Ich arbeite seit über 24 Jahre in der Altenpflege, habe also genügend Erfahrungen und auch einiges an Fachwissen.
Habe allerdings keine Ausbildung gemacht.
Gibt es eine Stelle, wo man sich erkundigen kann, ob es eine gewisse Qualifikation
( ich denke da an eine höhere Gehaltsklasse ),
für langjährige Erfahrung gibt ?
Hallo,
die beiden einzigen Wege dorthin führen meines Wissens entweder über einen verständnisvollen Arbeitgeber oder über eine nachträgliche Qualifizierung. Mit mehrjähriger Berufserfahrung hast du die Möglichkeit, an einer Externenprüfung teilzunehmen und deinen Abschluss als Altenpflegerin zu machen. Dann hast du auch Anspruch auf eine entsprechende Bezahlung.
Schöne Grüße,
Jule
Hallo,
Gibt es eine Stelle, wo man sich erkundigen kann, ob es eine
gewisse Qualifikation
( ich denke da an eine höhere Gehaltsklasse ),
für langjährige Erfahrung gibt ?
- Solch eine Stelle gibt es nicht
- Die Eingruppierung erfolgt nach Arbeitsvertrag, es sei denn, es gäbe einen Tarifvertrag, der anzuwenden wäre. Diesbezüglich gehört die Frage ins Brett Arbeitsrecht.
Gruß
Otto
Moin,
Gibt es eine Stelle, wo man sich erkundigen kann, ob es eine
gewisse Qualifikation
( ich denke da an eine höhere Gehaltsklasse ),
für langjährige Erfahrung gibt ?
Dein Chef?!
Ansonsten kannst Du bei der zuständigen Kammer nachfragen, ob es in Deinem Fall ev. eine Möglichkeit gibt, als Externer eine Berufabschlussprüfung zu machen.
Dann wäre es aber in aller Regel trotzdem nicht so, daß Du automatisch mehr Geld kriegst, weil Du ja auf einer Stelle mit einer bestimmten Beschreibung und Bezahlung angestellt bist. Aber mit einer erworbenen Qualifikation kannst Du Dich natürlich intern oder extern auf besser dotierte Stellen bewerben, oder Dein Chef lässt aufgrunddessem mit sich reden.
Gandalf
kein Kammer-Beruf
Mahlzeit,
Ansonsten kannst Du bei der zuständigen Kammer nachfragen,
Altenpfleger ist kein Beruf nach BBiG/HwO. Folglich ist keine Kammer zuständig. Es ist ein per Gesetz geregelter Beruf mit staatlicher Prüfung. Folglich ist der Staat auch „zuständige Stelle“ - meist die Regierungspräsidien.
Muß ein Chemiker nicht wissen
ob
es in Deinem Fall ev. eine Möglichkeit gibt, als Externer eine
Berufabschlussprüfung zu machen.
Diese Regelung gibt es bei diesem Beruf nicht.
Gruß
Otto
Hallo,
ob
es in Deinem Fall ev. eine Möglichkeit gibt, als Externer eine
Berufabschlussprüfung zu machen.Diese Regelung gibt es bei diesem Beruf nicht.
Hier irrst du. Es gibt in der Altenpflege die Möglichkeit zur Externenprüfung.
http://www.schleswig-holstein.de/ArchivSH/PI/MASG/20…
Schöne Grüße,
Jule
danke, 16 BuLä, 16 Ausnahmen?
g
Ausnahmen?
Es geht inzwischen in den meisten Bundesländern. Der Fachkräftemangel lässt grüßen. Zum Teil führt das zu einer Abwertung der regulären Ausbildungswege…aber das ist ein anderes Thema .
Schöne Grüße
Jule