Qualifikation eins Bürgermeisters nach der HGO

Wir sind eine Gemeinde mit ca. 25000 Einwohnern. In nächster Zeit geht hier die Rangelei um die Wahl des Bürgermeisters wieder los.
Nun geht es um die Qualifikation eines Bürgermeisters.
Ich meine einmal gehört zu haben, dass ab einer bestimmten Gemeindegröße der Bürgermeister oder aber der 1. Beigeordneter( einer von beiden) Juristen sein sollen, was sicherlich angemessen wäre.

Ist das in Hessen so vorgeschrieben, wenn ja, wo steht das geschrieben oder ist das nur eine Empfehlung und dann welcher Stelle?

Hi,

Ich meine einmal gehört zu haben, dass ab einer bestimmten
Gemeindegröße der Bürgermeister oder aber der 1.
Beigeordneter( einer von beiden) Juristen sein sollen, was
sicherlich angemessen wäre.

Hmm, wüsste ich bisher nicht. ^^
Soweit ich weiss, muss man nur älter als 25 und jüng…
Also nichts mit Jurist o.ä. Es hat sicherlich ein paar Vorteile, keine Frage, aber ist kein muss.

mfg,

Hanzo

Hallo Ihr Beiden,

Also nichts mit Jurist o.ä. Es hat sicherlich ein paar Vorteile, keine Frage, aber ist kein muss.

sehe ich genauso: „Politiker“ ist der einzige Beruf für den man keinerlei Vorbildung braucht!

Einen schönen Abend noch!

Charlie80

Hallo,

sehe ich genauso: „Politiker“ ist der einzige Beruf für den man keinerlei Vorbildung braucht!

Genau, man muss nur gewählt werden. So wie die Wähler auch keine Qualifikation brauchen. So gleicht sich das aus.

Grüße

Hallo,

das mit dem Juristen bezieht sich eher auf die Verwaltungsleitung, nicht aber auf den Bürgermeister.

In Bayern muss ein Verwaltungsleiter mindestens eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst besitzen.

Grüße
miamei