Hallo,
ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Situation:
Bei Versteuerung der Dividenden meiner Schweizer Aktien waren von meiner Bank 35% an Schweiz und 10% an Deutschland abgeführt worden. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) muss ich nur insges. 25% zahlen. Die beantragte Rückerstattung von 20% ist von der Schweiz durchgeführt. Soweit also alles für mich in Ordnung, jedoch nicht für das deutsche Finanzwesen.
Frage:
Das Finanzamt fordert von mir im Zusammenhang mit der Jahressteuererklärung die zahenmäßige Angabe der Schweizer Rückerstattung auf dem Formular KAP.
Ist es korrekt, wenn ich dies verweigere, da ich der Meinung bin, dass
- die Divideneinkünfte gemäß Regelungen von DBA und Abschlagszahlung vollständig versteuert sind,
- es hier nicht um neue zu versteuernde Kapitalerträge geht und
- weitere Details das Finanzamt nichts angehen.
Ziel:
Ich will bei meiner bisherigen Weigerung bleiben, trotz des Hinweises des Finanzamts, dann nach Aktenlage zu entscheiden (was bedeutet das überhaupt?).
Viele Grüße
ilmeweil