PV-Anlage optimieren

Vorweg: Ich bin nur als Anschließender involviert. Mit Photovoltaik handele ich nicht - sonst würde ich mich auch besser auskennen.

Kunde U kauft sich eine PV-Anlage inklusiv dem Speicher als Komplettbausatz, Gesamtkosten 18240€ inkl. Steuer, dazu wohl etwa 1000€ für meine Lieferungen und Leistungen. Das wären dann 19240€, darin 3072€ USt. enthalten.
Die Montage erfolgt in Eigenleistung.

Kenndaten: 8,8 kWp, 10 kW Wechselrichter, Batteriespeicher mit 11,2 kWh nutzbarer Energie.
Nur zu Wohnzwecken genutztes EFH, darin Herr, Frau und Kind U samt energieintensivem Koi-Teich und 11kW Ladepunkt für zwei (reine) E-Autos.

Gesamtstromverbrauch 2020: 10.000kWh (die E-Autos laden bislang bevorzugt in der Firma, bei der Herr U geschäftsführender Gesellschafter ist und Frau U als Industriekauffrau arbeitet).

Laut Solarrechner werden 9000 kWh Ertrag im Jahr erwartet, etwa 1700 kWh werden wohl eingespeist werden.

Der StB des Herrn U empfiehlt: Am besten gar nicht einspeisen, zumindest aber auf die Einspeisevergütung komplett verzichten. Man müsse sonst den Eigenverbrauch komplett „versteuern“ (unklar, ob er nur USt oder auch ESt meinte).

Das hört sich für mich recht erstaunlich an.

Für die 1700 kWh würden ca. 130€ Einspeisvergütung bezahlt.
Die 7300 kWh Eigenverbrauch würden zu 7300 x 0,2353 € = 1717,69 netto Stromersparnis führen, darauf dann 19% USt sind 326,36€.

Was soll man empfehlen?
Keinen Strom einspeisen (bzw. diesen verschenken)? OK, keine Gewerbeanmeldung, keine Steuerpflicht - aber auch keine Vorsteuer abziehbar.

Einspeisen und vergüten lassen? Dann mit Kleinunternehmerregelung - oder besser nicht? Oder erst eine Zeit lang mit normaler Umsatzsteuerpflicht und irgendwann zur Kleinunternehmerregelung wechseln?

Servus,

ja, bei diesem Verhältnis von Ertrag zu Kosten lässt sich Gewinnerzielungsabsicht nicht bestreiten: Ertrag sind die 130 € Einspeisevergütung und 1,717 € Leistungsentnahme = 1.847 € p.a., während die Abschreibung (linear) nur mit 5 Prozent vorgenommen werden kann, also 808 € ausmacht. Es würde hier also etwa ein Tausender im Jahr der Einkommensteuer unterliegen, und das zu einem Grenzsteuersatz, den ich bei den geschilderten Verhältnissen in der Nähe von 40 Prozent schätze: Die Einspeisevergütung bringt 130 € und kostet etwa 400 €.

Auf der Seite USt geht bei Verzicht auf die Einspeisevergütung die abziehbare Vorsteuer von 3.072 € verloren, d.h. mit der gleichen Perspektive 20 Jahre gerechnet etwa 150 € im Jahr. 280 € Ertrag gegen 400 € Einkommensteuerbelastung ergeben auch bei Berücksichtigung des USt-Effekts einen Vorteil für den „privaten“ Betrieb der Anlage ohne Einspeisevergütung.

Schöne Grüße

MM

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Das ist ja verrückt…
Jetzt muss man nur noch abklären, ob sich der Netzbetreiber beschenken lassen kann.
(Der muss das ja auch irgendwie buchen.)

Huhu Aprilfisch,

sollten diesbezgl. nicht neue Gesetze verabschiedet werden?

Fragt ernsthaft interessiert
Ann da Cava

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Das wird Altmaier verhindern. Jegliche Erleichterung an dieser Stelle würde das Gegenteil seiner bisherigen Politik der Vernichtung alternativer Energiegewinnung durch Kleinunternehmer und Privatleute bedeuten.

Au weia - und das mir!

Ja, Du hast Recht - es gibt wohl ein BMF-Schreiben vom Juni 2021, in dem unter Umgehung der Gesetzgebung auf dem Weg der Verwaltungsanweisung angeordnet wird, dass bei Erträgen aus privat betriebenen Photovoltaikanlagen bis 10 kWp von der Einkommensbesteuerung abgesehen werden soll. Nach und nach wird mir der Kandidat regelrecht sympathisch, dass er sowas durchzieht, ohne dabei gleich die große Wahlkampf-Fanfare zu blasen!

Ich schau hoffentlich heute Abend nochmal, dass ich das im Originaltext finde.

Schöne Grüße

MM

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Hat er aber nicht.

Kannst Du bitte das hier

mit ein paar konkreten Angaben zu Sachverhalten unterfüttern?

Danke -

MM

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Also:
Keine Gewerbeanmeldung, keine Umsatzsteuerpflicht, kein Vorsteuerabzug und keine Einkommenssteuerpflicht?
Den Selbstverbrauch genießen, die paar Euro für die Einspeisung annehmen, ganz ohne Papierkram - zu schön um wahr zu sein.

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Servus,

ja, so lässt sich das handhaben, und im vorliegenden Fall ist das auch die Möglichkeit mit dem besten Ertrag.

Wer weniger selbst entnimmt und einen höheren Anteil einspeist, kann auch bei der Einkommensteuer Liebhaberei betreiben und bei der Umsatzsteuer Unternehmer sein und auf die Kleinunternehmerbesteuerung verzichten. Er kann dann die USt aus Anschaffung als Vorsteuer abziehen und dann zehn Jahre lang Umsatzsteuer auf Einspeisung und eigene Entnahme bezahlen. Zu dem kuriosen Ergebnis, dass diese Gestaltung nur bei geringerem Eigenverbrauch rentabel ist, kommt es, weil der Stromversorger die Umsatzsteuer obendrauf bezahlt, so dass das, was abzuführen ist, auch mehr reinkommt, während die Ersparnis für den privaten Haushalt gleich hoch bleibt, egal ob darin USt enthalten ist oder nicht.

Im gegebenen Fall wäre hier über zehn Jahre gerechnet etwa 3.200 € USt abzuführen, während am Anfang ein Vorsteuerguthaben von gut 3.000 € steht, also nicht sehr spannend. Wenn das Verhältnis zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung anders aussieht, kippt das allerdings schon bald in einen kleinen Schnitt unterm Strich, allerdings verbunden mit viel Formulararbeit. Etwas für Studienräte mit halber Stelle oder sowas…

Schöne Grüße

MM

Lies selbst:

https://www.sfv.de/artikel/wie_wirtschaftsminister_peter_altmaier_die_deutsche_energiewende_verhindert

Ist das denn wirklich was neues?

Dass große Bauvorhaben (und bei so hoch subventionierten Anlagen darf man ruhig von „öffentlichen Bauvorhaben“ sprechen) nicht freihändig, sondern nur per Ausschreibung vergeben werden dürfen?

Nein, das ist nichts Neues.

Oder dass nur einer zum Zug kommt, wenn ein Bauherr Angebote von mehreren Bietern einholt (er wäre ganz schön blöde, wenn er es nicht täte!)?

Nein, auch das ist nichts Neues.

Und was steht da noch drin? Dass die gigantische Quersubventionierung bisher unrentabler Anlagen zur Stromerzeugung „funktioniert“ hat? Ja, hat sie. Und hat dazu geführt, dass der billigere Windstrom aus Offshore-Parks und der billigere Wasserstrom aus Norwegen nicht mehr so haushoch überlegen im Wettbewerb stehen.

Und wofür ist das gut?

Schöne Grüße

MM

Nö. Die GANZEN Regelungen dienen ausschließlich der Behinderung.

Mehr davon?

Oder kannst du grad mal erklären, warum ich für meinen gelieferten Strom 8,2ct bezahlt bekomme, aber für den SELBST VERBRAUCHTEN die USt für den Strompreis bezahlen muss, den ich beziehen würde?

Und warum zahlen Kleinverbraucher die EEG-Umlage, tausende von Unternehmen aber nicht?

Was geht das zum Teufel denn den Staat an? Und warum muss man das für Großanlagen nicht machen?

Das ganze EEG ist ein Kleinanlagen-verhinderungsgesetz zugunsten von Großunternehmen.

Das ist nicht bloß falsch, sondern auch keiner weiteren Replik wert, weil in Bausch und Bogen vom Leder gezogen. Braucht kein Mensch, sowas.

Ja - das regelt nicht nur für diese, sondern generell für alle Leistungsentnahmen § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG: Bemessungsgrundlage für die USt ist der Einkaufspreis. Das gilt für den Hobby-Stromerzeuger genauso wie für den Gastwirt, der seine eigenen Schnitzel verzehrt und für den Schreiner, der sich einen Esstisch baut.

Du kannsch ja mal überlegen, was von der Einspeisevergütung ohne Subventionierung übrig bliebe. Ich finde es übrigens ganz bemerkenswert, dass da grade in Süddeutschland so laut gejault wird: Dort hat seit 1870 die Pfründenwirtschaft der hoch subventionierten landwirtschaftlichen Winzigbetriebe Konjunktur. Und genau bei diesen kann man auch lautes Aufjaulen hören, wenn nach dem Prinzip „Wer zahlt, schafft an“ der Staat, der dieses ganze Bauernhausmuseum finanziert, dafür auch diese oder jene Leistung für Landschafts-, Natur- und Umweltschutz sehen möchte. Das Analog, falls jetzt gleich wieder von „Whataboutism“ gejault wird: Ja, wer zahlt, schafft an. Und wer von Subventionen lebt, muss sich gefallen lassen, dass ihm diese oder jene Regel auferlegt wird.

Nenne mir eine einzige „Großanlage“, für die die Aufträge freihändig an den ersten besten Bieter vergeben worden sind. Nicht immer bloß pauschal vom Leder ziehen, Nägel mit Köpfen sind interessanter.

Ja, und ergänzend auch bitte noch eine einzige Kleinanlage, die ohne Subventionierung per EEG rentabel betrieben werden könnte. (Da kannst Du mit Glück noch irgendwo eine Kaplanturbine in einer stillgelegten Mühle finden, für die das sogar zutrifft…)

Schöne Grüße

MM

Ja. Aber wen betrifft es tatsächlich? Genau: AUSSCHLIESSLICH die Hausanlagen. Die großen selbstverständlich nicht.

Die angebliche Subventionierung gleicht nicht mal das aus, was die Großabnehmer durch Nichtumlage sparen.

Dann hätte man ja gar keine Ausnahme ins Gesetz aufnehmen müssen. Hat man aber. Und wessen Idee war das wohl?

Meine zum Beispiel. Wobei ich auch gar keine Subventionen bekomme.

Vielleicht solltest du nicht einfach nur die offiziellen, vorgeschobenen Gründe beachten. Sondern mal genau hinschauen, wem was nutzt und warum das dann so und nicht anders im Gesetz zu finden ist.

Das ist Quatsch.

Auch dort gibt es massenhaft Leistungsentnahmen - man betrachte nur mal die Sachbezüge der Mitarbeiter. Und - oh Wunder! - sie alle werden nach dem gleichen Maßstab der USt unterworfen.

Aha. Ab wannn ist man denn „Großabnehmer“? (Hint, bevor Du Dich vergaloppierst: Die rund 6 Mio kWh p.a., die bei mir durch die Bücher gehen, reichen dafür nicht - wir bezahlen Stromsteuer und EEG-Umlage, die zusammen knapp die Hälfte des Strompreises ausmachen, genau wie Lieschen Müller aus der Keplerstraße.)

Bitte zitiere die Rechtsquelle genau wie man aus einem Gesetz zitiert. Dann schaunwermal.

Ah, siehe da - da hamwer ja die Kaplanturbine in der alten Mühle im stillen Tal… Die reicht halt nebbich nicht ganz aus, um Biblis zu ersetzen.

Keine Einspeisevergütung? Nun ja, wenn Dir das lieber ist, dann mach halt. Aber nicht beklagen, dass es kein Geld für Leistungen gibt, die Du nicht lieferst.

Ach ja, und vielleicht könntest Du ja mal einen einzigen Sachverhalt, über den Du Dich beklagst, anders als vage wabernd in Bausch und Bogen formulieren. Es hülfe dem Fortkommen ganz enorm.

Oder magst Du das vielleicht gar nicht? Das Quengeln über die bösen Großen, die die armen Kleinen „kaputtmachen“, kommt mir so bekannt vor…

Schöne Grüße

MM

Ja klar, massenhaft Eigenverbrauch an Strom. Megawattweise. Mindestens.

Das sind derzeit über 2000 Betriebe, die mehr als 18% des gesamten Stroms verbrauchen.

Habe ich dir bereits verlinkt.

Tellerand zu eng? Ich habe Photovoltaik auf dem Dach, Speicher im Keller und zu fast 100% Eigenverbrauch dank Elektroauto.

Mangels Einspeisung.

Nö. Die besch…, nachgewiesenermaßen korrupte Politik.

„Verhindern“ war der Begriff, um den es hier geht.

Nö, hast Du nicht - wollte beiläufig bloß wissen, ob Du überhaupt weißt, worüber Du vom Leder ziehst.

Und Tschüs!

MM