Hallo,
Mein Problem ist, dass bei Kreisverkehren ausserhalb geschlossener Ortschaften, aus dem Kreisverkehr abbiegende Autos Vorrang gegenüber Radfahrern besitzen, die sich auf paralellen Radwegen bewegen.
Alles klar, jetzt ist es eindeutig. Wir sind außerhalb und auf dem Radweg.
Die zitierte VwV regelt auch ausdrücklich, dass es möglich ist an den Radwegen auch entsprechende Schilder 205 anzubringen.
Nee, nicht dass es möglich ist, sondern dass für den Radfahrer anzuordnen sind. Also keine Option.
Ohne dass es zusätzliche Verkehrzeichen innerhalb des Kreisverkehrs gäbe, welche den Autofahrern signalisieren, dass sie Vorrang haben.
Braucht es außerhalb auch nicht.
Was mich daran wundert ist aber, dass STVO §9,3 regelt, dass aus dem Kreisverkehr abbiegende Fahrzeuge Vorfahrt zu gewähren haben. Welche gesetzliche Grundlage hebt das eigentlich auf?
Jedes Schild, jede Ampel, jeder Verkehrspolimanzist, das/die/der etwas anders sagt. Es kann also auch innerorts der Radfahrer hier vor einem Schild 205 stehenbleiben müssen. Nämlich dann wenn der Radweg weit genug abgesetzt ist. Weit weg bedeutet dann eben, dass das eben nicht mal als „neben“ der Fahrbahn gilt, sondern so weit weg bzw. abgesetzt ist, dass es praktisch auf das Einfahren in eine Fahrbahn hinausläuft. Und da haben Radfahrer (und andere) nie Vorfahrt, denn dann gilt § 10. Und da steht dann sogar, dass dort wo eine Klarstellung notwendig ist, Zeichen 205 stehen kann.
Das Ganze ist natürlich sehr unglücklich für alle Beteiligten, da jeder eine andere Regelung im Kopf hat und meint gerade Vorfahrt zu haben. Das Ganze wird dann vielleicht noch dadurch gesteigert, dass die VwV gelegentlich nicht einheitlich angewandt wird.
Der springende Punkt außerhalb wird jedenfalls sein, dass da der Radweg nicht zur Fahrbahn gehört und der Radfahrer deshalb im Sinne von § 10 StVO in die Fahrbahn einfährt. Aufhänger sind hier vielleicht die Seitenpfosten. Alles was dahinter ist, ist nicht mehr Fahrbahn. Innerhalb habe ich die noch nicht zwischen Radweg und eigentlicher Fahrbahn gesehen. Und wenn es dann knallt, hat der Radfahrer auf jeden Fall schlechtere Karten, weil für ihn das Schild 205 nun mal zu beachten ist. Und das ganz unabhängig davon, ob es der Autofahrer sehen kann oder dem gerade bewusst ist, dass das hier als Einfahren in eine Fahrbahn gilt und der Radfahrer deswegen keinen Vorrang hat.
Grüße