Moin,
ich war gestern mit dem Rad auf den Weg zum Supermarkt um die Ecke. Dabei bin ich über einen Gehweg, der auch für Radfahrer frei ist, in die Richtung gefahren. vom Gehweg gibt es dann beim Supermarkt einen kleinen Weg, um schneller zum Markt zu kommen und nicht über die Auffahrt für die Autos zu gehen. Ich nutze dieses Stück schon immer auch mit dem Fahrrad.
Nun bin ich auf dem Parkplatz und werde kurz nach dem Stück von einer Frau leicht angefahren. Ich kann noch reagieren und dem Wagen größtenteils ausweichen. Mir selber ist nichts passiert, der Wagen hat ein paar kleine Kratzer abbekommen.
Das Interessante dabei ist aber, dass die Frau nicht, wie sie es eigentlich sollte über die normale Wege zur Ausfahrt gefahren ist, sondern über freie Parkplätze abkürzen wollte (das denke ich zumindest, weil sie sonst nicht auf den kleinen Weg, von dem ich kam, drauf zu gefahren wäre).
Ich hatte mir bei dem Unfall nichts gedacht, mir ist ja nichts passiert, und bin dann einklaufen gegangen. Nachdem ich aus dem Laden wieder rauskam, stand die Dame bei meinem Fahrrad und meinte, dass ich Schuld hätte, weil ich ja über einen Fußgängerweg gekommen sei. Ich sehe das aber anders, da ich bei meinen Fahrstundne gelernt habe, dass man gerade auf Parkplätzen immer vorsichtig fahren muss, Schritttempo und noch weniger.
Weiß jemand, wie das mit der Schuld in diesem Fall ausschaut?
Leider keine Ahnung.Ich hätte sofort die Polizei gerufen.
hallo,
zunächst kann hier ohne konkrete skizze relativ wenig gesagt werden. diese wäre schon wichtig.
in der regel gilt aber auf parkplätzen gegenseitige rücksichtnahme, d.h. sofern auf diesem parkplatz die stvo nicht gilt, ob diese gilt ist mittels hinweisschild an den ein-ausfahrten zu erkennen, haben wohl beide beteiligte jeweils die hälfte am zustandekommen des unfalls beigetragen. es frägt sich aber, wer hat sich jetzt richtig verhalten.
war der radfahrer z.b. auf der straße zwischen den einzelnen parkbuchten, und ist die autofahrerin tatsächlich quer über die freien parkplätze gefahren musste der radfahrer nicht unbedingt mit diesem fahrverhalten rechnen. so wird dann, wenn das so konkret stimmt die autofahrerin die alleinige schuld haben, sofern die stvo gilt. gilt diese nicht, ergibt sich bei vorstehenden hergang ebenfalls die alleinschuld der autofahrerin. aber nur dann, wen dem auch tatsächlich so war. stimmt das nicht ganz, halbe-halbe- s. gegenseitige rücksichtnahme.
fährt aber der radfahrer so, z.b. entgegengesetzt einer vernünftigen fahrtrichtung, muss die autofahrerin nicht mit dem fehlverhalten des radfahrers rechnen. es dürfte dann wohl der überwiegende verschuldensanteil beim radfahrer liegen.
wenn die dame ansprüche stellt, wegen dem schaden am pkw, gib die sache der privaten-haftpflicht asb. diese hat sich dann darum zu kümmern.
prüfe dien rad, wenn schäden vorhanden sind, melde diese der kfz-haftpflichtversicherung der autofahrerin.
na, vielleicht konnte ich doch etwas helfen.
grüße hook
Hallo, vielen Dank für die Infos. Ich habe mich an den Markt gewandt, die meinen, dass die StVo gilt. Die Begründung ist, dass dieses Schild „Hier gilt die StVo“ nur bei geschlossenen Parkplätzen stehen muss, also quasi wenn ein Tor da ist, wodurch der Platz abgegrenzt werden kann. Der Markt hat aber einen durchgehend geöffneten Parkplatz. Sie ist aus ihrem Parkplatz rückwärts raus und stand dann quasi entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung quasi auf eine Sackgasse zu. Da wollte sie dann über die freien Parkplätze raus, wo sie mich erwishct hat.
Ich habe meinen ehemaligen Fahrlehrer gefragt, der sieht das auch so wie ich mit der Schuldfrage. Nun werde ich mich noch an meinen Anwalt wenden, weil die Dame Geld möchte.
Vielen Dank nochmal für die Antwort.
mfg Piu