Quellenangabe Gesetzestext

Huhu!

Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch. Ich schreibe meine Masterarbeit im Studiengang Biologie. Nun möchte ich noch Gesetzestexte verwursten (=mit einbringen) aber steh da irgendwie wie der Ochse vorm Berg, was die Quellenangabe angeht. Wer ist da der „Autor“ bzw Herausgeber? Gibts da auch nen Verlag oder ein Jahr?

Wenn ich beispielsweise meine Informationen hierher habe „http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eschg/…“, dann ist das ja eigentlich nur eine digitale Form des originalen (Paper-) Gesetzbuches, oder? Kann ich dann das Buch angeben oder muss ich die Internetquelle angeben?

Ich weiß, dass das natürlich noch variieren kann von Prof zu Prof, aber vielleicht kann mir jemand eine Beispiel-Quellenangabe zeigen (muss nun nicht von der verlinkten sein, diese Transferleistung bekomme ich dann hin:wink: )

Liebe Grüße
Lockenlicht

Hallo

Interessante Frage :smile:
aber gehen wir mal logisch an die Sache
Gesetze kommen vom Gesetzgeber im normalfall also Vater Staat,
das macht meist auch nicht nur einer da gibts ja schließlich mehrere Instanzen durch die das alles durch muß.

Also ich hab Gesetze früher in der Quellenangabe einfach nur benannt und da sich nie einer Aufgeregt. z.B.

Quelle:

BGB § 13 Nr 1
EbschG § xy Nr z

Dankeschön!

So hab ich mir das auch schon überlegt, aber je näher der Abgabetermin rückt, desto unsicherer wird man ja, ob das auch alles so stimmt, was man da fabriziert.

Liebe Grüße
Lockenlicht

Ergänzung

Quelle:

BGB § 13 Nr 1
EbschG § xy Nr z

Guten Tag,

man könnte noch das Veröffentlichungsdatum/Gültigkeitsdatum dazugeben. Es könnte sich da was ändern.

Gruß

Stefan

Hallo,

ob die Internetquelle zwangsläufig mit der aktuell gültigen Fassung übereinstimmt, ist nicht immer zweifelsfrei.

Darüber hinaus trägt der reine Gesetzestext ohnehin meistens nicht viel zum Erkenntnisgewinn bei. Ich würde deshalb anraten, einfach auf einen Kommentar zurückzugreifen. Da steht nämlich neben dem Gesetz auch gleichzeitg noch drin, wie man das auslegen könnte.

Beispiel: StGB § 32

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Im Tröndle/Fischer (Kommentar zum StGB) findest du nun beispielswiese detailreiche Erläuterungen zu den Begriffen „erforderlich“, „gegenwärtig“, „rechtswidrig“, „Angriff“ etc… Ein juristischer Laie ist mitunter erstaunt, wie die Begriffe teilweise erheblich vom allgemeinen Umgangssprachlichen Gebrauch abweichen können.

MFG Cleaner

Noch eine Ergänzungsfrage
Ich nochmal!

Du schriebst:

Quelle:

BGB § 13 Nr 1
EbschG § xy Nr z

Da drängt sich mir nun die Frage auf, ob das einfach zwei Beispiele waren, oder ob das zusammen gehört? Ist das Embryonenschutzgesetz Teil des BGB und deshalb muss das mit angegeben werden? Ich habe gelesen, dass es ein „Nebengesetz“ ist und halbwegs ins Strafrecht gehört, aber auch nicht so richtig. Aber haben ESchG oder auch StZG (Stammzellengesetz) eigene Gesetzbücher? Ich vermute, eher nicht.

Wie kann ich rausfinden, in welchem Gesetzestext die Gesetze vorkommen? In den Gesetzen selber steht nur „BGBl. I S. 2277“ (und die Stelle, welche die letzte Änderung zur Grundlage hat). Hab ich das nun richtig verstanden, dass ich auf S. 2277 nachschauen müste und dann vermutlich §13 finde?

Ich komm mir total blöd vor, das zu erfragen, aber dieser Dschungel geht mir irgendwie nicht in den Kopf.

Liebe Grüße
Lockenlicht

Huhu!

Danke für die Hinweise. Ich muss mal sehen, ob ich das noch schaffe (natürlich ist wieder alles kurz vor knapp) und ob das überhaupt notwendig ist. Es soll nur ein grober rechtlicher Überblick gegeben werden, von maximal einer Seite um das eben nicht außen vor zu lassen.

Eher sowas wie „es gibt dieses Gesetz und allgemein ist alles unter Strafe gestellt, was nicht xy bzw alles erlaubt bis xy“ (an den Formulierungen wird noch gefeilt). Wichtiger sind in der Arbeit die Methoden und selbst die wurden nur angerissen. Ich habe eigentlich vor, in einem kurzen Abschnitt Recht und Ethik zu verbinden, mal sehen, ob das was wird:wink:

Dankesehr trotzdem für die Hilfe, auch an den Herren unter mir, ein Datum ist sicher nie verkehrt.

Liebe Grüße
Lockenlicht

Hallo,

schau dir trotzdem mal den hier an
http://www.amazon.de/Embryonenschutzgesetz-Juristisc…

Wo Taupitz drauf steht, steckt eigentlich fast immer was Gutes drin.

MFG Cleaner

OK,

Also in § 13 BGB gibt es nur 1 und sagt lediglich aus was ein Verbraucher ist :wink: also war nur ein Beispiel.

Naja und ob du nun in jeden Gesetzbuch wo BGB draufsteht auf seite X genau den Artikel findest mag ich bezweifeln da ja jeder Verlag etwas andere Formate in seiner Druckausgabe hat.
Das funktioniert meines wissens nach auch glaub ich nur beim BGBL (Bundesgesetzblatt) das sind die dinger in der die änderungen bekannt gegeben werden und das wird glaub ich durchlaufend nummeriert.

Ob das ESchG dem BGB unterliegt ist sehr wahrscheinlich weil es gibt in den Gesetzen ja auch hirachistufen, und über allen liegt das Grundgesetz aber der Richter gibt ja auch nicht jedesmal bei einer Ürteilsbegründung § xx Grundgesetz an) ausserdem würde das bei einen Biologiestudium zu weit gehen, wenn man noch nebenbei Jura studiert :wink:

Da ich nun nicht weiß wie deine Masterarbeit aussieht und was du da alles einbringst würde ich sagen das es absolut ausreicht wenn du wirklich auf dem ESchG (meinen Nachredner klaro Datum Erscheinungsjahr usw. gehört dazu) bleibst und da nicht noch mehr Verwirrung reinbringst ein Prof. für Biologie wird sicherlich nicht sämtliche Gesetzbücher zur rate ziehen und dir sagen der Verweis auf BGB oder StGb fehlt.

mfg basti

PS. noch nen Tip

www.djure.org ist auch recht hilfreich was Gesetze angeht

  1. Die gedruckte Version eines Gesetzes ist kein Original. Das BGB zum Beispiel wird von verschiedenen Verlagen veröffentlicht; hier stimmen Seitenzahlen und Auflagen selbstverständlich nicht überein. Welche Ausgabe sollte also für sich beanspruchen können, das Original zu sein?

  2. Grundsätzlich werden Gesetze nach einem bestimmten Format zitiert, wobei es in einigen Punkten verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Typisch ist

a. für einzelne Paragrafen: § 123 Abs. 4 S. 2 Var. 3 Gesetz (übersetzt: § 123, dort Absatz 4, dort Satz 2, dort Variante 3 des Gesetzes mit dem Namen „Gesetz“),

b. für mehrere Paragrafen: §§ 123, 456 Gesetz (für die Paragrafen 123 und 456 für das Gesetz mit dem Namen „Gesetz“).

  1. Es ist weitestgehend üblich, Gesetze, wenn sie zum ersten Mal genannt werden, auszuschreiben und in Klammer dahinter die übliche Abkürzung zu nennen, also z.B. so: Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Fortan wird nur noch die Abkürzung verwendet. Bei den wichtigsten und bekanntesten Gesetzen kann man sofort die Abkürzung verwenden, also etwa beim BGB und beim StGB.

  1. Gesetze ändern sich häufiger. Manche (vor allem Behörden) formulieren das sehr umständlich, indem sie den Namen des Gesetzes nennen und dann, wann es erlassen wurde, und dann, durch welches (Änderungs-)Gesetz es zuletzt geändert wurde; dazu werden dann noch die entsprechenden Fundstellen im Bundesgesetzblatt genannt.

Davon kann grundsätzlich abgeraten werden. Das ist kaum zu lesen und schon innerhalb der Juristerei zweifelhaft, außerhalb aber total daneben. Ich bin Jurist und habe das noch in keinem einzigen juristischen Text, den ich verfasst habe, so geschrieben. Ich nenne fast immer nur das Gesetz. Jetzt gerade habe ich eine Ausnahme im Dienst, wo ich hinter den Gesetzestext in Klammern das Jahr schreibe, in dem die genannte Fassung gültig wurde (in diesem Fall so: AO (1977)). Das braucht man in der Regel aber nur dann, wenn sich eine wesentliche Änderung ergeben hat und man auf die frühere Rechtslage abstellen will (bzw. muss), was bei dir wohl kaum der Fall sein dürfte.

Dankesehr!

Dann bin ich beruhigt, denn wie man vermutlich merkt, steige ich durch das Gewusel nicht so recht durch.

Ich werde es so machen, wie ihr es mir geraten habt, war eben nur ungewohnt, weil die anderen Quellenangaben alle so lang sind. Ich denke, dem Professor ist es auch nicht ganz so wichtig, er lässt mir da viele Freiheiten. Ich bezweifle auch, dass er sich da so genau auskennt (sein Fachgebiet liegt nicht in der Genetik sondern woanders).

Dann wollen wir doch mal sehen, was am Ende rauskommt:smile:

Liebe Grüße
Lockenlicht

Masterarbeiten gibt man ja in der Regel auch nur einmal ab da sollte es schon passen.

Ich glaub ich war da auch so auch wenn es keine Masterarbeit war aber die Projektarbeit aber es ist recht ähnlich.

viel erfolg dabei