Qualitätsmedien ohne Durchblick

Es ist die Definition, nach der die 17,1 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund ermittelt wurden, die immer wieder als Schlagwort in Diskussionen auftauchen. Das kann man z.B. in deinem ersten Link sehen.

@vdmaster’s Definition

Viel Entscheidender ist: Welche Definition liegt der Aussage „Jeder zweite Berliner hat einen Migrationshintergrund“ aus dem Artikel zugrunde, den vdmaster in seinem UP verlinkt. Und da bin ich mir fast sicherm, dass das die von mir zitierte Definition ist, wel die nämlich die höheren Zahlen liefert und man andernfalls sicher schon gelesen hätte, dass 2/3 der Berliner einen Migrationshintergrund haben. :slight_smile: Und ich finde es unlauter, in der Diskussion einfach klammheimlich die Definition zu wechseln.

Gruß,
Max

Nachlesen kannst du es bei Wikipedia. Nein, ich habe dieses Wissen nicht von Wikipedia, aber es wird dort korrekt dargestellt. Wissen tue ich es, weil meine Frau das alles genau so miterlebt hat. In ihren Unterlagen dazu liegen auch noch ein paar Infobroschüren aus der Zeit.

Bis 1975 bekam ein Kind einer deutschen Mutter nur dann die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn der Vater ebenfalls Deutscher war oder das Kind sonst staatenlos geworden wäre.

In Verbindung mit der Definition, die in der Regel zugrundeliegt, wenn von den horrend hohen Zahlen an Menschen mit Migrationshintergrund die Rede ist (und das ist nicht die von dir zitierte) führt das dazu, dass die Enkel von Peter, der 1950 aus der Schweiz kam und hier eine Deutsche geheiratet hat, immer noch einen Migrationshund haben, während die Enkel seiner Schwester Heidi, die 1950 aus der Schweiz kam und hier einen Deutschen geheiratet hat, inzwischen keinen Migrationshintergrund mehr haben.

Was mich wieder zu meiner Aussage im ersten Posting führt: Die Definition ist Quark.

Gruß,
Max

Das es früher nicht ganz so einfach war, sich Einbürgern zu lasssen, ist dir schon bewusst?
Und dass die in Deutschland geboren Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft sich ab 1974 dann einbürgern lassen konnten, ändert nichts an der Tastsache, dass sie bei ihrer Geburt Ausländer waren - und damit trifft die Definition, nach der die 17,1 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund ermittelt wurden, wieder auf sie zu.

Hilft nichts: Meine Frau, ihr Bruder, die Tochter ihres Bruders sind alle bei den 17,1 Millionen dabei, weil ihr (Groß)vater 1946 aus Amerika kam. Fakt. Und nach meiner Meinung Blödsinn.

Gruß,
Max

Gut möglich. Was aber irritiert ist der Zusammenhang zum fehlenden Wahlrecht.

Also ich hab mich immer auf @vdmaster’s Definition bezogen :neutral_face:

In Österreich hatte wir vor Kurzem eine ähnliche Diskussion, bei der die FPÖ mit einer sehr eigenwilligen Definition von Migrationshintergrund auftrat. Das Ergebnis war eine Grafik, in der nichts mehr stimmte, die sich aber gut ans eigene Publikum verkaufen lies :smirk:

Lg,

Das scheint die umstrittene „Popelanalyse“ zu sein. Nach der haut man einfach mal eine Zahl in einen Zeitungsartikel, die scheinbar weder Hand noch Fuß hat, aber ganz dolle „problematisiert“ :grin:.

Um das alles abzurunden, verwendet das Statistikamt Brandenburg-Berlin noch einmal eine vom Mikrozensus abweichende Definition. Vgl. S.4. Nach deren Erhebungen mit Stand vom 31.12.14 haben von der insgesamten Wohnbevölkerung Berlins 28,6 % einen Migrationshintergrund, unterteilt in 16,1 % Ausländer und 12,5 % Deutsche.

Von den 16,1 % Ausländer sind 0% wahlberechtigt bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus Berlins. Und dann stimmt

Fast die Hälfte der Berliner hat einen Migrationshintergrund. Über die Politik der Stadt mitentscheiden dürfen sie jedoch nicht.

weder vorne noch hinten und unterschlägt auch noch das bestehende Wahlrecht für die Deutschen mit Migrationshintergrund. Das wäre selbst für eine Siebtklässlerin im Fach Sozial- oder Gemeinschaftskunde (oder wie es eben heute genannt wird) ein glattes ungenügend, falls man sich mit der Thematik beschäftigt hätte.

Wahrscheinlich erschöpft sich der Unterricht aber mittlerweile im unfallfreien, solidarisch-gerechten Stapeln farbiger und genderneutraler Bauklötze. Man will ja auch irgendwie alle durch die Prüfung tragen. :joy:

Gruß
vdmaster

Das war auch nur ein theoretisches Gedankenspiel das zeigen sollte, was aufgrund dieser Definition möglich wäre.

Ich glaube, dir fehlt hier ein wenig der Durchblick. Das, was Du schreibst, bestätigt meine Aussage nämlich.

Rchtig. Wir reden aber vom ehelichen Kind eines Nichtdeutschen. (Schweizer = Nichtdeutsch.) Und das bekam bis zu dem Urteil des Verfassungsgerichtes nicht die deutsche Statssbürgerschaft, weil eben die Staatsbürgerschaft der Mutter nicht ausreichend war. Und das steht genau in dem Paragraphen, den du zitierst: „Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters …“

Und die ab 1974 durch das Verfassungsgericht ermöglichte Einbürgern ändert nicht daran, dass die Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft geboren wurde.

Meine Frau wurde 1955 als ehelichen Kind einer Deutschen und eines Amerikaners geboren. Sie hatte bis Mitte der 70er die Amerikanische Staatsbürgerschaft. Erst nach dem Urteil des Verfassungasgerichts von 74 bekam sie die Möglichkeit, die deutsche anzunehmen.

Hier wird es richtig erklärt:

Disclaimer: Nein, mein Wissen stammt nicht von Wikipedia. Ich kenne einfach nur viele Leute, bei denen das zutraf. Unter anderem den Enkel eines Schweizers. :slight_smile: Und die ganze Familie meiner Frau. Aber wahrscheinlich war das alles nur ein schrecklicher Irrtum der Behörden, weil du nicht da warst, um ihnen zu sagen, wie es richtig gehört. :slight_smile:

Gruß,
Max

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Ich dachte, das nennt man sarrazinieren? :smile: Sarrazin hatte in einem Interview gesagt, wenn man keine Zahl habe, dann müsse „man eine schöpfen, die in
die richtige Richtung weist, und wenn sie keiner widerlegen kann, dann
setze ich mich mit meiner Schätzung durch“.

Das ist das Grundproblem des Ausdrucks „Menschen mit Migrationshintergrund“: Er wird gedanklich mit Ausländer gleichgesetzt - man liest gelegentlich sogar oder hört von Politikern, es sei so schllimm, dass man nicht mehr Ausländer sagen dürfe, sondern Menschen mit Migrationshintergrund sagen müsse. Und das ist halt inhaltlich grob falsch, weil das keine Synonyme sind. Und das ist auch (abgesehen von von der falsch hohen Zahl) in diesem Artikel passiert: Ausländer dürfen nicht wählen --> Menschen mit Migrationshintergrund sind Ausländer --> Menschen mit Migrationshintergrund dürfen nicht wählen.

Gruß,
Max

:stuck_out_tongue:. Ne, es liegt wohl daran, dass das RuStAG zwischen 1913 und der Einführung des StAG (ohne Wilhelm und Reich) zigmal an diversen Stelle geändert wurde und ich diese Rechtshistorie nicht berücksichtigt habe. Ausserdem daran, dass es neben dem Urteil aus 1974 eben auch ein weiteres aus 1975 vom BVerfG gibt, in dem es um einen abweichenden Fall ging. Von daher dachte ich, dass Du es verwechselt haben könntest, weil ich über das Urteil aus 75 stolperte.

Folgerichtig bat ich dich um eine Quelle.

Aber in Wahrheit hast Du natürlich Recht … die haben sich damals bei mir nicht erkundigt, weil ich sie sonst auf den offenkundigen Verfassungsbruch hätte hinweisen können. Fragt sich nur, ob sie das einem Hosenschei…auch abgenommen hätten :stuck_out_tongue_winking_eye:.

Gruß
vdmaster

Ich finde den MiHiGru sinnvoll. Man muss ihn nur verstehen und es sollte eine einheitliche Definition verwendet werden. Ausländer darf man jederzeit sagen, wenn man sich nicht von dümmlichen Neusprechlern dazwischenquatschen lässt, dass die jetzt so nicht genannt werden „dürfen“. Mimimi :cry:.

Gruß
vdmaster

Für die Mitleser: Bei Kommunalwahlen dürfen EU-Bürger passives und aktives Wahlrecht ausüben.
In dem Artikel ging es aber um das Abgeordentenhaus von Berlin („Landesparlament“)

… wenn man genau das meint: Ausländer, Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, usw. Aber halt nicht synoym für Menschen mit Migrationshintergrund, und da hat das nichts mit Mimimi zu tun, wenn man darauf hinweist, dass das nicht korrekt ist. Sorry, but no.

Man sollte eine Definition verwenden, die den Migrationshintergrund auch wirklich an der Migration festmacht, also z.B. „Menschen, die selbst migriert sind, und deren Kinder.“ Aber solange man das an der Staatsbürgerschaft festmacht, kommen halt so Merkwürdigkeiten raus wie bei Peter und Heidi in meinem anderen Posting: Exakt gleiche Geschichte, aber einmal haben die Enkel Migrationshintergrund und einmal nicht. Und das ist eine Folge unseres Staatsbürgerrechtes bis 1975.

Man muss ihn nur verstehen

So wie Du das frühere Staatsbürgerrecht? Ich finde, da wirfst Du gerade mit Bauklötzchen aus dem Glashaus.

M.

Deine Aussage war bereits nach dem RuSTAG von 1913 falsch. Man muss das Gesetz dazu nur verstehen und nicht irgendeinen Humbug draus ausleiten.

offenkundigen Verfassungsbruch

Ich bin mir nahezu sicher: Wäre das Urteil 1955 gefällt worden, hätte das VerfG da keinen offenkundigen Verfassungsbruch gesehen. ggg Die höchstrichterliche Rechtsprechung - nicht nur des VerfG, auch anderer Gerichte - hat im Laufe der Geschichte der BRD mehrfach ihre Meinung revidiert.

Fakt ist: Die bis 1975 geltende und angewandte Rechtslage war so, wie ich sie beschrieben habe, und nicht so, wie du behauptet hast.

M.

Sehe ich genauso. Leider wird hier oft unscharf formuliert und ich vermute mal, dass dahinter fast immer eine Absicht steht. Ich bin da ganz bei dir, dass wir bei Synonymen genau sein müssen. „Ausländer“ oder auch „Ein- bzw. Zuwanderer“ sind nicht synonym mit „Mensch mit Migrationshintergrund“ und in der heutigen Zeit muss man auch noch zwischen EU- und Nicht-EU-Bürger unterscheiden.

In Österreich gibt es zudem einige Sonderstellungen für Menschen aus Südtirol und Liechtenstein, die in manchen Bereichen Staatsbürgern sogar gleichgestellt sind.

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Jetzt mach mal halblang. Das Gesetz äußert sich schlicht nicht zum Abstammungsprinzip via Mutter, ausser bzgl. des unehelichen Kindes. Du hast eben den Vorteil, dass Du diese doch reichlich antiquierte Version und die daraus entstehenden Folgen bereits aus eig. Erfahrung kanntest.

Wird das etwa nicht durch die Definition des Mikrozensus gemacht? Sie umfasst Deutsche, die ab einem Stichtag nach D immigrierten ebenso wie Ausländer unabhängig von einer Stichtagsregelung.

Mit der Stichtagsregelung wollte man IMHO alle „neu“ migrierenden Deutschen erfassen, aber nicht das Gros derjenigen Deutschen, die im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsaustausch im Zuge des WK2 nach D zurückkehrten. Kann auch damit zusammenhängen, dass in der BRD der erste Mikrozensus 1957 durchgeführt wurde.

Das ist total richtig. Das Gesetz zählt auf, wer alles die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt, und die Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter werden nicht aufgeführt.

Die Transferleristung, was das bedeutet, ist eigentlich nicht so schwierig.

Und deswegen bleibe ich bei der Meinung: Man muss das Gesetz einfach nur verstehen und nicht wild in der Gegend rumspekulieren.

M.