Qualität Blitzerfoto

Hallo,
ich habe eine Frage über die Qualität der Blitzerfotos bei Aufnahmen zb von Geschwindigkeitsmessungen.
Mal angenommen, Fred Feuerstein wird auf der Autobahn geblitzt. Fred hat den Blitz gar nicht wahrgenommen, aber er erhält nach 2-3 Wochen doch einen Liebesbrief mit Foto geschickt. Es war halt ohne Blitz damits nicht bemerkt wird. Dementsprechend ist aber die Qualität. Man kann Freds Gesicht gar nicht erkennen. Nur Grautöne, selbst Nase Mund oder Augen sind nicht erkennbar, aber die Kopfumrandung ist zu erkennen (Die Umrandung, wie ein Scherenschnitt / Schattenbild)
Fred bereut natürlich, daß er geblitzt wurde und wills nie nie wieder tun!
Aber er meint, daß er auf dem Foto keinesfalls erkannt werden kann.
Sein Freund Barny meint aber, das „Originalfoto“ sei bestimmt besser. Und an der Kopfsiluette kann man sich ja denken dass es Fred ist.

Doch wie verhält es sich in Realität? Das versendete Foto muß doch in der Qualität dem Original entsprechen. Sonst wäre es ja ein vorgaukeln von falschen Tatsachen und die Behörden könnten in Massen die Baarbeitungsgebühren i.H.v 30€ mit einstecken…
Was muß man mindestens erkennen können? An der Siluette des Kopfes kann man Köpfhöhe/-breite + Ohrdurchmesser erfassen. reicht das?

Gruß,
Michael

Hallo

Doch wie verhält es sich in Realität? Das versendete Foto muß

Genau wie du bescheiben hast, das gedruckte Foto im Bescheid hat halt eine Bürodruckerqualität (eigentlich noch schlechte). Der Informationsgehalt des Orginalbildes lässt sich aber nun mal nicht (mit normalen Aufwand) auf Briefpapier ausdrucken.

doch in der Qualität dem Original entsprechen. Sonst wäre es
ja ein vorgaukeln von falschen Tatsachen und die Behörden

Nein. Welche falschen Tatsachen sollen denn hier vorgegaukelt werden? Es ist ja nicht so, dass da irgendwelche zufälligen Bilder aus dem Fotoalbum reingebastelt werden. Man weiss doch, ob man Fahrer war oder nicht.

könnten in Massen die Baarbeitungsgebühren i.H.v 30€ mit
einstecken…
Was muß man mindestens erkennen können? An der Siluette des
Kopfes kann man Köpfhöhe/-breite + Ohrdurchmesser erfassen.
reicht das?

Garnichts. Das im Bescheid gedruckte Foto ist quasi nur eine kleine Gedächstnisstütze. Erst im Streitfall wird das hochaufgelöste Foto vom Richter/Gutachter zur Hilfe genommen.

Grüße,
.L

Nur Grautöne

Hallo,
selbstverstaendlich nur Grautöne, die haben den Farbdrucker noch nicht eingefuehrt. (vielleicht nach der naechsten Preiserhoehung)
Gruss Helmut

Hat Fred schon mal eine eine bebilderte Buchseite kopiert? Dann kennt er Qualitästverlust durch Kopieren. Nichts anderes ist die Bildkopie in dem Liebesbrief und natürlich nehmen die Ermittler das Originalfoto, gar in Helligkeit und Kontrast dann optimiert, her, um sich am Arbeitsplatz oder bei Nachbarn der Halteranschrift zu erkundigen, ob man den Mann kennt, wenn er das nur deswegen bestreiten wollte :open_mouth:

Da sollte Fred besser einsichtig bleiben und das Bußgeld zahlen.

G imager