Hallo,
wird bei der Quote für Mehrbedarf das bereinigte Nettoeinkommen zugrunde gelegt oder beim zahlenden Elternteil abzüglich des gezahlten Unterhalts?
Als vereinfachtes Beispiel 1000€ Selbsbehalt (statt 1100), bereinigte Nettoeinkommen: erziehender Elternteil (N):2000€, zahlender Elternteil (Z) 3000€. Unterhalt (U): 500€
Für die Quote wird bei N der Selbsthalt abgezogen, also 2000€-1000€=1000€
Wird nun bei Z 3000€-1000€=2000€ zugrunde gelegt? Also Quote 1/3 zu 2/3?
Oder wird bei Z auch der Unterhalt abgezogen? Also 3000€-500€-1000€=1500€ = 2/5 zu 3/5?