oder quod errat demonstrandum?
Hallo liebe Leute,
ich kenne es auch mit einem „r“.
Aber das zweite „r“ könnte man doch akzeptieren, weil kommend von „errare“ - irren?
Deswegen würde ich es nicht als Fehler sehen.
Latein kenn ich mich aber nicht aus, da will ich mich gar nicht aus dem Fenster hängen.
LG