Wir sind eine Gemeinde mit ca. 25000 Einwohnern. In nächster Zeit geht hier die Rangelei um die Wahl des Bürgermeisters wieder los.
Nun geht es um die Qualifikation eines Bürgermeisters.
Ich meine einmal gehört zu haben, dass ab einer bestimmten Gemeindegröße der Bürgermeister oder aber der 1. Beigeordneter( einer von beiden) Juristen sein sollen, was sicherlich angemessen wäre.
Ist das in Hessen so vorgeschrieben, wenn ja, wo steht das geschrieben oder ist das nur eine Empfehlung und dann welcher Stelle?