Punktabzug wegen Rechtschreibfehler?

Hallo zusammen,

der Sohn meines Nachbarns geht in die 5. Klasse einer Realschule (in Rheinland-Pfalz). Vor einigen Tagen schrieb er einen Erdkundetest, indem er alle Antworten richtig beantwortet hat. Allerdings befanden sich einige Rechtschreibfehler in seinen Antworten, woraufhin die Lehrerin einige Punkte abgezogen hat, sodass aus der 1 eine 2 wurde - sicherlich kein Grund sich schwer darüber aufzuregen, aber…
… ist es rechtens? Besteht die Möglichkeit irgendwo nachzulesen, ob in bestimmten Fächer Rechtschreib-/Grammatikfehler usw. nicht als Fehler von den Punkten abgezogen werden dürfen, sondern nur angemerkt usw?

Danke für eure Hilfe!

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, aber perönlich finde ich nicht fair deswegen Punkte abzuziehen. Gerade nicht in der 5. Klasse. Da sind die Kids ja noch nicht total fit in Rechtsschreibung!
Gruß

Hallo
in Baden-Württemberg ist die Vorschrift, dass bei schweren oder zahlreichen Verstößen gegen die Regeln der Rechtschreibung und Zeichensetzung ein Notenabzug bis zu einer Note vorgenommen werden kann, im Jahr 2002 außer Kraft getreten.
Seitdem entscheiden die Lehrkräfte im Rahmen ihres pädagogischen Ermessens, wie Sie Rechtschreibfehler bewerten, sie können sich dabei an früheren Maßstäben orientieren. Allerdings müssen die Lehrkräfte ihre Bewertungskriterien unaufgefordert den Schülerinnen und Schülern bzw. auf befragen den Eltern bekannt geben.
Die Bildung einer Note in einem Unterrichtsfach soll immer eine pädagogisch - fachliche Gesamtwertung der erbrachten Leistungen sein.
Insofern ist in diesem Fall doch sicherlich davon auszugehen, dass der Fachlehrer in Erdkunde nur dann Rechtschreibfehler bewertet hat, wenn fachliche Begriffe nicht korrekt wiedergegeben worden. Ein Abzug wegen simpler Rechtschreibfehler im „nicht Erdkundezusammenhang“ erscheint nicht gerechtfertigt.
Nachlesen kann man dies sicherlich in den entsprechenden Vorschriften von Rheinland-Pfalz (zum Beispiel Notenverordnung oder Hinweise zur Rechtschreibung).
Ein Gespräch mit der entsprechenden Lehrkraft ist anzuraten.
Viel Erfolg
J. Eichhorn

Vielen vielen vielen lieben Dank!
Genau das ist es, was mir geholfen hat!

Hallo -Violett_
Soweit ich informiert bin, sind Rechtschreibfehler für alle Klassenarbeiten, ausgenommen der Sprachunterricht, irrelevant.
Selbst im Deutschunterricht macht die Rechtschreibung nur noch 15% aus.
An Stelle der Eltern würde ich das Gespräch mit der Lehrerin suchen. Sie muss ja darlegen, wofür die Punkte abgezogen wurden.

Hallo!

In jedem Bundesland bzw. Stadtstaat gibt es Erlasse der Kultusministerien, in denen genau geregelt ist, in welchen Fächern Punkt- bzw. Notenabzüge wegen mangelhafter Rechtschreibung vorgenommen werden müssen. Die entsprechenden Regelungen kann man dort oder auch bei den örtlichen Schulbehörden erfragen. Alle Kultusministerien, staatlichen schulämter usw. unterhalten zudem Webseiten mit Suchfunktionen, über die man die Notenerlasse abfragen kann.

Hallo,

wenn nicht nachgewiesene Legasthenie vorliegt, kann generell die Rechtschreibung mit herangezogen werden (selbst in Mathe). Dies sollte aber - zumindest in Hessen in allen „nicht-sprachlichen“ Fächern vorher angekündigt/besprochen werden. Wie es sich in Rheinlad-Pfalz verhält, weiß ich leider nicht.
LG BAE27

Nabend,
eine etwas verspätete Antwort aber vielleicht hilfreich für die Zukunft: Die Rechtschreib-/Grammatikfehler zu bewerten ist immer vom Lehrer abhängig. Einige machen es, andere nicht. Am besten vorher fragen, ob der Lehrer auch auf sowas achtet =)
Hoffe ich konnte helfen
MfG