Radarkontrolle Geschwindigkeitskontrolle Verkehrsrecht

Hallo,

wer hat Erfahrungen?

Beispiel: Ein Autofahrer wird durch eine mobile Einheit - Polizei gelasert (war angeblich zu schnell) und angehalten.

Auf Nachfrage - kommt die Antwort, das Gerät zeigte X km an, gemäß Zeugenaussage des Polizisten.

In wieweit ist eine Laserpistole wirklich rechtssicher?

Vorab das die Polizei eine Falschaussage macht - wollen wir gar nicht behaupten!

Aber
a) Wer sagt - das das Gerät richtig und korrekt aufgebaut war (sind Polizisten Sachbeständige die dies beurteilen können?)

b) Wer sagt, das die Messung nicht irrtümlich ein anderes Fahrzeug gerichtet war. Das muss dem Polizist ja gar nicht aufgefallen sein

c) Eine sofortige Anerkennung der Schuld - finde ich vor Ort schon etwas „zwingend“ - geben Sie zu, dass Sie zu schnell waren? Sonst wird es deutlich teuer, wenn sie Post bekommen! Das finde ich passt auch nicht.

Freu mich auf ein Feedback.

Hallo mb2000,

es ist ja immer wieder Spannend zu Lesen,wie sich die meisten"Raser" versuchen sich
da rauszureden.

Alle haben Schuld,nur der Fahrer nicht,aber die ausreden sind schon echt klasse,es war zu Dunckel oder zu Hell,auch hat die Sonne geblendet,konnte nicht anders,hinter mir fuhr einer zu dicht auf,achso.die Oma brauchte ja schnell ihre Medikamente.

Und wenn das alles nicht mehr geht,kommt das Ding mit dem Polizisten,die ja überhaupt keine Ahnung haben,die hatten ja die Laserpistole in der linken Hand und es waren ja viiiiel
zu viel Autos hinter mir.

Also ich finde,wenn einer nicht in der Lage ist,sein Fahrzeug auf die angegebene Km/h
zu bendigen,sollte er sich dochmal über eine nachschulung Gedanken machen,evtl.ist er ja unfähig Auto zu Fahren.

Schönen Vatertag

Gruß

MückeHH

Hallo,

also, ich möchte das mal nicht emotional sehen.

Grundsätzlich ist es ein Unterschied, ob das ein mobiles oder ein installiertes System ist.
In jüngerer Zeit zweifeln Gerichte zunehmend die Messergebnisse von mobilen Geräten an.

Aber, das kannst Du wirklich nur über einen Anwalt lösen, denn die Sache wird vor Gericht landen müssen.

Nicht ganz falsch, wenn man als Autofahrer eine Rechtschutzversicherung hat.

Gruß

Bei soviel mangelder Sachkentnis und Rechtsirrtümern ist eher der Wusch Vater des gedankens, seiner Rennleidenschaft im öffentlichen Verkehrsraum ungestraft fröhnen zu können :smile:

Tatsächlich müssen Laserpistolen nicht korrekt „aufgebaut“ werden, sondern messen die von einem anvisierten Kfz-Kennzeichen von einem gepulstem IR-Laserstrahl ausgehende und in 3 Nanosekunden wieder empfangenen Signale die unterschiedliche Distanz und damit Zeit-Weg-Differenz bewegter Objekte.

Wer von seinem Kollegen nach Messung ein Kennzeichen aus mehreren hundert Metern Entfernung angegeben bekommt, kann als glaubwürdiger Zeuge bestätigen, wessen Fahrzeug tasächlich gemessen wurde und mit gültiger Eichmarke am Gerät ist diese Messung auch exakt und abzgl. der Toleranz selbstverständlich tatbestandsrelevant :frowning:

Ebenso zutreffend kann man eine Ordnungswidrigkeit wahlweise sofort mit einem Verwarnungsgeld begleichen oder es auf einen Bußgeldbescheid oder gar Gerichtsverfahren mit deutlich höheren Kosten ankommen lassen.

G imager

ist es, sich an die vorgegebenen Geschwindigkeitsregelungen zu halten.

Warum das so schwer ist, werde ich nie verstehen.

Warum man Rasern nicht den Führerschein ganz (zumindest aber schneller und länger) entzieht, auch nicht.

Gruß, Nemo.

Stern TV: Wie trotz falscher Messungen Kasse gemacht wird
Hi,

ich kann mich noch gut daran erinnern, wie im Oktober 2010 falsche Blitzer-Bilder und Laser-Messungen mal Thema in einer Stern TV-Sendung waren. Damals gab es dazu auch einen Artikel im Stern und einen Chat mit dem Sachverständigen.
Beides ist im aktuellen Webauftritt nicht mehr zu finden, hier sind jedoch die archivierten Versionen der stern.de-Seiten:

Hier habe ich noch den Sendungsmitschnitt vom Oktober '10 gefunden. Darin ging es btw auch um eine fehlerhafte Lasermessung. (Runterscrollen bis zum Ende der Seite)
http://vut-verkehr.de/medienberichte/articles/medien…

Viele Grüße
Stefanie

Hallo,

wer hat Erfahrungen?

Beispiel: Ein Autofahrer wird durch eine mobile Einheit -
Polizei gelasert (war angeblich zu schnell) und angehalten.

Auf Nachfrage - kommt die Antwort, das Gerät zeigte X km an,
gemäß Zeugenaussage des Polizisten.

In wieweit ist eine Laserpistole wirklich rechtssicher?

Das Ding ist geeicht und hat eine Zulassung vom PTB.
Bei korrekter Bedienung stimmen die Ergebnisse.
(Es wird dreimal die Distanz zum Messobjekt gemessen, kurz hintereinander. Daraus ergeben sich dann zwei Wegdifferenzen, aus denen zweimal die Geschwindigkeit errechnet wird. Nur wenn beide Messungen das gleiche Ergebnis haben, erfolgt eine Anzeige des Messwerts.)

Vorab das die Polizei eine Falschaussage macht - wollen wir
gar nicht behaupten!

Zeugen können lügen. Das ist leider möglich.

Aber
a) Wer sagt - das das Gerät richtig und korrekt aufgebaut war
(sind Polizisten Sachbeständige die dies beurteilen können?)

Polizisten sind an den eingesetzten Geräten auszubilden.
Sie prüfen die Funktion des Gerätes vor der ersten Messung und machen ein Messprotokoll.

b) Wer sagt, das die Messung nicht irrtümlich ein anderes
Fahrzeug gerichtet war. Das muss dem Polizist ja gar nicht
aufgefallen sein

Die Visieroptik erlaubt es eigentlich schon, dass man einen Überblick über andere Fahrzeuge hat. Der Messpunkt ist recht klein, der im Visier zu sehende Bildausschnitt um ein Vielfaches größer.

c) Eine sofortige Anerkennung der Schuld - finde ich vor Ort
schon etwas „zwingend“ - geben Sie zu, dass Sie zu schnell
waren? Sonst wird es deutlich teuer, wenn sie Post bekommen!
Das finde ich passt auch nicht.

An dieser Stelle hat der Tatverdächtige zwei Optionen.

  1. Er kann einsehen, dass er zu schnell war und sollte dann das Verwarnungsgeld annehmen.
  2. Er ist sich sicher, dass eine Fehlbedienung des Messgerätes eine falsche Messung hervorbrachte und widerspricht. Dann kommt es zum Bußgeld, dem man widersprechen sollte, das Ganze wird dem Anwalt übergeben und der bekommt Akteneinsicht und findet die Fehler der Beamten.

(3. inoffiziell: Man stellt fest, dass man leider keine Zahlungsmittel dabei hat. Man würde ja zahlen - aber kann halt nicht. Man möge doch bitte eine Zahlkarte ausstellen. Man stimmt dem Verwarnungsgeld also zu und bekommt so lediglich ein paar Tage Bedenkzeit. Mit dieser Zustimmung einher geht aber, dass der Beamte ein Kreuzchen bei „gibt den Verstoß zu“ macht, was bei einem späteren Widerspruch nicht sonderlich hilfreich sein könnte.)

an die vorgegebenen Geschwindigkeitsregelungen zu halten.:
Warum das so schwer ist, werde ich nie verstehen.

Hallo,
das ist manchmal ein Spass.
Die Fahrbahn 50.118308,8.529917 autobahnaehnlich dreispurig nebeneinander, beschildert in drei Richtungen, 50km/h Schild. In der Mitte 50 fahren, dann ziehen sie rechts und links gleichzeitig zuegig vorbei, einige ziehen dann in die Mitte, tolles Feeling, wenn hinten noch einer hupt.
Gruss Helmut

Hallo,

und ich finde es immer wieder beeindruckend, wie leicht es sich viele angesichts einer wirklich nicht gerade geringen Zahl erfolgreicher Verfahren gegenüber angeblichen Geschwindigkeitsverstößen machen, eine Unschuldsvermutung in den Wind zu schießen, und grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich um „Ausreden“ handeln würde.

Ich habe nicht viel Verkehrsrecht gemacht, aber auch ich habe einige erfolgreiche und mehr als „merkwürdige“ Geschichten aus diesem Bereich im Mandantenumfeld (und auch mal selbst erlebt) hinter mir. Und in der Tat stellen dabei die Lasermessungen, die sich rein auf Zeugenaussagen und eine einmalige vorherige Einmessung beziehen, ein besonderes Problem für diejenigen dar, die sich mit gutem Gewissen keiner Schuld bewusst sein müssen, und nur mit viel Glück einmal einen Nachweis darüber führen können, dass im konkreten Fall nicht richtig gemessen wurde.

Dabei könnte man dieses Verfahren z.B. durch Mitlaufen einer Videoaufzeichnung für beide Seiten erheblich rechtssicherer gestalten, weil dann die einzelne Messung an sich nachvollziehbar wäre.

Wie wäre es also künftig mit einer etwas weniger voreingenommenen Sicht auf Dinge, die längst nicht immer so klar und eindeutig sind, wie sie vielleicht auf den ersten Blick erscheinen mögen?

Nur mal drei Highlights: Unmittelbar nach rechtwinkligem Einbiegen mit Kleinstwagen angeblich mit 80 gemessen. Nach Anforderung der Akte kam stattdessen gleich die Einstellnachricht (aber eben auch erst nach anwaltlichem Tätigwerden). 2. Fall: x-facher Hinweis des Mandanten auf fehlende Ähnlichkeit des Fotos und Hinweis auf Werkstatttermin am fraglichen Tag (na wenn das nicht nach einer 1A Ausrede klingt). Erst als es schon einen Verhandlungstermin gibt, und der Richter offenbar erstmals in die Akte und auf das Foto geschaut hat, wird das Ding tot gemacht. 3. Fall: Ein Kollege will eigentlich nur seinen Mandanten raus pauken, und stößt dabei auf eine ganze Serie von nicht ordnungsgemäß betriebenen stationären Geräten. Es müssen hunderte Verfahren aufgerollt werden.

Gruß vom Wiz

1 Like

Hallo,

und was ist, wenn jemand korrekt fährt, und sich tatsächlich dem unberechtigten Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung ausgesetzt sieht? Kommt das in deiner Welt gar nicht vor?

Die Realität sieht da etwas anders aus, siehe mein Posting weiter unten. Ich halte - nenn mich naiv und von vorgestern - immer noch viel von der Unschuldsvermutung. Und eine nicht gar so geringe Zahl von erfolgreichen Angriffen auf zumindest fragwürdige Messungen und Verfahren zeigt, dass es durchaus nicht ausgeschlossen ist, dass man auch mal als braver, rechtstreuer Verkehrsteilnehmer sich plötzlich unberechtigten Anschuldigungen gegenüber sehen kann. Daher finde ich den pauschalen Vorwurf: „hättest ja vernünftig fahren können“ nicht so wirklich passend.

Gruß vom Wiz

3 Like

Hi
schön, dass sich seit 2010 schon einiges weiterentwickelt und geändert hat…

HI
fest installierte Lasermessung?
Wo gibbet das denn?

Gruß
haWeThie

Hi,

von allen Knöllchen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (dürfte etwa bei 1 pro Jahr bzw. 1 auf 45000km liegen) war bei mir nur eins dabei, was ich wirklich nicht nachvollziehen konnte.

Nur waren das „nur“ 30€, ich wurde angeblich gelasert *) und direkt angehalten, im Land der hohen Berge. Da hat mich der Polizist nach meinem vorsichtig angebrachten Zweifel gleich dermaßen angebafft, dass ich angesichts der wortgewaltig vorgebrachten Drohungen doch bezahlt habe.

*) Noch heute fahre ich dort besonders langsam. Nicht wegen des dort geltenden Tempo 80, sondern weil es ja offensichtlich ist, dass dort zumindest temporär ein schwarzes Loch existieren muss, was die Laserstrahlen um die vor mir fahrenden inländischen LKW beugte und dazu führte, dass ich ohne direkte Sicht auf das Messgerät und zudem gleichzeitig mit zwei weiteren Fahrzeugen in der Kolonne mit 85km/h gemessen wurde.
Hab dann die folgenden Jahre auf den Vignettenkauf verzichtet und hatte so das Geld wieder drin.

Hallo,

Du Pöser! Mal hochgerechnet habe ich es, bei im langjährigen Durchschnitt vermutlich vergleichsweiser Jahresleistung, gerade mal auf eine Knolle in sieben Jahren gebracht, darunter aber eben auch die Geschichte mit dem Blitzen direkt nach Abbiegen mit meinem ersten kleinen Seat mit 34PS zu Studienzeiten.

Hätte mich ja mal interessiert, wie sie dem die theoretisch nötige Raketenbeschleunigung hätten nachweisen wollen, um in wenigen Metern auf 80 km/h zu kommen. Aber offenbar führt ein anwaltliches Schreiben doch gelegentlich dazu, mal - wenn auch verspätet - den Verstand einzuschalten. Und sei es nur die Anforderung von Akteneinsicht. Insoweit liegt meine persönliche Quote mit den Merkwürdigkeiten bei 1/4.

Aber selbst in meiner nun wirklich geringen anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet habe ich eben auch einige Kuriositäten erlebt, und wenn man mal den ADAJUR-Newsletter etwas verfolgt, wird einem ganz anders. Ebenso, als ich eine Zeitlang mal mit einem ADAC-Vertragsanwalt zusammen gearbeitet habe. Was da so am Frühstückstisch immer an Geschichten auf den Tisch kam, spottete jeder Beschreibung. Natürlich gab es da immer auch genug Fälle, wo Leuten keine Ausrede zu billig war, aber die Zahl der Fälle, in denen jemand mit Fug und Recht protestierte war alles andere als gering, und insoweit reagiere ich eben bei dem Thema ziemlich allergisch.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Prinzipiell stimme ich dir zu. Ich habe letztes Jahr ein Verfahren geführt, wo mein Mandant wegen einer 100er bei Regeln Begrenzung gestraft wurde - nur war da kein Regen, sondern es war ein schöner Sommertag. Der Polizist, der das gemessen hat, hat in seiner Einvernahme vor der Behörde völligen Unsinn ausgesagt. Das Verfahren wurde dann eingestellt, da hab ich nichteinmal ein Gericht dazu gebraucht.

Trotzdem ist es meiner Meinung nach nicht sehr häufig, dass falsch gemessen wird. Also in den meisten Fällen jaulen schon die am lautesten auf, die sich nur selbst nicht an der Nase nehmen wollen.

Gruß
Tom