Radfahrer fährt Radfahrer rein

Gefährdungsstellen auf Radwegen

und der Grund für das Bremsmanöver war nicht die Angst vor dem
Ertrinken, sondern vor nassen „Seidenstrümpfen“.

Das wird lediglich angenommen.

da die Seidenstrümpfe in der Fallschilderung Erwähnung finden,
darf man das auch.

Klar - und der Hintermann konnte nicht richtig an den Bremsen zupacken, weil er grad die Fingernägel frisch lackiert hatte :wink:

Insofern als ein tiefes Schlagloch auf einem Radweg - im
Gegensatz zu einem auf der Fahrbahn - eine erhebliche
öffentliche Gefahr darstellt und daher von dem
Straßenbaulastträger umgehend beseitigt würde.

Jeder, der viel auf dem Rad unterwegs ist weiß, dass das nicht so ist. Und mit schöner Regelmäßigkeit gibt es auch Urteile über Fälle, in denen ein Radfahrer wegen einer Gefährdungsstelle auf dem Radweg stürzt - und mit „selbst schuld“ aus dem Verfahren geht.

Das Prinzip ist einfach, gilt auch für motorisierte Fahrzeuge: Man muss immer mit Unvorhergesehenem rechnen.

Das ist vielleicht wünschenswert, ich wüsste jetzt aber nicht
wo das in der Art geregelt ist.

Im Artikel 5 des FsRvG (Feinstrumpfhosen im Radverkehr-Gesetz)

Wer schnell fahren will, muss auch das damit
verbundene Risiko handhaben können,

Richtig.

Gilt fürs Auto wie fürs Fahrrad.

Und auch für den Hintermann.
Grüße
kernig

Insofern als ein tiefes Schlagloch auf einem Radweg - im
Gegensatz zu einem auf der Fahrbahn - eine erhebliche
öffentliche Gefahr darstellt und daher von dem
Straßenbaulastträger umgehend beseitigt würde.

Danke, der Satz hat mich sehr amüsiert.

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Komisch, ich schrieb nur etwas von Schlaglöchern. Die Sache
mit „aus jeglichem widrigen Verhalten“ stammt ganz allein von
Dir.

Ja genau, komisch, aus einer Pfütze ein Schlagloch zu
konstruieren, geht in die Richtung „aus jeglichen widrigen
Verhältnissen“.

Ach so.

Allerdings fand das Ereignis laut UP auf einem Radweg statt
und der Grund für das Bremsmanöver war nicht die Angst vor dem
Ertrinken, sondern vor nassen „Seidenstrümpfen“.

Komisch, das steht da gar nicht: „Angenommen, eine Radfahrerin
ohne Schutzbleche und mit Seidenstrümpfen würde plötzlich
bremsen, vor einer Pfütze.“

Wir dürfen getrost annehmen, dass die im UP gemachten Angaben
zu dem Fall kein toter Ballast sind, sondern zur Lösung
desselben beitragen sollen.

Du scheinst ohnehin viel anzunehmen, was Dir gerade in den Kram paßt.

Auch wenn die Person einen
Taucheranzug und eine Ritterrüstung angehabt hätte, hatte sie
das Recht, vor einem potentiell gefährlichen Hindernis zu
bremsen.

Das ist als Vorstellung ganz nett, tut hier aber nichts zur
Sache, weil du irrig davon ausgehst, ein potentiell
gefährliches Hindernis habe vorgelegen.

„Irrig“ schreibst Du, weil Du
a) vor Ort warst,
b) in die Rübe der radfahrenden Person schauen kannst oder
c) jetzt nicht mehr zurückrudern willst?

Und wieso muß überhaupt ein gefährliches Hindernis vorgelegen haben? Es reicht ja, wenn die Pfütze aus Sicht der radfahrenden Person ein gefährliches Hindernis vorgelegen haben könnte.

Aus genau diesem Grunde hat man nämlich Bremsen und
genau aus diesem Grunde hat man auch als Radfahrer Abstand zu
halten.

Und man hat Augen, um vorausschauend zu fahren.

Damit meinst Du vermutlich die nachfolgende Person, oder?

Aus welchem Grunde die Person gebremst hat, wird sich noch
herausstellen müssen und ist für die Beurteilung des Vorgangs
von herausragender Bedeutung. Bei aktuellem Wissensstand kann
man beide Varianten sicherlich erwähnen bzw. besprechen, nur
sollte man sich mit einer endgültigen Bewertung zurückhalten.

Für die Beurteilung ist weiterhin ausschlaggebend, für wie
glaubhaft die eventuelle Einlassung der Radfahrerin gehalten
würde, vor der Pfütze aus Angst vor Ertrinken gebremst zu
haben. Ob mit oder ohne Taucheranzug oder Ritterrüstung.

Ich hätte vor ungefähr 15 Artikel geschrieben, daß die Variante mit dem Hindernis durchaus einer Erwägung wert ist und bis dahin nicht klar ist, ob unrechtmäßig gebremst oder unrechtmäßig aufgefahren ist. Jeder hat ja so seinen eigenen Stil, aber daß Du alle anderen implizit als vollkommen verblödet darstellst, die zumindest beide Varianten für möglich halten, geht m.E. schon ein bißchen zu weit.

Hallo,

Angenommen, auf einem Radweg fährt eine Reihe Radfahrer
hintereinander mit normalem Tempo und geringem Abstand.
Angenommen, eine Radfahrerin ohne Schutzbleche und mit
Seidenstrümpfen würde plötzlich bremsen, vor einer Pfütze.

einmal abgesehen von allen Seidenstrümpfen, verborgenen Untiefen in Pfützen und was sonst alle schon zur Sprache kam:
Grundsätzlich tauchen Pfützen - im Gegensatz zu Kindern, Hunden … - nicht plötzlich auf und sind - entsprechenden geschwindigkeitsabhängigen Abstand zum Vordermann voraussetzend - rechtzeitig sichtbar, so daß eine plötzliche und anscheinend auch beherzte Bremsung nicht notwendig ist.

Wie verteilte sich die Schuld, wenn die nachfolgende
Radfahrerin ihr ins Rad führe?

Da der Hintermann allem Anschein nach auch keinen ausreichenden Abstand hielt, würde die Schuld geteilt werden müssen. Zu welchen Teilen vermag ich nicht zu sagen, ist nicht mein Job.

Gruß

osmodius

Hallo

Grundsätzlich tauchen Pfützen - im Gegensatz zu Kindern,
Hunden … - nicht plötzlich auf und sind - entsprechenden
geschwindigkeitsabhängigen Abstand zum Vordermann
voraussetzend - rechtzeitig sichtbar, so daß eine plötzliche
und anscheinend auch beherzte Bremsung nicht notwendig ist.

So gut wie jede Bremsung ist für die Umgebung plötzlich, ausser man kündigt sie den anderen an, aber wer macht das schon? Die Hinterherfahrenden wissen ja nicht, ob ich schon sein 20 Sekunden plane, vor der Pfütze zu bremsen, oder ich mich gerade entschlossen habe.

Von einer „beherzten“ Bremsung war keine Rede, nur das die Nachfolgenden nah aufgefahren waren. Und nur die übertriebende Vollbremsung wäre meines Erachtens nach der einzige Punkt, der zu einer Schuld des Bremsers führen könnte.

Grüße,
.L