Hallo,
wer hat Erfahrungen?
Beispiel: Ein Autofahrer wird durch eine mobile Einheit -
Polizei gelasert (war angeblich zu schnell) und angehalten.
Auf Nachfrage - kommt die Antwort, das Gerät zeigte X km an,
gemäß Zeugenaussage des Polizisten.
In wieweit ist eine Laserpistole wirklich rechtssicher?
Das Ding ist geeicht und hat eine Zulassung vom PTB.
Bei korrekter Bedienung stimmen die Ergebnisse.
(Es wird dreimal die Distanz zum Messobjekt gemessen, kurz hintereinander. Daraus ergeben sich dann zwei Wegdifferenzen, aus denen zweimal die Geschwindigkeit errechnet wird. Nur wenn beide Messungen das gleiche Ergebnis haben, erfolgt eine Anzeige des Messwerts.)
Vorab das die Polizei eine Falschaussage macht - wollen wir
gar nicht behaupten!
Zeugen können lügen. Das ist leider möglich.
Aber
a) Wer sagt - das das Gerät richtig und korrekt aufgebaut war
(sind Polizisten Sachbeständige die dies beurteilen können?)
Polizisten sind an den eingesetzten Geräten auszubilden.
Sie prüfen die Funktion des Gerätes vor der ersten Messung und machen ein Messprotokoll.
b) Wer sagt, das die Messung nicht irrtümlich ein anderes
Fahrzeug gerichtet war. Das muss dem Polizist ja gar nicht
aufgefallen sein
Die Visieroptik erlaubt es eigentlich schon, dass man einen Überblick über andere Fahrzeuge hat. Der Messpunkt ist recht klein, der im Visier zu sehende Bildausschnitt um ein Vielfaches größer.
c) Eine sofortige Anerkennung der Schuld - finde ich vor Ort
schon etwas „zwingend“ - geben Sie zu, dass Sie zu schnell
waren? Sonst wird es deutlich teuer, wenn sie Post bekommen!
Das finde ich passt auch nicht.
An dieser Stelle hat der Tatverdächtige zwei Optionen.
- Er kann einsehen, dass er zu schnell war und sollte dann das Verwarnungsgeld annehmen.
- Er ist sich sicher, dass eine Fehlbedienung des Messgerätes eine falsche Messung hervorbrachte und widerspricht. Dann kommt es zum Bußgeld, dem man widersprechen sollte, das Ganze wird dem Anwalt übergeben und der bekommt Akteneinsicht und findet die Fehler der Beamten.
(3. inoffiziell: Man stellt fest, dass man leider keine Zahlungsmittel dabei hat. Man würde ja zahlen - aber kann halt nicht. Man möge doch bitte eine Zahlkarte ausstellen. Man stimmt dem Verwarnungsgeld also zu und bekommt so lediglich ein paar Tage Bedenkzeit. Mit dieser Zustimmung einher geht aber, dass der Beamte ein Kreuzchen bei „gibt den Verstoß zu“ macht, was bei einem späteren Widerspruch nicht sonderlich hilfreich sein könnte.)