Radfahren auf Helgoland verboten - Warum?

Hallo zusammen,

nach der Peinlichkeit mit der Polizistenpersönlichkeit hier mal wieder eine sachliche Frage - obwohl ich nicht weiß, ob das hier das richtige Brett ist.

Auf Helgoland ist das Radfahren gemäß §50 StVO verboten:

§50 Sonderregelung für die Insel Helgoland
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.

Weiß jemand den Grund dafür? Belästigung der Touristen? Gefahr an den Klippen und/oder durch Starkwind?

Ich habe diese Bestimmung in einer Sammlung von Gesetzeskuriositäten gefunden (http://freunde.imperium.de/gansel/law.htm), aber vermutlich ist das gar nicht so kurios, sondern hat einen vernünftigen Grund.

Über Google findet man jede Menge Hinweise, dass es verboten ist, aber nicht so richtig, warum.

Merci schon mal …

Viele Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

viel lässt sich dazu wirklich nicht finden.
Lediglich auf der Seite

http://www.juma.de/juma497/helgo.htm

findet man nachstehendes Zitat, welches darauf hinweist, dass dieses Verbot wirklich nur aus Rücksichtnahme auf die Touristen ausgesprochen wurde.

"… Die Jugendlichen nicht, aber die Umstände. Helgoland ist autofrei. Die paar Elektrowagen fallen kaum auf. Motorenlärm hört man nur von kleinen Passagierflugzeugen und dem Hubschrauber der Seenotrettung. Wie aber wird man groß ohne Straßenverkehr? Die meisten Kinder haben Fahrräder. "Eigentlich haben wir auf der Klippe ein ideales BMX-Gelände ", findet Markus. Doch das Radfahren ist im Sommer verboten, im Winter nur den jüngeren erlaubt. Man nimmt Rücksicht auf die Touristen. …

Seltsam. :wink:

Gruß
Paula

Hallo Paula,

Merci für deine Antwort.

„… Doch das Radfahren ist im Sommer verboten,
im Winter nur den jüngeren erlaubt. Man nimmt Rücksicht auf
die Touristen. …“

Ja, genau, das hatte ich auch schon gefunden, aber ein eindeutiger Hinweis ist das nicht.

Na ja, es trifft die Sache aber wahrscheinlich.

Grüße
Sebastian

Hallo !

Ich denke, das Radfahren ist auf Helgoland verboten, weil es unverantwortlich wäre, dort Leute fahren zu lassen. Das Gelände Helgolands lädt geradezu ein, um dort über die Kante zu sausen und sich das Genick zu brechen.
Wenn es im Winter erlaubt ist, bedeutet das nur, dass dann sowieso keine Ausländer mehr auf der Insel sind.
Und der Ureinwohner Helgolands vermeidet jegliche Art von körperlicher Anstrengung (denke ich mal).

Gruß Max

Hallo, Sebastian,
ich glaube, diese Frage würde sich Dir nicht mehr stellen, wenn Du dich einmal als Passagier eines von täglich etwa sieben Dampfern auf der Insel bewegen müßtest. Ich habe mir das auch einmal zweimal angetan: zum ersten und letzten Mal :smile:
Wenn jedes dieser sieben Schifflein zwischen 100 bis 300 Leute bringt ist auf der Klippe schon das Gehen schwierig, vom Radfahren nicht zu reden.
Grüße
Eckard

Hallo Eckard,

ich glaube, diese Frage würde sich Dir nicht mehr stellen,
wenn Du dich einmal als Passagier eines von täglich etwa
sieben Dampfern auf der Insel bewegen müßtest. Ich habe mir
das auch einmal zweimal angetan: zum ersten und letzten Mal :smile:
Wenn jedes dieser sieben Schifflein zwischen 100 bis 300 Leute
bringt ist auf der Klippe schon das Gehen schwierig, vom
Radfahren nicht zu reden.

Dieser Grund ist nachvollziehbar und auch wahrscheinlich richtig, aber es ist ein Schluss, den Du ziehst, eine Vermutung. Ich hatte gehofft, dass jemand exakt wüsste, warum das beschlossen wurde. Vielleicht wurde mal ein Tourist umgefahren, vielleicht ist mal jemand die Klippe runtergestürzt … irgendeine Historie hat diese Vorschrift sicher.

Aber sooo wichtig ist es nun auch wieder nicht.

Grüße
Sebastian

Noch 'ne Möglichkeit!
Hallo nochmal Sebastian,

frag doch mal vor Ort:

Kurverwaltung Helgoland
Postfach 720
27489 Helgoland
Tel. (0 47 25) 81 43-0
Fax (0 47 25) 81 43-25

Allgemeine Informationen (0 47 25) 81 37 11

Gruß
Paula

Amtliche Begründung:
Hallo Sebastian,

„Der Zweck der Regelung soll sein, Verkehrsverbote in der Form von Verkehrszeichen zu vermeiden. Damit soll der besonderen Ausnamhesituation auf der Insel Rechnung getragen werden.“

2.1 Die Anwendung des §50 auf anderen Inseln ist nicht zulässig.

2.2 Sonderrechte bestimmter Organisationen sowie des Straßendienstes. der Müllabfuhr und der Post bestehen auch auf Helgoland: §36 Abs. 6

gruß

dennis

Hallo Dennis,

merci erstmal!

„Der Zweck der Regelung soll sein, Verkehrsverbote in der Form
von Verkehrszeichen zu vermeiden. Damit soll der besonderen
Ausnamhesituation auf der Insel Rechnung getragen werden.“

Na, da muss man erst mal drauf kommen! Die wollten also einfach nur nicht die Insel mit Verkehrszeichen verschandeln, und da haben sie ein generelles Verbot ausgesprochen (da man da vermutlich sowieso nicht groß fahren kann).

Wo hast Du denn das gefunden?

Grüße
Sebastian