Vorweg: Ich bin nur als Anschließender involviert. Mit Photovoltaik handele ich nicht - sonst würde ich mich auch besser auskennen.
Kunde U kauft sich eine PV-Anlage inklusiv dem Speicher als Komplettbausatz, Gesamtkosten 18240€ inkl. Steuer, dazu wohl etwa 1000€ für meine Lieferungen und Leistungen. Das wären dann 19240€, darin 3072€ USt. enthalten.
Die Montage erfolgt in Eigenleistung.
Kenndaten: 8,8 kWp, 10 kW Wechselrichter, Batteriespeicher mit 11,2 kWh nutzbarer Energie.
Nur zu Wohnzwecken genutztes EFH, darin Herr, Frau und Kind U samt energieintensivem Koi-Teich und 11kW Ladepunkt für zwei (reine) E-Autos.
Gesamtstromverbrauch 2020: 10.000kWh (die E-Autos laden bislang bevorzugt in der Firma, bei der Herr U geschäftsführender Gesellschafter ist und Frau U als Industriekauffrau arbeitet).
Laut Solarrechner werden 9000 kWh Ertrag im Jahr erwartet, etwa 1700 kWh werden wohl eingespeist werden.
Der StB des Herrn U empfiehlt: Am besten gar nicht einspeisen, zumindest aber auf die Einspeisevergütung komplett verzichten. Man müsse sonst den Eigenverbrauch komplett „versteuern“ (unklar, ob er nur USt oder auch ESt meinte).
Das hört sich für mich recht erstaunlich an.
Für die 1700 kWh würden ca. 130€ Einspeisvergütung bezahlt.
Die 7300 kWh Eigenverbrauch würden zu 7300 x 0,2353 € = 1717,69 netto Stromersparnis führen, darauf dann 19% USt sind 326,36€.
Was soll man empfehlen?
Keinen Strom einspeisen (bzw. diesen verschenken)? OK, keine Gewerbeanmeldung, keine Steuerpflicht - aber auch keine Vorsteuer abziehbar.
Einspeisen und vergüten lassen? Dann mit Kleinunternehmerregelung - oder besser nicht? Oder erst eine Zeit lang mit normaler Umsatzsteuerpflicht und irgendwann zur Kleinunternehmerregelung wechseln?