Punkteschlüssel einsehbar? Grundschule NRW

Liebe/-r Experte/-in,
(wenn nicht NRW hat es wohl nicht viel Sinn zu antworten?)

also, ich habe einen neuen Nachhilfe-Schüler, der in die 4. Klasse geht und aufs Gymnasium möchte. Ich finde, er kann das schaffen. Allerdings ist sein Lehrer etwas merkwürdig und scheint ihn schlechter zu benoten, als seine Mitschüler. Er ist ein Migrantenkind … keine Ahnung, ob es daran liegt.
Der Lehrer scheint ihm die Note „2“ zu verwehren, obwohl er sie manchmal verdient hat, so die Meinung der Eltern und des Schülers. (Ich kenne seine Klassenarbeiten noch nicht.)

Meine Fragen:

  1. Muss ein Lehrer nach Klassenarbeiten seine Tabelle zeigen, in der unter anderem steht, ab wie vielen Punkten man eine „2“ bekommt?

  2. Darf man auch mit nur zwei „2-en“ in Mathe und Englisch, der Rest „3“, zum Gymnasium gehen, wenn man immer fleißig mitgearbeitet hat?

Ich danke schon mal vielmals für Eure Antworten.

Christian (wergnu)

Hallo,

also Eltern haben das Recht die Bewertungsgrundlage einzusehen. Allgemein ist das in der Grundschule aber nicht üblich. Wenn sich der Lehrer weigert, was ich mir aber nicht vorstellen kann, sollen sie sich einen Termin beim Schulleiter geben lassen.

Es gibt keinen offiziellen Notendurchschnitt, den ein Kind haben muss um zum Gymnasium zu gehen. Das liegt leider ganz im Ermessen des Lehrers.

Trotzdem haben die Eltern in NRW das Recht ihr Kind an einer Wunschschule anzumelden. Vielleicht wäre eine „eingeschränkte“ Gymnasiumempfehlung eine Lösung. Denn wenn der Lehrer nicht bereit ist eine Gymnasiumempfehlung zu schreiben kann man da als Eltern oft nicht viel machen. Das musste ich leider aus eigener Erfahrung erkennen.

Eine letzte Möglichkeit ist natürlich immer ein Gespräch mit der Schulleitung. Obwohl die Anmeldungen eigentlich schon gelaufen sein müssten.

Ich hoffe ich konnte Ihnen und dem Kind ein wenig helfen und wünsche alles Gute.

MfG
B. Optenhövel-Witt

Hallo Frau Optenhövel-Witt,
vielen Dank für die kompetente Antwort.
Sie hat mir sehr geholfen. Ich werde sie den türkischen Eltern des Schülers weitergeben. Sie haben ihn übrigens schon rechtzeitig am Gymnasium angemeldet.
Aber ich dachte, dass er auch noch bestimmte Leistungen bringen muss.
Mfg
wergnu

Lieber Christian,
da ich Lehrer in Bayern bin, halte ich mich mit einer Antwort auf deine Anfrage an mich zurück.

Schöne Grüße

Daniel

Hallo Frau Optenhövel-Witt,

gerade lese noch mal Ihre Antwort zum Thema Übergangsvoraussetzungen zum Gymnasium und dort schreiben Sie, dass es keinen offiziellen Notendurchschnitt gebe und dass es im Ermessen des Lehrers liege.

Aber das ist doch nicht mehr so, dass es im Ermessen des Lehrers liegt, ob ein Kind zum Gymnasium geht, oder?
Wurde das nicht gerade geändert?
Es ist nicht mehr bindend, was der Lehrer dazu meint, so habe ich es gehört.

Bitte sagen Sie noch einmal kurz etwas dazu,
zur Klarstellung.
Vielen Dank im Voraus.
wergnu

Hallo,

ja, es ist richtig, dass die neue Landesregierung eine Gesetzesänderung verabschiedet hat. Und zwar können Eltern jetzt die Kinder an der Wunschschule anmelden. Dies gilt ab sofort.
Aber das hatte ich in meiner Antwort auch genauso gesagt.
Trotzdem wird vom Lehrer eine Empfehlung abgegeben. Diese ist jedoch nicht mehr, wie unter der alten CDU-Regierung, bindend!

Gruß, Witt