und die amtliche messung kann das nicht?
doch, die könnte das auch, aber es ist jemand am Abdruecker, der das offiziell darf und auch auf die damit verbundenen Gefahren hingewiesen wurde.
Die Frage ist doch die: Bekommt jemand, der am Rande der Strasse irgendwas macht, was im Endeffekt zu einem Unfall fuehrt, eine Mitschuld und trifft dieses auch auf die Benutzung einer Radarpistole zu?
Beispiel: Als Jugendliche haben wir uns mal links und rechts einer Strasse aufgestellt und so getan, als ob wir Seilziehen … Der erste Pkw hat ne Vollbremsung hingelegt, ohne Schaden, es haette aber gut noch einer drauf fahren können … oder der Bremsende gegen einen der vielen Bäume dort fahren können … Ist hier der Autofahrer alleine Schuld, weil er mit unangemessener Geschwindigkeit unterwegs war …
Gruss
n.