Wir haben bereits Mitte Dezember einen Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben. Damals sagte man uns, der unangenehme Geruch käme davon, weil der Vormieter nicht gelüftet hätte. Wir haben uns dann auch daraufhin nichts weiter gedacht, da wir ohnehin neu tapezieren wollten.
Am Wochenende dann bekamen wir nach langem Hin und Her dann den Schlüssel vorab für 2 Tage, um schonmal Tapeten zu entfernen. Die Wohnung steht bereits seit Dezember leer. So sind wir dann am Freitag hin und wollten mit unserer Arbeit beginnen. Bereits beim Betreten der Wohnung kam uns der extreme Gestank nach Chemie und Hitze entgegen. Wohlbemerkt, die Heizkörper waren aus! Da es sich um ein Hochhaus handelt, gehen wir davon aus, dass die Heizungsrohre unter dem Boden verlaufen und der Boden deshalb auch so extrem stinkt! Wir haben dann alle Fenster auf schräg stehen lassen und sind dann heute (nach 2 Tagen!) wieder hin! Der Gestank ist immernoch der Gleiche! Wir hatten für 2 Tage ein Handtuch dort ins Bad gehängt, welches wir uns von daheim mitgenommen hatten. Selbst dieses Handttuch stinkt so extrem, dass es kaum mehr auszuhalten ist. Ich habe es nun luftdicht verpackt.
Was ich nun sagen will ist, dass wir unter diesen Umständen keinesfalls in diese Wohnung ziehen können! Erstens wird uns bei dem Gestank schlecht, zweitens werden alle Möbel, die Kleidung, Bettwäsche etc., ja sogar wir Selbst den beißenden Geruch annehmen! Und drittens wissen wir ja nun überhaupt nicht, in wie fern ein solches Ausdünsten auch gesundheitliche Schäden haben könnte?!
Das Problem ist, dass wir unsere jetzige Wohnung nach dem Unterschreiben des neuen Mietvertrages gekündigt haben und hier zum 01.04. ausziehen müssen! Was machen wir, wenn der Vermieter am Zustand nichts ändern möchte? Selbst wenn er den Mietvertrag rückgängig macht, dann stehen wir zum 01.04. auf der Straße! Können wir auf die Behebung dieses Mangels bestehen?
So einen extremen Geruch kenne ich von PVC nicht, denn auch in der Noch-Wohnung liegt es aus und wir haben damit keinerlei Probleme. Somit tippen wir nun darauf, dass in der neuen Wohnung entweder Feuchte darunter ist oder dass die ständige Erhitzung durch die Heizungsrohre daran Schuld ist! Offenbar handelt es sich auch um einen älteren PVC-Belag.
Vielleicht hat Jemand Tipps, was wir nun (außer den Vermieter darauf ansprechen) noch tun können, denn die Zeit drängt jetzt sehr!
Vielen Dank.
- falsches Forum, 2. FAQ:1129
Technische Fragen sollten im Handwerksbrett gestellt werden.
Hallo!
Frage :
Bei der Wohnungsbesichtigung merkte man nichts von dem offenbar unerträglichen Gestank ?
Ist das neu verlegter Bodenbelag ? Wurde anderes in der Whg. frisch renoviert ?
Wurde der Vermieter denn überhaupt auf den Gestank angesprochen ?
Wenn es so schlimm wäre und man das auch mit richtiger Lüftung (Fenster während Anwesenheit ganz öffnen) es nicht beseitigen kann,dann ist so eine Whg. nach meiner Auffassung nicht vermietbar und hinnehmbar.
Selbst wenn nicht gesundheitsgefährdend,was man ja auch prüfen müsste,wenn die Geruchsursache erst einmal feststehen würde.
Das mit der empfundenen Hitze bei Heizkörpern AUS verstehe ich nicht.
In Hochhäusern liegen keine Hauptversorgungsleitungen unter den Fußböden !
Die gehen in Versorgungsschächten senkrecht durch die Etagen und werden wohnungsweise horizontal verteilt.
Unter dem Estrich(dem Fußboden). Aber das sind die eigenen Leitungen,wenn Aus ,dann sind die kalt.
Und wenn geheizt wird,dann kann das nicht so heiss sein. Dann bräuchte man ja keine Heizkörper und hätte mit einem Rohrstrang je Zimmer eine „Fußbodenheizung“.
Das kann nicht so sein ! Auch nicht bei Einrohrheizung (nicht nur dort eingebaut,aber da tippe ich auf „neue Bundesländer“ ?)
MfG
duck313
Hallo,
hatte der Vormieter Katzen?
MfG Frank
mein erster Gedanke war hier an VOC/SVOC
die Stoffe kommen in fast jedem Bauprodukt/Dekorationsprodukt (Farben/Lacke)/Möbelstück vor
das Problem ist, das VOC ab bestimmter Konzentration angabepflichtig ist - SVOC nicht (und das schwerflüchtige dünstet eben viel langsamer aus - m.E. viel problematischer als VOC)
http://agoef.de/agoef/schadstoffe/voc_svoc_mvoc.html
aber von geruchlich merkbaren Ausgasungen selbst nach Jahren ist mir da nichts bekannt
sind den andere Quellen auszuschliessen?
wurde womöglich eine umliegende Wohnung saniert, eventuell auch Wasserschaden>Entfeuchter oder Insekten (wegen des Wärmegefühls)?
womöglich könnten durch Installations-/Entlüftungsschächte (Bad!) der Geruch aus anderen, evtl. sogar weiter entfernt liegenden Wohnungen kommen
haben andere Wohnungen im Haus auch das Geruchsproblem?
zum Mietrechtlichen Problem - hier im Allgemeinen bei einem Mangel:
kann der Mieter auf die Behebung eines Mangels bestehen?
Die Hauptpflicht des Vermieters ist, den vertragsgemäßen Gebrauch zu gewähren - dazu gehört es auch, bei einem Mangel Abhilfe zu schaffen.
Zunächst muss aber einmal der Mieter den Mangel beweisen und den Vermieter zur Abhilfe auffordern.
Bei Ausdünstigungen/Ausgasungen ist aber der Nachweis gar nicht so einfach zu führen und dazu auch recht kostenträchtig; da die Nachweisführung dem Mieter obliegt, wären also die Kosten dafür zunächst einmal vom Mieter aufzuwenden.
http://www.eco-institut.de/von-der-analyse-bis-zur-q…
http://www.rolandbraun.de/downloads/Newsletter1_rola…
Kann/will der Vermieter keine Abhilfe schaffen/den vertragsgemäßen Gebrauch nicht gewähren, hat der Mieter - je nach Sachumständen ggf das Recht zur fristlosen Kündigung, der Vermieter wäre ggf auch für Neben-/Folgeschäden schadenersatzpflichtig (z.B. vergebliche Umzugsaufwendungen, Möbeleinlagerung, Zwischenunterbringung)
http://www.niederle-media.de/Mietrecht-Download.pdf
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/cms/upload/PDF/R…
Wichtig auch:
§ 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536b.html
Von daher empfiehlt sich gerade wenn der Mieter noch gar nicht eingezogen ist dringendst, dass BEIDE Vertragsparteien das Gespräch suchen und gemeinsam eine einvernehmliche Lösung finden.