Querschnitt für Steckdosen in Gewerberäume

Hallo,
unser Elektriker behauptet das Steckdosen in Gewerberäumen laut Vorschrift mit mind. 2,5 mm² versorgt werden müssen.
Mir ist bekannt das 1,5 mm² bis zu einer Kabellänge bis 17,5 m ausreichen. Über die oben genannte Vorschrift kann ich im Netz leider nichts finden. Entweder weil es diese nicht gibt oder weil ich mit den falschen Suchkriterien arbeite. Wer kann mir helfen? Im voraus vielen Dank für eine fachlich fundierte Auskunft

Hi
Geschäftsräume , Schulen , öffentlich genutzte Räume seit VDE Vorschrift 2008 soll NYM 3 x 2,5 verlegt werden.
sowie Kellerräume , Garagen , Arbeitsräume wo erwartungsgemäss grössere Verbraucher angeschlossen werden könnten.

Wenn man den Querschnitt und die Leitfähigkeit berechnet , dürfte 1,5 nicht mit 16 A abgesichert sein , da es das Limit bei 15,6 A erreicht

Ich finde es aber jetzt auch nicht bei google online , sondern nur in dem Buch

Der Elektriker hat recht und ist auf neusten stand der Technik

gruss

Toni

Hallo,

diese Info habe ich vom Bruder meiner LG, der 2011 seine „Elektro-Ingenieur-Techniker“ ablegte und in einer Elektrofirma Großprojekte koordiniert. Er ist demnach auf dem neuesten Stand.

Alles was 16A abgesichert werden soll, muß 2,5mm² gelegt werden. Ist aber beim Durchschleifen von Steckdosen richtig fingerfummelig hart, man braucht schonmal die Spitzzange.

1,5mm² geht nur noch bis 13A, für Lichtstromleitungen nimmt man dann mittlerweile auch nur noch 10A Automaten in Verbindung mit 1,5mm².

Also für einen Gewerberaum (Zweck ?? Heizgeräte ?) wo sicherlich gerne mal 16A abgenommen werden, würde ich das schon so machen.

Bei unserem Renovieren 2010 habe ich mich was die Küche angeht, absolut daran gehalten, gerade auch wegen dem Backofen von Miele, der 3700W aufnimmt (16,09A). Andere Räume hatten noch 1,5 Bestand, die wurden in die bestehende Elektrik übernommen.

MfG

N’Abend,

Wenn man den Querschnitt und die Leitfähigkeit berechnet ,
dürfte 1,5 nicht mit 16 A abgesichert sein , da es das Limit
bei 15,6 A erreicht

Vorsicht mit solchen Alles-über-einen-Kamm-Scherungen. Bei der Belastbarkeit von Leitungsquerschnitten gibt es nun einmal viel mehr Einflussfaktoren (Umgebungstemperatur, Anzahl belasteter Adern in einer Leitung, Leitungshäufung, zu erwartendes Ausmaß an Oberschwingungen, Verlegeart -> Wärmeabfuhrbedingungen, Leitermaterial, Isolierungsmaterial und dessen Hitzebeständigkeit [umgekehrter Extremfall = blanker unisolierter Draht frei in Luft hängend]).

So ist es auch falsch, zu sagen, dass generell 1,5 mm² für 16 A Absicherung zu wenig sind! Einen blanken 1,5er Kupferdraht frei in Luft hängend (also quasi Freileitung) kann man mit locker 25 A belasten.

Es kann genauso ein Fall konstruiert werden, in dem man 1,5 mm² Leitung nur mit 2,4 A belasten darf.

Auflösung: Verlegung einer Leitung mit drei belasteten Adern in wärmegedämmter Umgebung (Verlegeart A2) unter Häufung von neun belasteten Leitungen und 65 °C Umgebungstemperatur.

In normalen Verlegeverhältninssen können also 1,5 mm² durchaus für 16 A reichen.

In Gewerbebetrieben und ähnlichen Einrichtungen kommt man mit 1,5 mm² hingegen aus diversen Gründen (zwangsweise eher lange Distanzen bis zur Steckdose, häufige Dauervolllast) selten hin, weshalb man wohl dazu übergegangen zu sein scheint, generell und pauschal 2,5 mm² zu fordern.

Das Belastungsproblem ist hierbei nicht zwangsweise nur sicherheitstechnischer Natur. Wenn man weiß, dass oft bis zur Grenze des Nennstromes belastet wird, will man auch einfach nicht damit leben, dass dann dauerhaft ein unnötig großer Teil der Leistung in der Leitung verheizt wird.

Gruß,
Marius

VDE 0298
Hallo,

in der VDE 0298 wird die Auswahl von Leitungen beschrieben.

Man geht nicht stur nach dem Grundsatz 16A -> also 2,5mm.

Eine Leitung wird u.a. je nach Strombelastbarkeit, Verlegeart, Umgebungstemperatur, Häufung und Spannungsabfall ausgewählt.
Nachlesen kannst du einen Auszug aus der VDE hier:
http://www05.abb.com/global/scot/scot209.nsf/verityd…

Anwendungsbeispiel:
Schukosteckdose, man geht da von max. 16A aus. Leitung soll unter Putz verlegt werden.

In der Tabelle nach dem Querschnitt schauen, der mind. 16A tragen kann.
-> 1,5mm² (Verlegeart B2: 17,5A bei 25°C)

Minderungsfaktoren
Angenommen, es herrschen 30°C bei den Leitungen.

30°C -> 17,5A * 0,88 -> mit nur noch 15,5A sind wir schon unter den gewünschten 16A -> also nächsthöherer Querschnitt!

2,5mm² -> bei 25°C 24A

30°C: 24A*0,88 = 21A.
Häufung (mehrere Leitungen nebeneinander) -> für 2 zusätzliche Ltg: 21A * 0,8 = 17A. also OK

Damit der Spannungsabfall unter 3% 6,9V) bleibt, darf die Leitung nicht länger als 56m sein. Andernfalls nächsthöherer Querschnitt.

In der Praxis schließt man einen Kompromiß, indem man den kleineren Querschnitt legt und niedriger absichert. (Im Beispiel mit dem 1,5mm² könnte man mit 13A, bei Häufung mit 10A absichern) Weil mit 4q brichst du dir die Finger in einer UP-Dose.

Dein Elektriker ist also auf der sicheren Seite.

LG

servus

unser Elektriker behauptet das Steckdosen in Gewerberäumen
laut Vorschrift mit mind. 2,5 mm² versorgt werden müssen.

falls jemand die Fundstelle nennen kann, würde es mich auch interessieren. Hab das auch schon mündlich gehört (und zwar schon vor 15 Jahren), aber noch nirgends gefunden

Gruss

Hallo Dennis

Den Äußerungen mancher Kollegen hier ist zu entnehmen, daß sie auch schon mal was über eine generelle Pflicht, Steckdosen mit Mindestquerschnitt von 2,5mm² CU zu versorgen, gehört haben.

Mir geht das nicht anders. Jedoch halte ich es wie meine Kollegen, mich mit dem Querschnitt an Spannungsfall, Verlegeart und Häufung zu orientieren. Da kann es auch mal ein 1,5 sein.

diese Info habe ich vom Bruder meiner LG, der 2011 seine
„Elektro-Ingenieur-Techniker“ ablegte und in einer
Elektrofirma Großprojekte koordiniert. Er ist demnach auf dem
neuesten Stand.

Kannst ihn mal fragen, wo diese Vorschrift steht? Vielleicht ist das auch eine firmeninterne Regelung zur Vereinfachung?

Wenn das wirklich vorgeschrieben ist, würde mich das auch brennend interessieren.

1,5mm² geht nur noch bis 13A, für Lichtstromleitungen nimmt
man dann mittlerweile auch nur noch 10A Automaten in
Verbindung mit 1,5mm².

Auch hier: Wo stehts?

Also für einen Gewerberaum (Zweck ?? Heizgeräte ?) wo
sicherlich gerne mal 16A abgenommen werden, würde ich das
schon so machen.

Ich auch.

Bei unserem Renovieren 2010 habe ich mich was die Küche
angeht, absolut daran gehalten, gerade auch wegen dem Backofen
von Miele, der 3700W aufnimmt (16,09A).

Der ist ja dann über dem Steckdosennennstrom und über dem Sicherungsnennstrom von 16A. Demnach wäre Festanschluß und 20A Absicherung nötig, wenn man es ganz genau nimmt. Oder ist das der gemessene Strom bei einer etwas höheren Spannung als der Nennspannung? Die maximale Nennleistung bei Steckdosenanschluß ist 3680W.

Hans

Hallo,

Den Äußerungen mancher Kollegen hier ist zu entnehmen, daß sie
auch schon mal was über eine generelle Pflicht, Steckdosen mit
Mindestquerschnitt von 2,5mm² CU zu versorgen, gehört haben.

Ich wußte es nur, weil ich mich vor dem Renovieren beim „Schwager“ auf neuere Normen erkundigte, bzw. besondere Pflichten, wie z.B. die schon seit 2007 geltende „fastüberall FI-Pflicht“.

Mir geht das nicht anders. Jedoch halte ich es wie meine
Kollegen, mich mit dem Querschnitt an Spannungsfall,
Verlegeart und Häufung zu orientieren. Da kann es auch mal ein
1,5 sein.

Also bei Licht und Kühlschranksachen z.B sehe ich das absolut ein, daß es auch weniger sein darf. Man kann es ja auch mit 10A geringer absichern.

Kannst ihn mal fragen, wo diese Vorschrift steht? Vielleicht
ist das auch eine firmeninterne Regelung zur Vereinfachung?

Anfrage läuft.

Bei unserem Renovieren 2010 habe ich mich was die Küche
angeht, absolut daran gehalten, gerade auch wegen dem Backofen
von Miele, der 3700W aufnimmt (16,09A).

Der ist ja dann über dem Steckdosennennstrom und über dem
Sicherungsnennstrom von 16A. Demnach wäre Festanschluß und 20A
Absicherung nötig, wenn man es ganz genau nimmt.

Das Miele-Datenblatt gibt 3700W als Anschlußwert her, das ist nur ein Backofen, kein Herd mit Kochfeld! Zudem hat er ab Werk einen Schukonetzstecker. Ich gehe davon aus, daß das trotz allem seine Richtigkeit hat. Toleranzen ? Alle Heizungen werden eh nur zusammen in der ersten Aufheizphase nach kaltem Einschalten eingeschaltet.

Oder ist das
der gemessene Strom bei einer etwas höheren Spannung als der
Nennspannung? Die maximale Nennleistung bei Steckdosenanschluß
ist 3680W.

Ja, weiß ich. 230Vx16A

MfG

1,5mm² geht nur noch bis 13A, für Lichtstromleitungen nimmt
man dann mittlerweile auch nur noch 10A Automaten in
Verbindung mit 1,5mm².

Auch hier: Wo stehts?

Das mit den 13A ist mir auch bekannt bzw. zu Gehör gekommen. Jedoch steht dagegen die Länge und Verlegeart etc.
Das mit den 10A für die Beleuchtungszuleitungen steht auf den Schaltern. Da sind die Schaltkontakte meistens nur bis 10A ausgelegt.

Gruß
Holger

Hallo,

die heute Abend mich erreichende erschöpfende Auskunft war:

„VDE 0100“

Da ich die VDE nicht in Schriftform vor mir liegen habe, muß ich auf die hier im Forum schreibenden Elektriker mit Zugang zu derer verweisen.

MfG

Das mit den 10A für die Beleuchtungszuleitungen steht auf den
Schaltern. Da sind die Schaltkontakte meistens nur bis 10A
ausgelegt.

Was aber nicht dazu verpflichtet, auch so abzusichern. Sobald die vom Schalter betätigte Leuchte durch ihre Beschaffenheit einen Stromfluss von über 10 A im Normalbetrieb nicht zulässt, ist die Installation i.O. Und das ist in den meisten Fällen gegeben, sofern nicht riesige Leuchtengrupen mit hohen Einschaltstromspitzen geschaltet werden.

Anders sieht es schon aus, wenn nach einem 10 A-Schalter eine Steckdose folgt. Über diese könnte man ohne weiteres Verbraucher mit mehr als 2,3 kW anschließen wollen…

Gruß
Marius