PV-Anlage / Balkonkraftwerk Einspeisung ins Netz oder Speicherung?

Moin, vor Jahren hieß es mal, dass bei einer Photovoltaikanlage der überschüssige Strom zurück ins Stromnetz eingespeist würde und man dies gegengerechnet (Zähler läuft „rückwarts“) bekäme? Sodass dieser überschüssige Strom woanders verbraucht werden könnte?

Mittlerweile höre ich oft Batterien und Strom speichern? Ist das wirklich effektiver?

Was ist denn aktuell der Stand der Dinge?

Hallo,

wenn der Zähler rückwärts liefe und produzierter mit verbrauchtem Strom 1:1 abgerechnet würde, würde ein Speicher ja keinen Sinn machen.

Für produzierten Strom erhält man aber nur eine Einspeisevergütung, die deutlich unter dem normalen Strompreis liegt (irgendwas um die 8 Cent/kWh, iirc).

Ob sich ein Speicher lohnt ist dann eine einfache Rechenaufgabe.

Gruß,
Steve

Hallo,

so ganz allgemein: entweder war man Volleinspeiser oder man bekam man einen Zweirichtungszähler, also Zähler, die quasi zwei Zähler in einem sind, d.h. es gab ein Zählwerk für den aus dem Netz entnommenen Strom und eines für den eingespeisten Strom (die Anzeige wechselt alle paar Sekunden). Das galt/gilt aber für PV-Anlagen. Bei Balkonkraftwerken war es bisher so, dass es keine Einspeisevergütung gab, was sich aber gerade geändert hat (bzw. die Änderung ist gerade in Umsetzung). Dem Grunde nach musste man bisher auch einen Zählertausch veranlassen, wenn man einen Zähler ohne Rücklaufsperre hatte. So mancher dürfte das wohl vergessen haben. Inzwischen ist es so (bzw. es ist in Umsetzung), dass auch rücklaufende Zähler übergangsweise akzeptiert werden. Das gilt aber nur für Anlagen bis 2 KWp bzw. Wechselrichter bis 800 Watt. Was nicht wirklich viel ist, aber natürlich bei leidlich gutem Wetter und der richtigen Ausrichtung die Grundlast eines Haushalts abdeckt.

Wenn der Zähler rückwärts läuft, natürlich nicht. Eine Batterie macht nur Sinn, wenn man für den eingespeisten Strom weniger bekommt als für den entnommenen, was aber bei größeren und vor allem neueren PV-Anlagen der Fall ist. Selbst mit der Einspeisevergütung von rd. 30 Cent, die man vor 10 Jahren noch für 20 Jahre zugesichert bekam, ist man heute ja inzwischen in den meisten Fällen auch „hinten“, d.h. man zahlt für entnommenen Strom mehr als man für eingespeisten vergütet bekommt.

Bevor man anfängt, irgendwas zu planen und zu kaufen, sollte man sich ein Bild davon machen, was man so an Strom verbraucht und das idealerweise getrennt nach Tag und Nacht. Also einfach mal ein paar Wochen morgens und abends den Zählerstand notieren. Getrennt nach Tag und Nacht deshalb, weil man ja nachts eher weniger erzeugt und die Nacht dann mit einem eventuellen Speicher überbrücken muss.

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Das wäre das erste was ich höre.
Es ist zum Thema einiges in Beratung,aber nicht die Vergütung des Überschuss.
Es ist eine Anhebung der Wechselrichterleistung auf 800 W, die Leistung der Module auf 2000 W sowie einige technische Dinge die aber nicht die Regierung zu beschließen hat (VDE-Anwendungsregel), Erleichterungen für Mieter bei der Erlaubnis der Montage (privilegierte Vorhaben) , Erleichterung der Anmeldung, Übergangsweise Hinnahme dass alte Zähler rückwärtslaufen usw.
Aber dass der Strom bezahlt wird höre ich zum ersten Mal.

MfG
duck313

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Tatsächlich muss ich mich korrigieren: der Anspruch auf Einspeisevergütung bestand schon bisher und war gar nicht Teil des gerade verabschiedeten Paketes. Nur ist es halt so, dass sich das Einspeisen bzw. die Abrechnung nicht lohnt, weil einmal der Zähler getauscht bzw. ein neuer eingebaut werden muss. Die Kosten dafür fressen die Einspeisevergütung im Zweifel mehr als auf.

Witzigerweise sind viele elektronische Zähler bereits mit einem Messwertspeicher für Einspeisung ausgerüstet - es müsste lediglich beim Messstellenbetreiber ein Kreuz in der Datenbank bei „Einspeisung erfassen“ gemacht werden.