Hallo zusammen
Ich musste vorhin Erste Hilfe leisten bei einem Unfall , da ich aber als Zeuge später wohl kaum in erfahrung bringe wie die Schuldfrage ausgeht , stelle ich die Frage einmal hier ins Forum .
Am Strassenrand in einer Stadt parken mehrere Auto’s in den dafür vorgesehenen Parkflächen längs der Strasse.
Rechts neben den Fahrzeugen ( Beifahrerseite ) geht ein Radweg entlang und knapp weiter zur Häuserwand geht der Fussgängerweg .
2 Fussgänger die zuvor im Kino waren welches gegen 22 Uhr zu ende war, gehen zu Ihrem Auto und wollen einsteigen.
dazu müssen Sie den Radweg überqueren .
In dem moment wo die Beifahrerin das Türschloss greift fährt sie ein Radfahrer um.
Mehrere Zeugen haben den Radfahrer überhaupt nicht kommen gesehen und andere Zeugen wollen gesehen haben das der Radfahrer kein Licht am Bike hatte und das Rad sehr schnell angefahren kam .
Radfahrer und die Beifahrerin mussten mit Knochenbrüchen Notarztmässig versorgt werden.
Hat die Beifahrerin fahrlässig unachtsam gehandelt in dem sie nicht präzise auf herannahende Fahrräder (ohne Licht) geachtet hat
Hat der Radfahrer um 22 Uhr unbedingt Licht auf dem Radweg einzuschalten und hat wegen unterlassung deshalb grob Fahrlässig den Unfall herbeigeführt ?
gruss
Toni