Quarantäne und Lohnfortzahlung

Hallo,

wenn man in Quarantäne oder Isolation muss und kein Home-Office möglich ist, dann bekommt man ja als Ungeimpfter für diese Zeit keinen Lohn.

Wenn man aber Symptome hat bzw. es mir nicht gut geht und der Arzt entsprechend eine Krankmeldung ausstellt, dann besteht trotzdem der übliche Anspruch auf Lohnfortzahlung ?
Das ist korrekt oder ?

Wenn jemand aus dem gleichen Haushalt in Isolation muss, dann muss ich normalerweise in Quarantäne. Was aber, wenn ich z. B. 2 Wochen nicht Zuhause, sondern bei meiner Freundin war ? Muss ich dann trotzdem in Quarantäne ?
Oder lässt sich das mit der Behörde regeln ?

Nein.

Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht (von einzelnen Ausnahmen abgesehen), wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist und ein Arzt diesen Sachverhalt bescheinigt. Besonderer Service extra für Saboteure: Bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber von der Krankenkasse eine Begutachtung durch den MDK veranlassen.

Dann hast Du Dir ein Lügengebäude zurechtgebastelt, das Du ziemlich wahrscheinlich nicht durchhalten kannst. Dafür müßtest Du so viele Details beachten, dass Du mit hoher Wahrscheinlichkeit auffliegen wirst.

Was willst Du mit dem Gesundheitsamt regeln? Dass keine Quarantäne angeordnet werden sollte, weil du so lieb im Tütü einhergetänzelt kommst, mit den Wimpern klimperst und das allerliebste Popöchen schwenkst?

Du weißt, wie Du dir diese Turnerei auf allerbanalste Weise ersparen kannst.

Also - machen. Ganz einfach.

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Falsch. Wenn man vom Gesundheitsamt die Aufforderung bekommt, sich in häusliche Quarantäne zu begeben und man geimpft ist (das gilt seit 1.11.21) kann der Arbeitgeber den Lohn auf Antrag erstattet bekommen. Über den Impfstatus hat der AG ein Auskunftsrecht gegenüber dem AN. Ungeimpfte gehen leer aus.

Wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, besteht ein Recht auf Lohnfortzahlung.

Das Gesundheitsamt ermittelt, wer wieviel Kontakt zu Personen hatte, die in Quarantäne müssen und ordnet ggf. auch für diese die Quarantäne an.

Personen die im Infektionszeitraum nicht anwesend waren werden sicher keine Anordnung zur Isolation bekommen.

Was genau möchtest Du wie regeln?!

Hallo,
so, wie gefragt ist das korrekt, denn wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, dann entsteht der Krankengeldanspruch, der wegen Entgeltfortzahlung aber ruht. Ansonsten hat Aprilfisch alles andere schon geschrieben.
Gruss
Czauderna

Danke euch für die Antworten !

In Quarantäne muss ich, wenn das Coronavirus bei einer Person in meinem Haushalt mit einem PCR-Test nachgewiesen wurde.
Aber wenn ich beispielsweise mehrere Wochen nicht zuhause war und keinen Kontakt mit der Person hatte ?

Die Formulierung „dann entsteht der Krankengeldanspruch, der wegen Entgeltfortzahlung aber ruht.“ verwirrt mich. Damit ist gemeint, dass man Anspruch auf die Lohnfortzahlung hat und dann nach 6 Wochen auf Krankengeld ?

Hallo,
ja, genau so ist es. Es kann aber auch so sein, dass der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten muss, z.B. bei anrechenbaren Vorerkrankungen oder Arbeitsunfähigkeit innerhalb der ersten 28 Tage einer Beschäftigung oder Beschäftigungsende innerhalb der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit, dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Ruhen bedeutet einfach nur, dass Anspruch auf Entgeltfortzahlung vorrangig vor dem Krankengeld ist.
Gruss
Czauderna

Hallo, vielen Dank, dass du darauf vorsorglich hingewiesen hast ! :slightly_smiling_face: