Punkte für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Hallo,

ich habe mir gerade den Punktekatalog angesehen.

Dabei ist mir aufgefallen, dass „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ einmal unter 2 Punkte und einmal unter 3 Punkte gelistet wird (das gleiche auch bei „Vollrausch“).

Wie wird da unterschieden? 
Fallbeispiel A: jemand dotzt beim Ausparken an ein anderes Auto und fährt einfach weg. 
Fallbeispiel B: jemand verursacht einen Unfall bei dem jemand verletzt wird und fährt weiter
Fallbeispiel C: jemand ist bei einem Unfall zugegen, aber nicht direkt involviert, und entfernt sich, obwohl es Verletzte gegeben hat.

Die Logik (die im Recht ja nicht immer funzt) würde sagen, dass A zwei Punkte bekommt, B drei (und vielleicht mehr, dadurch dass ja auch z.B. fahrlässige Körperverletzung mit einbezogen werden kann).  Gibt es nur pi mal Daumen Anweisungen, wann wieviel Tagessätze als Strafe eingefordert werden (wahrscheinlich, nehme ich an), aber wo sind die Grenzen?  30 Tagessätze eher bei 2 Punkte oder wären das schon 3?

Danke schonmal!

Siboniwe

Das ist sicherlich abhängig von der Art des Schadens.
ein Parkrempler oder kleiner Blechschaden - 2 Pkt.
Wenn mit Personenschaden - 3 Pkt.

So war es bisher nach dem „alten“ System auch unterschieden (vor Apr. 2014)

Grüße, Maureen

Dein „Fall C“ fällt unter „unterlassene Hilfeleistung“
nicht unter unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Grüße, Maureen

Das ist sicherlich abhängig von der Art des Schadens.
ein Parkrempler oder kleiner Blechschaden - 2 Pkt.
Wenn mit Personenschaden - 3 Pkt.

Nein, damit hat es nichts zu tun.

Gruß Crack

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Wie wird da unterschieden? 

Bei Entziehung der Fahrerlaubnis [oder isolierte Sperrfrist] gibt es 3 Punkte
Ohne Entziehung der FE [oder isolierte Sperrfrist] gibt es 2 Punkte

Die Anzahl der Tagessätze setzt der Richter fest, eine Tabelle dafür gibt es nicht.
Entscheidend ist im Wesentlichen die Schadenhöhe, weitere Straftaten wie z.B. Fahrlässige Körperverletzung fließen ins Strafmaß ein.
Wer sich vergleichbare Fälle ansieht stellt fest das die Anzahl der Tagessätze auch meist sehr ähnlich ist.

Gruß Crack

Hallo Crack,

erstmal danke.

Das ist sicherlich abhängig von der Art des Schadens.
ein Parkrempler oder kleiner Blechschaden - 2 Pkt.
Wenn mit Personenschaden - 3 Pkt.

Nein, damit hat es nichts zu tun.

Kannst du mir dann auch verraten, wann es wahrscheinlich ist, dass es zum Führerscheinentzug kommt? Höhe des Schadens, hat die was mit zu tun?

Siboniwe

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Kannst du mir dann auch verraten, wann es wahrscheinlich ist,
dass es zum Führerscheinentzug kommt? Höhe des Schadens, hat
die was mit zu tun?

Auch dafür gibt es keine feste Größe.
In der Regel kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis wenn ein bedeutender Schaden verursacht wurde, hier geht man aktuell von etwa 1300€ aus.
Aber auch schon bei Schadensummen darunter kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, im Gegenzug muss es bei einem Schaden von 2500€ nicht unbedingt dazu kommen.

Gruß Crack

Hallo,

danke für die Antwort.
Die Schadenssumme als Maß zu nehmen, erscheint mir etwas willkürlich. Eine eingedrückte Tür bei einem fast neuen Mercedes ist schnell mal in einer anderen Preisklasse als bei einem alten Kleinwagen.

Siboniwe