Hallo,
das Bundesland spielt eine nicht unwesentliche Rolle, weil die Regelungen zu Quereinstiegen (und zur Ausbildung insgesamt) durchaus unterschiedlich sind.
Ganz grundsätzlich gelten aber ein Mittlerer Bildungsabschluss und eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung als Voraussetzung für die Ausbildung.
Was die einschlägige Berufsausbildung betrifft werden z.B. in Bayern u.U. auch mehrjährige Kindererziehungszeiten (meines Wissens mindestens 5 Jahre) oder einschlägige Berufserfahrung alternativ anerkannt. Ohne Mittlere Reife geht aber gar nichts.
Es wäre also wohl der erste Schritt, diesen Abschluss zu erwerben. U.U. könnte eine Möglichkeit sein, eine (Berufs-)Fachschule für Kinderpflege (Bayern) oder Sozialpflege (viele andere Bundesländer) zu besuchen und dort in einer 2-jährigen Vollzeitausbildung neben der einschlägigen Berufsausbildung auch die Mittlere Reife zu erwerben.
Danach musst du eine Schule finden, die dich als Quereinsteigern annimmt. Schulen sind gehalten, das zu tun, aber nicht verpflichtet, jeden zu nehmen. Wenn die Schule deine praktischen Erfahrungen als ausreichend bewertet und du die Mittlere Reife hast, kannst du an der sog. „Externen“- oder „Nichtschülerprüfung“ teilnehmen.
Im Folgenden spreche ich von Bayern:
Manche Schulen bieten Vorbereitungskurse an (empfehlenswert), du kannst dir das Prüfungswissen aber auch selbst draufschaffen. Das ist allerdings nicht so einfach, da viele Schulen primär mit eigenen Skripten arbeiten, welche sie nicht so einfach herausgeben. Im Gegensatz zu Absolventen der normalen Ausbildung musst du diese Prüfung in allen Fächern ablegen, während sie für die Absolventen der Schule nur in 4-5 Fächern nötig sind.
Hast du die Prüfung bestanden, musst du das letzte Ausbildungsjahr (Berufspraktikum( Anerkennungsjahr) vollständig absolvieren. Du verdienst hier bereits ca. 70% deines späteren Gehalts und musst u.a. eine Facharbeit schreiben. Erst wenn dieses Jahr bestanden ist, erhältst du die Anerkennung als Erzieherin.
Schöne Grüße,
Jule