber absolut davon überzeugt, dass von sachverständiger Seite Beschwerde vor dem BVerfG eingereicht werden wird.
Hier hätte ich mal einen ehemaligen OLG-Richter und jetzigen Jura-Prof. der einen insgesamt lesenswerten Artikel schrieb. Dieser Teil seines Resumees ist extrem niederschmetternd und würde in einem Western wohl als Erschiessung eines tollwütigen Hundes dargestellt werden.
(…) die zu erwartenden praktischen Auswirkungen auf die Meinungsäußerungsfreiheit im Internet (Stichwort „Schere im Kopf“) sowie überobligatorische Löschungen aus Angst vor Bußgeldverfahren wird man die umfangreichen Verpflichtungen nicht als angemessen ansehen können. Die ernsthafte und schwerwiegende Gefahr geht hier eher vom Ministerium aus, dessen Entwurf einer Zuständigkeitsregelung in § 4 Abs. 5 NetzDG-E als Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit anmutet (so Härting im CR-online.de Blog: „Gipfel rechtsstaatswidriger Zumutungen“). In jedem Fall scheint das Ministerium nicht die gebotene differenzierte Abwägung im Einzelfall vorgenommen zu haben, die das Unionsrecht mit diesem Ausnahmetatbestand gebietet.
Der Mann ist mit Sicherheit kein Dummkopf. Aber bei der Abwägung solch komplexer Materie gibt es natürlich sehr unterschiedliche Diagnosen; auch von echten Experten. Kein Wunder, dass auch wir hier nicht einer Meinung zu sein scheinen.
Dies ist der Knackpunkt.
Strafbare Inhalte können auch ohne dieses neue „Gesetz“ verfolgt werden. Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit gar eine Fürsorgepflicht des Staats.
Dieser möchte er sich nun entledigen. Egal, ob es der Fülle von Fällen oder Komplexität wegen ist.