Auf einer Heiratsurkunde aus Pillau von 1882 wurde der Beruf eines Trauzeugen als Juhtmann angegeben. Ich habe bis jetzt vergeblich nach einer Erklaerung dieser Berufsbezeichnung gesucht.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich überhaupt nicht um eine Berufsbezeichnung, sondern um eine mundartlich gefärbte Schreibung des Wortes „Gutmann“.
Und „Gutmann“ ist einfach der ostpreußische Ausdruck für den Trauzeugen.
Vielen Dank! Das wird es sein.