War doch klar, dass Du ein spaltfähiges Haar finden würdest .
Wenn der Opa in der Schweiz eine Deutsche heiratete, hieraus ein Kind entstand und dies nach 1956 aus der Schweiz nach D übersiedelte, wo es mit jemanden im Besitz der dt. Staatsangehörigkeit ein Kind zeugte, so ist dieses Kind (Enkel des Großvaters) Deutscher mit Migrationshintergrund (2.Generation).
Sobald eines der Elternteile nach 1955 zuzog eben doch.
Denn vorstellbar wäre, dass beide Elternteiel zwar in D geboren wurde, eines aber im Laufe seines Lebens (z.B. in die USA) emigrierte, dort 20 Jahre lebte (1940-60) und wieder in D immigrierte. Dann gezeugte Nachkommen wären Deutsche mit Migrationshintergrund (2. Generation) und der USA-D-Wechsler ebenfalls Deutscher mit Migrationshintergrund.
Gruß
vdmaster
P.S.: Du bist doch Österreicher mit sozusagen „dt. Migrationshintergrund“ in zumindest der Abstammung ohne irgendwelche Stichtagsregelungen. 3.Generation, wg. der Oma, oder? Bei einem Wahlsieg Hofers hättest Du in Berlin jetzt prächtige Asylchancen. Das würde automatisch als pol. Verfolgung von der neuen Exekutive anerkannt werden. Okay, vielleicht nicht gleich gerichtsfest 16a GG, aber eine Duldung aus humanitären Gründen kannst Du dort sicher rausschlagen und vielleicht wird Dir nicht einmal die „historisch belastete“ Oma negativ angelastet.