Komisch, ich schrieb nur etwas von Schlaglöchern. Die Sache
mit „aus jeglichem widrigen Verhalten“ stammt ganz allein von
Dir.
Ja genau, komisch, aus einer Pfütze ein Schlagloch zu konstruieren, geht in die Richtung „aus jeglichen widrigen Verhältnissen“.
Allerdings fand das Ereignis laut UP auf einem Radweg statt
und der Grund für das Bremsmanöver war nicht die Angst vor dem
Ertrinken, sondern vor nassen „Seidenstrümpfen“.
Komisch, das steht da gar nicht: „Angenommen, eine Radfahrerin
ohne Schutzbleche und mit Seidenstrümpfen würde plötzlich
bremsen, vor einer Pfütze.“
Wir dürfen getrost annehmen, dass die im UP gemachten Angaben zu dem Fall kein toter Ballast sind, sondern zur Lösung desselben beitragen sollen.
Auch wenn die Person einen
Taucheranzug und eine Ritterrüstung angehabt hätte, hatte sie
das Recht, vor einem potentiell gefährlichen Hindernis zu
bremsen.
Das ist als Vorstellung ganz nett, tut hier aber nichts zur Sache, weil du irrig davon ausgehst, ein potentiell gefährliches Hindernis habe vorgelegen.
Aus genau diesem Grunde hat man nämlich Bremsen und
genau aus diesem Grunde hat man auch als Radfahrer Abstand zu
halten.
Und man hat Augen, um vorausschauend zu fahren.
Aus welchem Grunde die Person gebremst hat, wird sich noch
herausstellen müssen und ist für die Beurteilung des Vorgangs
von herausragender Bedeutung. Bei aktuellem Wissensstand kann
man beide Varianten sicherlich erwähnen bzw. besprechen, nur
sollte man sich mit einer endgültigen Bewertung zurückhalten.
Für die Beurteilung ist weiterhin ausschlaggebend, für wie glaubhaft die eventuelle Einlassung der Radfahrerin gehalten würde, vor der Pfütze aus Angst vor Ertrinken gebremst zu haben. Ob mit oder ohne Taucheranzug oder Ritterrüstung.