Radfahrer fährt Radfahrer rein

Huhu

Angenommen, auf einem Radweg fährt eine Reihe Radfahrer hintereinander mit normalem Tempo und geringem Abstand.
Angenommen, eine Radfahrerin ohne Schutzbleche und mit Seidenstrümpfen würde plötzlich bremsen, vor einer Pfütze.
Wie verteilte sich die Schuld, wenn die nachfolgende Radfahrerin ihr ins Rad führe?

Für Antworden würde danken
orangegestreift

Wie verteilte sich die Schuld, wenn die nachfolgende
Radfahrerin ihr ins Rad führe?

N`abend

Nun, von einer Teilschuld muss dann nicht unbedingt ausgegangen werden.

Grundsätzlich gelten hier die selben Verordnungen wie für KFZ. Nach §4 Abs.1 StVO darf der Vorausfahrende nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen, je nach den Umständen kann aber ein Pfütze durchaus einen Grund darstellen um zu bremsen. Dann trägt der Nachfolgende die alleinige Schuld am Unfall, denn er hat [ebenfalls nach §4 Abs.1 StVO] den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug so groß zu halten dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Gruß Crack

Nach §4 Abs.1 StVO darf der Vorausfahrende nicht ohne
zwingenden Grund stark bremsen, je nach den Umständen kann
aber ein Pfütze durchaus einen Grund darstellen um zu bremsen.

Ob ungeeignete Kleidung auf einem unvollständigen Fahrrad bei unpassendem Wetter einen ausreichend gute Entschuldigung für waghalsige Bremsmanöver abgeben?

PS: Wer trägt eigentlich heutzutage noch Seidenstrümpfe - noch dazu statt Schutzblech?

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Ob ungeeignete Kleidung auf einem unvollständigen Fahrrad bei
unpassendem Wetter einen ausreichend gute Entschuldigung für
waghalsige Bremsmanöver abgeben?

Sicher nicht. Wer das dann im Ernstfall als Begründung für sein Bremsmanöver angibt hat sowieso andere Probleme. Die Vermutung zu äußern das sich unter der Pfütze ein großes Schlagloch befindet wäre dann schon sehr viel klüger…

Gruß Crack

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Frage:

Ob ungeeignete Kleidung auf einem unvollständigen Fahrrad bei unpassendem Wetter einen ausreichend gute Entschuldigung für waghalsige Bremsmanöver abgeben?

hast Du mal eine Quelle dazu, dass ein Fahrrad verpflichtend mit Schutzblechen ausgestattet sein müsse?

Gruß, Karin

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Moin auch,

laut ADFC sind Schutzbleche sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben.

Ralph

Hallo Karin

hast Du mal eine Quelle dazu, dass ein Fahrrad verpflichtend
mit Schutzblechen ausgestattet sein müsse?

Von Pflicht habe ich nicht geschrieben. Das Schutzblech dient lediglich dem Schutz des Fahrers selbst vor aufgewirbeltem Schmutz oder - hier - Wasser. Die Anbringung ist daher durchaus freiwillig. Wer also darauf verzichtet, eines anzubringen, muss nur halt in Kauf nehmen, schmutzig zu werden, da er nicht wegen einer Lappalie wie der geschilderten andere Verkehrsteilnehmer durch Bremsmanöver gefährden darf.
(Im Grunde ist es wie beim Fuchs, für den man auf der Landstraße auch nicht bremsen darf, wenn man dadurch nachfolgende Fahrzeuge gefährdet, und da geht es sogar um Blechschäden und nicht nur um nasse Seidenstrümpfe.)

Eine beträchtliche Mitschuld ist der vorausfahrenden Radlerin also sicher. Mit Schutzblech und geeigneter Kleidung hätte es wohl kaum soweit kommen müssen. In diesem Sinn war das Fahrrad unvollständig.

Gruß
smalbop

Hallo Ralph,

danke,

laut ADFC sind Schutzbleche sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben.

den ADFC und seine Texte kenne ich selber schon ewig (Mitglied seit 1988). Meine Frage an smalbop war eher rhetorischer Natur.

Gruß, Karin

Hallo,

Nach §4 Abs.1 StVO darf der Vorausfahrende nicht ohne
zwingenden Grund stark bremsen, je nach den Umständen kann
aber ein Pfütze durchaus einen Grund darstellen um zu bremsen.

Ob ungeeignete Kleidung auf einem unvollständigen Fahrrad bei
unpassendem Wetter einen ausreichend gute Entschuldigung für
waghalsige Bremsmanöver abgeben?

eine Pfütze ist zunächst einmal Wasser, das sich in einem Loch gesammelt hat. Wie tief das Loch ist, kann man nicht zwangsläufig absehen, wenn man sich mit dem Fahrrad nähert. Angesichts der gelegentlichen Ausmaße der Schlaglöcher, die sich nicht unbedingt vereinzelt auf deutschen Straßen befinden, empfiehlt es sich nicht, im puren Vertrauen darauf, daß sie schon nicht tiefer als einen Zentimeter sein wird, in eine Pfütze zu fahren, wenn man die Strecke nicht in- und auswendig kennt.

Gruß
C.

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Moin auch,

den ADFC und seine Texte kenne ich selber schon ewig (Mitglied
seit 1988). Meine Frage an smalbop war eher rhetorischer Natur.

Gut, dass ich nur rhetorisch geantwortet habe :smile:

Ralph

eine Pfütze ist zunächst einmal Wasser, das sich in einem Loch
gesammelt hat. Wie tief das Loch ist, kann man nicht
zwangsläufig absehen, wenn man sich mit dem Fahrrad nähert.
Angesichts der gelegentlichen Ausmaße der Schlaglöcher, die
sich nicht unbedingt vereinzelt auf deutschen Straßen
befinden, empfiehlt es sich nicht, im puren Vertrauen darauf,
daß sie schon nicht tiefer als einen Zentimeter sein wird, in
eine Pfütze zu fahren, wenn man die Strecke nicht in- und
auswendig kennt.

So gesehen kann ein Bedenkenträger aus jeglichem widrigen Umstand einen „guten Grund“ für die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer konstruieren.

Allerdings fand das Ereignis laut UP auf einem Radweg statt und der Grund für das Bremsmanöver war nicht die Angst vor dem Ertrinken, sondern vor nassen „Seidenstrümpfen“. Die Tiefe der Schlaglöcher auf Radwegen ist sehr begrenzt. Und wenn man einen Radweg nicht kennt und sich, aus welchen Gründen auch immer, vor Pfützen fürchtet, etwa weil man nicht der Witterung angepasste Kleidung trägt und das Fahrrad kein Schutzblech hat, kann man halt nicht im Feld mitradeln, sondern muss zurückfallen und sich überholen lassen von den anderen, bei denen diese ungünstige Kombination nicht vorliegt.

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Hallo,
zur Unterstützung,

eine Pfütze ist zunächst einmal Wasser, das sich in einem Loch gesammelt hat. Wie tief das Loch ist, kann man nicht zwangsläufig absehen, wenn man sich mit dem Fahrrad nähert.

nicht nur Schlaglöcher: Ich erinnere mich an einen Bericht über eine Radfahrerin hier in München, die in eine Pfütze fuhr und dann darin versank.

Es handelte sich um eine mit Sand geschlossene Baugrube, das Wasser stammte aus einem Rohrbruch darunter. Daher war das ganze nicht mehr tragfähig.

Gruß, Karin

So gesehen kann ein Bedenkenträger aus jeglichem widrigen
Umstand einen „guten Grund“ für die Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer konstruieren.

Komisch, ich schrieb nur etwas von Schlaglöchern. Die Sache mit „aus jeglichem widrigen Verhalten“ stammt ganz allein von Dir.

Allerdings fand das Ereignis laut UP auf einem Radweg statt
und der Grund für das Bremsmanöver war nicht die Angst vor dem
Ertrinken, sondern vor nassen „Seidenstrümpfen“.

Komisch, das steht da gar nicht: „Angenommen, eine Radfahrerin ohne Schutzbleche und mit Seidenstrümpfen würde plötzlich bremsen, vor einer Pfütze.“ Auch wenn die Person einen Taucheranzug und eine Ritterrüstung angehabt hätte, hatte sie das Recht, vor einem potentiell gefährlichen Hindernis zu bremsen. Aus genau diesem Grunde hat man nämlich Bremsen und genau aus diesem Grunde hat man auch als Radfahrer Abstand zu halten.

Aus welchem Grunde die Person gebremst hat, wird sich noch herausstellen müssen und ist für die Beurteilung des Vorgangs von herausragender Bedeutung. Bei aktuellem Wissensstand kann man beide Varianten sicherlich erwähnen bzw. besprechen, nur sollte man sich mit einer endgültigen Bewertung zurückhalten.

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Dankeschön
für Eure Einschätzungen.

In dem fiktiven Beispiel wären vor der Dame schon drei Andere durch die Pfütze vorausgefahren und lebend auf der anderen Seite wieder herausgekommen:smile:

Aber ich nehme auch an, daß sie sich am schlauesten auf „Schlagloch-Angst“ herausreden würde…

Grüße
orangegestreift
die sich in Berlin immer kurz fragt, ob man jetzt scharf bremst und selber fällt oder einfach mal reinrauscht in so Tussen oder freilaufende Hunde.

und der Grund für das Bremsmanöver war nicht die Angst vor dem
Ertrinken, sondern vor nassen „Seidenstrümpfen“.

Das wird lediglich angenommen.

Die Tiefe der Schlaglöcher auf Radwegen ist sehr begrenzt.

Auch das ist nur eine Annahme und nicht zu verallgemeinern.

Und wenn man einen Radweg nicht kennt und sich, aus welchen Gründen auch
immer, vor Pfützen fürchtet, etwa weil man nicht der Witterung
angepasste Kleidung trägt und das Fahrrad kein Schutzblech
hat, kann man halt nicht im Feld mitradeln, sondern muss
zurückfallen und sich überholen lassen von den anderen, bei
denen diese ungünstige Kombination nicht vorliegt.

Das ist vielleicht wünschenswert, ich wüsste jetzt aber nicht wo das in der Art geregelt ist.

Gruß Crack

Allerdings fand das Ereignis laut UP auf einem Radweg statt
und der Grund für das Bremsmanöver war nicht die Angst vor dem
Ertrinken, sondern vor nassen „Seidenstrümpfen“. Die Tiefe der
Schlaglöcher auf Radwegen ist sehr begrenzt. Und wenn man
einen Radweg nicht kennt und sich, aus welchen Gründen auch
immer, vor Pfützen fürchtet, etwa weil man nicht der Witterung
angepasste Kleidung trägt und das Fahrrad kein Schutzblech
hat, kann man halt nicht im Feld mitradeln, sondern muss
zurückfallen und sich überholen lassen von den anderen, bei
denen diese ungünstige Kombination nicht vorliegt.

Erstmal darf ein Radfahrer fahren wo er will, ob er nun passend angezogen ist oder nicht, und bremsen, wann immer er will - egal ob er sich in der Nase popeln möchte, etwas verschnaufen oder Seidenstrümpfe schützen. Fährt ihm ein anderer hinten drauf, wird bei ihm erst Mal die Schuld angenommen, weil er wahrscheinlich zu schnell, zu dicht und/oder unachtsam war.

Nur wenn der bremsende Radfahrer zusätzlich noch etwas falsch macht, wie unnötige Vollbremsung, querstehen und die gesamte Spur versperren, Schlangenlinie fahren oder ähnliches wird man eine Schuld bei ihm vermuten. Vielleicht wollte der Radfahrer ja auch nur eine Spritzfontäne vermeiden, damit nicht andere Verkehrsteilnehmer beschmutzt werden.

Niemand muss sich im „Feld“ „zurückfallen“ lassen, ausser es geht um ein Radrennen und die Wettkampfregeln schreiben das vor.

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Erstmal darf ein Radfahrer fahren wo er will, ob er nun
passend angezogen ist oder nicht, und bremsen, wann immer er
will - egal ob er sich in der Nase popeln möchte, etwas
verschnaufen oder Seidenstrümpfe schützen. Fährt ihm ein
anderer hinten drauf, wird bei ihm erst Mal die Schuld
angenommen, weil er wahrscheinlich zu schnell, zu dicht
und/oder unachtsam war.

Das das nicht stimmt, habe ich schon am 31.07. um 10:59 widerlegt.

Komisch, ich schrieb nur etwas von Schlaglöchern. Die Sache
mit „aus jeglichem widrigen Verhalten“ stammt ganz allein von
Dir.

Ja genau, komisch, aus einer Pfütze ein Schlagloch zu konstruieren, geht in die Richtung „aus jeglichen widrigen Verhältnissen“.

Allerdings fand das Ereignis laut UP auf einem Radweg statt
und der Grund für das Bremsmanöver war nicht die Angst vor dem
Ertrinken, sondern vor nassen „Seidenstrümpfen“.

Komisch, das steht da gar nicht: „Angenommen, eine Radfahrerin
ohne Schutzbleche und mit Seidenstrümpfen würde plötzlich
bremsen, vor einer Pfütze.“

Wir dürfen getrost annehmen, dass die im UP gemachten Angaben zu dem Fall kein toter Ballast sind, sondern zur Lösung desselben beitragen sollen.

Auch wenn die Person einen
Taucheranzug und eine Ritterrüstung angehabt hätte, hatte sie
das Recht, vor einem potentiell gefährlichen Hindernis zu
bremsen.

Das ist als Vorstellung ganz nett, tut hier aber nichts zur Sache, weil du irrig davon ausgehst, ein potentiell gefährliches Hindernis habe vorgelegen.

Aus genau diesem Grunde hat man nämlich Bremsen und
genau aus diesem Grunde hat man auch als Radfahrer Abstand zu
halten.

Und man hat Augen, um vorausschauend zu fahren.

Aus welchem Grunde die Person gebremst hat, wird sich noch
herausstellen müssen und ist für die Beurteilung des Vorgangs
von herausragender Bedeutung. Bei aktuellem Wissensstand kann
man beide Varianten sicherlich erwähnen bzw. besprechen, nur
sollte man sich mit einer endgültigen Bewertung zurückhalten.

Für die Beurteilung ist weiterhin ausschlaggebend, für wie glaubhaft die eventuelle Einlassung der Radfahrerin gehalten würde, vor der Pfütze aus Angst vor Ertrinken gebremst zu haben. Ob mit oder ohne Taucheranzug oder Ritterrüstung.

und der Grund für das Bremsmanöver war nicht die Angst vor dem
Ertrinken, sondern vor nassen „Seidenstrümpfen“.

Das wird lediglich angenommen.

da die Seidenstrümpfe in der Fallschilderung Erwähnung finden, darf man das auch.

Die Tiefe der Schlaglöcher auf Radwegen ist sehr begrenzt.

Auch das ist nur eine Annahme und nicht zu verallgemeinern.

Insofern als ein tiefes Schlagloch auf einem Radweg - im Gegensatz zu einem auf der Fahrbahn - eine erhebliche öffentliche Gefahr darstellt und daher von dem Straßenbaulastträger umgehend beseitigt würde.

Und wenn man einen Radweg nicht kennt und sich, aus welchen Gründen auch
immer, vor Pfützen fürchtet, etwa weil man nicht der Witterung
angepasste Kleidung trägt und das Fahrrad kein Schutzblech
hat, kann man halt nicht im Feld mitradeln, sondern muss
zurückfallen und sich überholen lassen von den anderen, bei
denen diese ungünstige Kombination nicht vorliegt.

Das ist vielleicht wünschenswert, ich wüsste jetzt aber nicht
wo das in der Art geregelt ist.

Das ist nicht geregelt, aber im Tenor würde sowas wohl im Urteil stehen. Wer schnell fahren will, muss auch das damit verbundene Risiko handhaben können, ohne andere durch Bremsmanöver zu gefährden. Gilt fürs Auto wie fürs Fahrrad.

Gruß
s.

Grüße
orangegestreift
die sich in Berlin immer kurz fragt, ob man jetzt scharf
bremst und selber fällt oder einfach mal reinrauscht in so
Tussen oder freilaufende Hunde.

http://futurberlin.de/italienischer-soziologe-haelt-…