Hallo Verkehrsrechtler,
Beim Stöbern hier in der „Rubrik Radarfallen“ bin ich über einen Beitrag gestolpert der eine Frage zu einem Erlebnis inspirierte.
Ich zog mit einen SUV einen (LBH) 6 x 2,50 x 3 m großen Anhänger. Wetter war regnerisch und boig, Uhrzeit um die Feierabend Rushhour, Ort eine Autobahnbaustelle in Sachsen bei der die beiden Fahrstreifen auf die Fahrbahn der Gegenrichtung verlegt wurden. Natürlich eng wie eine Röhrenhose aus den späten 70igern. Überholspur 2.1o m gemäß vorheriger Ansage. Die Rechte Fahrspur war so eng, dass in der Tat, öfters die rechten Räder der Doppelachse auf’s Bankett gerieten. Ich fuhr mit dem Gespann hinter einer Reihe LKW, auf die Geschindigkeit brauchte ich nicht zu achten es ging nicht schneller als es eben ging und das war im Bereich des erlaubten. Als plötzlich ein Polizist hinter der Leitplanke stand und sich darüber beugte um eine Radarfalle zu bedienen/abzubauen was weis ich. Mir fiel noch auf, das ein Stab des Dreibeins auf dem weißen Streifen stand. Ich hätte das Ding beinahe mit den Hinterrädern erwischt.
Was für ein Irrsinn die Ordnugshüter geritten hat da eine Radarfalle aufzustellen hat sich mir nicht erschlossen.
Wenn man das Gerät gekillt hätte oder gar den Polizist der sich da rüber gebeugt hat. Hätte man da belangt werden können? Ich will noch betonen, dass ich x-Hundertausend km mit Gespann unterwegs war und so ein Geschoß sehr gut abschätzen kann. also das war keine Panik für nix.