Qualitätsmedien ohne Durchblick

Hallo,

hier im Forum wird ja mitunter nicht wirklich scharf differenziert mit Beschreibungen von Bevölkerungsgruppen. Aber so ein Bolzen wird selbst hier selten gedreht http://www.sueddeutsche.de/politik/wahl-zum-berliner-abgeordnetenhaus-sind-touristen-etwa-mehr-wert-als-die-berliner-1.3161877

Fast die Hälfte der Berliner hat einen Migrationshintergrund. Über die Politik der Stadt mitentscheiden dürfen sie jedoch nicht.

Ach, die armen, armen Ausländer :stuck_out_tongue_winking_eye: . Soooo viele und dürfen nicht mitbestimmen in Berlin.

Welcher massive Bock wurde hier geschossen? Und welcher kleinere, aber dennoch wichtige zweite Bock wurde gleich mitgeschossen?

Gruß
vdmaster

„Fast 15% haben keinen deutschen Pass“ sind nicht „fast die Hälfte“, die nicht mitentscheiden dürfen.
Wieviele von den „Fast 15%“ trotzdem die BVV wählen dürfen, wurde erst garnicht genannt. Scheinen etwa 10% zu sein (0,23 Mio gegenüber 2,5Mio). Von daher sollten die 15% auch irgendwie falsch sein.

Du hast den Pfusch der SZ richtig erkannt.

Nur Ausländer dürfen bei der Abgeordnentenwahl nicht wählen.

Nur Nicht-EU-Ausländer dürfen bei der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung nicht wählen, da dies die Berliner Kommunalwahl ist und Berliner EU-Ausländer somit sowohl ein passives als auch aktives Wahlrecht besitzen. Zugegebender Artikel bezieht sich auf die Abgeordnetenwahl.

Hannah Beitzer berichtet für die SZ aus Berlin. Sie hat Sprachen, Wirtschafts- und Kulturraumstudien mit Schwerpunkt Ostmitteleuropa in Passau studiert, in Russland gelebt und kam 2010 zur SZ. Mag Pfannkuchen, Literatur aus Osteuropa und Trash-Serien. Schreibt besonders gerne über alles, was mit Bürgerbeteiligung, dem Leben in Großstädten, Politik und Gesellschaft zu tun hat.

Na, immerhin macht sie es gerne, wenn auch richtig falsch.

Der eigentliche Hammer aber ist, dass der Mist jetzt seit 7 Stunden unberichtigt rumsteht.

Gruß
vdmaster

Naja, eine Stadt mit Haushaltsüberschuss von mehr als 100€ pro Einwohner macht ja erstmal alles richtig.

Da aber allein über den Länderfinanzausgleich 1000€ pro Einwohner reinkommen, und dazu noch eine ganze Menge über die Touristen und notgedrungenen Gäste, halte ich das Schimpfen auf die Touristen für den größeren Kloppper.

Dies war allerdings die wiedergegebene Ansicht der angehörten Berliner.

Mir ging es um die völlige Fehldarstellung des Wahlrechts, die ein massiver handwerklicher Schnitzer war. Jemandem, der einen Artikel in einer derart großen Zeitung über die Wahl schreibt, sollte so ein grosser Fehler nicht unterlaufen. Gerade weil man ihn heutzutage über das Internet binnen Sekunden vermeiden kann, indem man sich vor der Schreibe selbst informiert.

Es mag naiv sein, aber bislang dachte ich auch, dass es dann auch noch Redakteure gäbe, die mal gegenlesen. Außerdem steht der Mist jetzt schon über 20 Stunden auf der Seite :joy:.

Gruß
vdmaster

Ich vermute eher, dass die Sprache allgemein heute weniger exakt ist. Zwar haben 50% den Hintergrund, das „sie“ (da ohne „alle“ dahinter) bezieht sich dann aber nur auf eine nicht näher bestimmte Teilmenge.

Nicht jeder, der einen Migrationshintergrund hat, ist ein Ausländer und darf nicht wählen. Die Gleichsetzung ist einfach dumm.

Lustigerwese kenne ich total viel „Menschen mit Migratonshintergrund“, bei denen kein Mensch darauf käme, dass der Großvater mal z.B. aus der Schweiz kam, der Vater deswegen zunächst die Schweizer statt der deutschen Staatsbürgerschaft hatte und der Sohn deswegen einen „Migrationshintergrund“ hat.

Meine Frau hatte bei ihrer Geburt die amerikanische Staattsbürgerschaft. Damals war das Staatsbürgerschaftsrecht so: Man bekam die Staatsbürgerschaft des Vaters, und der war Deutschamerikaner. Hätten wir Kindern, hätten sie einen „Migartionshintergrund“ - und dabei ist meine Frau nur einmal in ihrem Leben umgezogen, nämlich vom Osten in den Westen Münchens. :smile:

Die Definition ist einfach Quark.

Gruß,
Max

Hier bei uns gibt es einige Holländer, die noch wegen Bundeswehr seit Generationen keinen deutschen Pass haben.

1 Like

Ich habe keinen Migrationshintergrund :cry:, weil eine Oma es vorzog, dass ihre Bälger unter amerikanische Herrschaft fallen statt unter der des Brudervolkes an den Glückseligkeiten des neuen, solidarisch gerechten (zumindest „neu gedacht“) Arbeiter- und Bauernstaates teilhaben zu dürfen, in den sie vertrieben wurden.

Und viele von denen mit einem Opa aus der Schweiz wahrscheinlich auch nicht. Denn der wird einheitlich von den statistischen Ämtern wie folgt definiert.

Dieses Merkmal gibt an, ob eine Person einen Migrationshintergrund aufweist oder nicht. Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer/-innen
sowie
alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen
und
alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert.Ausländer/-innen sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Falls der Opa also eine Dt. heiratete und die Zuwanderung nach D nicht nach 1955 erfolgte, dann is nix mit MiHiGru.

Gruß
vdmaster

Servus

So wie ich das verstehe, ist der Opa eh wurscht, da es von den Eltern abhängig gemacht wird. Also selbst wenn alle meine Großeltern Migranten wären, hätte ich keinen Migrationshintergrund, wenn meine Eltern in Deutschland geboren sind und die deutsche Staatsbürgerschaft haben, oder? :neutral_face:

War doch klar, dass Du ein spaltfähiges Haar finden würdest :grin:.

Wenn der Opa in der Schweiz eine Deutsche heiratete, hieraus ein Kind entstand und dies nach 1956 aus der Schweiz nach D übersiedelte, wo es mit jemanden im Besitz der dt. Staatsangehörigkeit ein Kind zeugte, so ist dieses Kind (Enkel des Großvaters) Deutscher mit Migrationshintergrund :stuck_out_tongue: (2.Generation).

Sobald eines der Elternteile nach 1955 zuzog eben doch.

Denn vorstellbar wäre, dass beide Elternteiel zwar in D geboren wurde, eines aber im Laufe seines Lebens (z.B. in die USA) emigrierte, dort 20 Jahre lebte (1940-60) und wieder in D immigrierte. Dann gezeugte Nachkommen wären Deutsche mit Migrationshintergrund (2. Generation) und der USA-D-Wechsler ebenfalls Deutscher mit Migrationshintergrund.

Gruß
vdmaster

P.S.: Du bist doch Österreicher mit sozusagen „dt. Migrationshintergrund“ in zumindest der Abstammung ohne irgendwelche Stichtagsregelungen. 3.Generation, wg. der Oma, oder? Bei einem Wahlsieg Hofers hättest Du in Berlin jetzt prächtige Asylchancen. Das würde automatisch als pol. Verfolgung von der neuen Exekutive anerkannt werden. Okay, vielleicht nicht gleich gerichtsfest 16a GG, aber eine Duldung aus humanitären Gründen kannst Du dort sicher rausschlagen und vielleicht wird Dir nicht einmal die „historisch belastete“ Oma negativ angelastet. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Es geht mir hier ausnahmsweise mal um eine Verständisfrage :smile:

Drub schrub ich eben a) in D geboren und b) mit D Staatsbürgerschaft :wink:

In Österreich haben wir eine etwas andere Definition und ich finde es interessant, dass man selbst mit 4 ausländischen Großeltern theoretisch (und offiziell) ohne Migrationshintergrund aufscheint.

Lg,

Beruhigend :smile:
Aber die Wahlwiederholung in Leopoldstadt lässt hoffen :wink:

"Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder
mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit
geboren wurde.
Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und
nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht
zugewanderte
Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-)
Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen."

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Glossar/Migrationshintergrund.html

Irrtum. Der Opa hat nämlich unbhängig vom Jahr seiner Einwanderung seine Staatsbürgerschaft an seine Kinder vererbt, weil es bis 1975 die deutsche Staatsbürgerschaft in der Regeln nur für Kinder von deutschen Vätern gab. Die Kinder konnten zwar später die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen - hatten aber bei ihrer Geburt eben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Damit erfüllen die Enkel das Kriterium des statistschen Bundesamtes: Ein Elternteil wurde „nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren“.

Meine Frau war bei ihrer Geburt Amerikanerin, ohne dass sie die USA jemals betreten hatte, geschweige denn Deutschland verlassen … :slight_smile: … Erst später wurde sie eingebürgert. Unsere Kinder hätten also per Definition einen Migrationshintergrund. Siehe oben.

Die Definition beruht eben nicht darauf, ob das Elternteil zugewandert ist, sondern ausschließlich darauf, welche Staatsbürgerschaft das Elternteil hatte.

Gruß,
Max

Woher soll das Elternteil denn die deutsche Staatsbürgerschaft haben, wenn sein Vater (also der Opa) keine deurtsche Staatsbürgerscahft hatte? Eben. Unser wunderbars Staatsbürgerschaftsrecht war da sehr rigide: Kein deutscher Vater - keine deutsche Staatsbürgerschaft.

Der Opa ist also alles andere als wurscht. Er hatte keine deutsche Staastsbürgerschaft, also hatten seine Kinder bei ihrer Geburt auch keine. Und bumms: Schon haben die Enkel einen Migrationshintergrund, denn eines ihrer Elternteile hatte bei der Geburt keine deutsche Staatsbürgerschaft.

Gruß,
Max

Nicht nur dann. Das Konstrukt ist völlig überflüssig. Der Enkel hat immer einen Migrationshintergrund, weil bis 1975 das Kind eines Schweizers in Deutschland nicht die deutsche Staatsbürgerschaft bekam. Und damit ist ein Elternteil als Ausländer geboren.

Gruß,
Max

Hallo,

nicht nur das. Es kann ja auch noch ein Elternteil im Ausland geboren sein. Da scheint mir möglicherweise der gezielte Wille dahinterzustecken, viele Personen zu Nicht-MiHiGru-lern zu machen. Denn aus statistischer Sicht wäre es doch sinnvoller, möglichst viele unterschiedliche Schubladen zu haben. Denn nur so können auch Differenzen erkannt und mit nachgeschalteter Sozialforschung tiefergehend untersucht werden.

Bevor mir aber mal wieder jemand eine VT unterstellt :flushed:: Es wäre auch möglich, dass es „dem“ Österreicher völlig schnurz ist und er es sich bequem macht. So wie bei der Behandlung von Wahlunterlagen :stuck_out_tongue_closed_eyes:.

http://www.unece.org/fileadmin/DAM/stats/publications/CES_2010_Census_Recommendations_English.pdf S.97

Anscheinend haben die Statistiker nicht damit gerechnet, dass ein Elternteil im Ausland und eines im Inland das Licht der Welt erblicken könnte. Oder ihr habt einfach zuwenig Sozialforscher, die irgendwie beschäftigt werden müssen.

Wieso? Die Grünen stellen doch … hüstelheftigräusperundverschluck … gar keinen Kandidaten zur Präsidentschaftswahl in Österreich :stuck_out_tongue_winking_eye:.

Gruß
vdmaster

Hallo,

das ist möglicherweise nicht ganz richtig. Soweit ich es soeben recherchiert habe, galt das nur für uneheliche Kinder und bezog sich auf

§ 4 RuStAG

[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Diese Regelung wurde 1975 durch das BVerfG als verfassungswidrig eingestuft. Betroffene haben (so die Abstammung noch nachweisbar ist) die Möglichkeit, auf vereinfachtem Wege die dt. Staatbürherschaft „nachzufordern“.

Oder hast Du andere Quellen, die nicht den Ehestand der Eltern als entscheidend darstellen?

Gruß
vdmaster

Belege?

Dafür gibt es ja die Einbürgerung :wink:

Ob die Eltern bei ihrer Geburt keine deutsche Staatsbürgerschaft haben ist irrelevant. In @vdmaster’s Definition ist ja ausdrücklich von einem zugewanderten Elternteil die Rede. Und mittlerweile erhalten in Deutschland geborene Kinder automatisch die deutsche Staatsbügerschaft, wenn die Etern seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzten. So wie ich das verstehe, könnten sogar die Eltern eine fremde Staatsbürgerschaft haben und das Kind trotzdem ohne MiHi gelten.

Lg,
Penegrin

Das ist eine mögliche Definition, die sich beispielsweise hier findet. Und da hast du natürlich Recht, da es den Migrationshintergrund nur an der Staatsbürgerschaft festmacht. @vdmaster’s Definition geht einen anderen Weg und wird etwa hier (S. 38) angewendet.

Wer es genau wissen will, kann sich hier mal Seite 10 anschauen und sich dann richtig austoben :smile:

Lg,
Penegrin