Hallo,
ich habe mir gerade den Punktekatalog angesehen.
Dabei ist mir aufgefallen, dass „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ einmal unter 2 Punkte und einmal unter 3 Punkte gelistet wird (das gleiche auch bei „Vollrausch“).
Wie wird da unterschieden?
Fallbeispiel A: jemand dotzt beim Ausparken an ein anderes Auto und fährt einfach weg.
Fallbeispiel B: jemand verursacht einen Unfall bei dem jemand verletzt wird und fährt weiter
Fallbeispiel C: jemand ist bei einem Unfall zugegen, aber nicht direkt involviert, und entfernt sich, obwohl es Verletzte gegeben hat.
Die Logik (die im Recht ja nicht immer funzt) würde sagen, dass A zwei Punkte bekommt, B drei (und vielleicht mehr, dadurch dass ja auch z.B. fahrlässige Körperverletzung mit einbezogen werden kann). Gibt es nur pi mal Daumen Anweisungen, wann wieviel Tagessätze als Strafe eingefordert werden (wahrscheinlich, nehme ich an), aber wo sind die Grenzen? 30 Tagessätze eher bei 2 Punkte oder wären das schon 3?
Danke schonmal!
Siboniwe