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Die gedruckte Version eines Gesetzes ist kein Original. Das BGB zum Beispiel wird von verschiedenen Verlagen veröffentlicht; hier stimmen Seitenzahlen und Auflagen selbstverständlich nicht überein. Welche Ausgabe sollte also für sich beanspruchen können, das Original zu sein?
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Grundsätzlich werden Gesetze nach einem bestimmten Format zitiert, wobei es in einigen Punkten verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Typisch ist
a. für einzelne Paragrafen: § 123 Abs. 4 S. 2 Var. 3 Gesetz (übersetzt: § 123, dort Absatz 4, dort Satz 2, dort Variante 3 des Gesetzes mit dem Namen „Gesetz“),
b. für mehrere Paragrafen: §§ 123, 456 Gesetz (für die Paragrafen 123 und 456 für das Gesetz mit dem Namen „Gesetz“).
- Es ist weitestgehend üblich, Gesetze, wenn sie zum ersten Mal genannt werden, auszuschreiben und in Klammer dahinter die übliche Abkürzung zu nennen, also z.B. so: Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Fortan wird nur noch die Abkürzung verwendet. Bei den wichtigsten und bekanntesten Gesetzen kann man sofort die Abkürzung verwenden, also etwa beim BGB und beim StGB.
- Gesetze ändern sich häufiger. Manche (vor allem Behörden) formulieren das sehr umständlich, indem sie den Namen des Gesetzes nennen und dann, wann es erlassen wurde, und dann, durch welches (Änderungs-)Gesetz es zuletzt geändert wurde; dazu werden dann noch die entsprechenden Fundstellen im Bundesgesetzblatt genannt.
Davon kann grundsätzlich abgeraten werden. Das ist kaum zu lesen und schon innerhalb der Juristerei zweifelhaft, außerhalb aber total daneben. Ich bin Jurist und habe das noch in keinem einzigen juristischen Text, den ich verfasst habe, so geschrieben. Ich nenne fast immer nur das Gesetz. Jetzt gerade habe ich eine Ausnahme im Dienst, wo ich hinter den Gesetzestext in Klammern das Jahr schreibe, in dem die genannte Fassung gültig wurde (in diesem Fall so: AO (1977)). Das braucht man in der Regel aber nur dann, wenn sich eine wesentliche Änderung ergeben hat und man auf die frühere Rechtslage abstellen will (bzw. muss), was bei dir wohl kaum der Fall sein dürfte.