Hallo,
von der 25%igen Quellensteuer in Norwegen kann man ja als Deutscher 10 % in Norwegen und die restlichen 15 % per Steuererklärung in D gem. DBA zurückfordern.
Da es meist länger dauert, bis die Abrechnung aus Norwegen kommt, ist gewöhnlich die Steuererklärung für das entsprechende Jahr schon abgegeben.
Meine Frage: Kann man die Differenz dann einfach im Jahr der Gutschrift aus Norwegen in der Steuererklärung mit angeben oder ist für eine spätere Gutschrift Voraussetzung, dass man die Steuererklärung des ursprünglichen Dividendenjahres unter Vorbehalt abgibt?
Ich hoffe, ihr wisst was ich meine. Sind leider recht verschachtelte Sätze geworden.
Vielen Dank für die Hilfe und schönen Gruß