Radfahrer im Kreisverkehr

Hallo,

bei Radwegen, die um Kreisverkehre laufen haben Radfahrer innerorts in der Regel Vorfahrt. Soweit ich §9 Abs. 2 der STVO verstehe steht das auch zu erwarten.

Ausserhalb geschlossener Ortschaften scheint das anders zu sein. Die meisten Städte stellen an den Fußgänger/Radfahrer-Überwegen kleine „Vorfahrt gewähren“-Schilder auf, wie es auch eine STVO-VwV vorsieht.

Nur… WARUM? Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht das?

Guten Morgen,

Nur… WARUM? Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht
das?

äh… eben weil es in der STVO-VwV geregelt ist. Meine Ausbildung auf dem Amt ist zwar schon lange her, aber die VwV hat zwar keine direkte Wirkung auf die Bevölkerung (wie die anderen VwV auch), soll aber den Behörden „helfen“ das entsprechende Gesetzt richtig umzusetzen.

Hallo,

bei Radwegen, die um Kreisverkehre laufen haben Radfahrer innerorts in der Regel Vorfahrt. Soweit ich §9 Abs. 2 der STVO verstehe steht das auch zu erwarten.

Echt? Dakann ich gar nichts zur Vorfahrfahrt am kreisverkehr finden. Oder bist Du der Meinung, dass jemand, der dem Kreisverkehr folgt, links abbiegt? Ich würde für das Rausfahren Absatz 3 als Quelle sehen:
Wer abbiegen will, muß […] Fahrzeuge durchfahren lassen […] und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Ausserhalb geschlossener Ortschaften scheint das anders zu sein.

Kann ich mir kaum vorstellen. Es wird dafür wohl letztlich auf die konkrete Gestaltung ankommen.

Die meisten Städte stellen an den Fußgänger/Radfahrer-Überwegen kleine „Vorfahrt gewähren“-Schilder auf, wie es auch eine STVO-VwV vorsieht.

Nur… WARUM?

Weil Autofahrer zwar immer alles wissen, und meist sogar besser, was ihre Rechte angeht, bei den Pflichten aber sehr große Defizite bestehen. So ist eben der § 9 Abs. 3 StVO nur einer Minderheit bewusst, wodurch es dann relativ häufig zu Zusammenstößen mit Radfahrern kommt. Bei der Unfallaufnahme haben sich dann sehr häufig Kraftfahrer ungefähr so geäußert: Ich war doch im Kreisverkehr und wer drin ist, hat Vorfahrt. Diese Häufung hat dann vielleicht den Gesetzgeber veranlasst, eine entsprechende Regelung in die StVO-VwV aufzunehmen. Das ist ungefähr so, wie mit dem Zeichen 113 vor Brücken (Schnee- und Eisglätte). Jeder weiß, dass es an brücken eher zu Glätte kommen kann. Trotzdem werden so eben besonderes begabte Verkehrsteilnehmer noch enmal explizit drauf hingewiesen.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht das?

Ist viellicht wirklich zu banal, aber Du hast doch die StVO-VwV selbst eben als Quelle angegeben.

Grüße

Hallo,

bei Radwegen, die um Kreisverkehre laufen haben Radfahrer innerorts in der Regel Vorfahrt. Soweit ich §9 Abs. 2 der STVO verstehe steht das auch zu erwarten.

Echt? Dakann ich gar nichts zur Vorfahrfahrt am kreisverkehr
finden. Oder bist Du der Meinung, dass jemand, der dem
Kreisverkehr folgt, links abbiegt? Ich würde für das
Rausfahren Absatz 3 als Quelle sehen:
Wer abbiegen will, muß […] Fahrzeuge durchfahren lassen
[…] und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der
Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren
.

Hab die Absätze verwechselt. Stimmt :smile:

Ausserhalb geschlossener Ortschaften scheint das anders zu sein.

Kann ich mir kaum vorstellen. Es wird dafür wohl letztlich auf
die konkrete Gestaltung ankommen.

Die meisten Städte stellen an den Fußgänger/Radfahrer-Überwegen kleine „Vorfahrt gewähren“-Schilder auf, wie es auch eine STVO-VwV vorsieht.

Nur… WARUM?

Die StVO-VwV erklärt, dass man da die Schilder hinstellen kann (siehe: http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_Ze215.txt ), aber reicht das schon als gesetzliche Grundlage für die vorfahrtregelung aus?

Mir ging es ja in der Frage um die gesetzliche Grundlage. Weil die Regelung in der VwV ja strenggenommen gegen die STVO verstößt, würde mich halt schon interessieren, wie da die Argumentation ist.

Hallo,

Die StVO-VwV erklärt, dass man da die Schilder hinstellen kann (siehe: http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_Ze215.txt , aber reicht das schon als gesetzliche Grundlage für die vorfahrtregelung aus?

Ich stehe ein bißchen auf dem Schlauch. Ist aber bei den vielen Formulierungen allein zu Zeichen 215 gar nicht so schwer. Inwiefern ändert das denn die Vorfahrtregelung? In der StVO steht doch, mal ganz grob, rechts vor links oder wie es die Beschilderung anordnet. Wenn da also vorfahrtregelnde Schilder stehen, dann gelten eben die, abweichend von dem was gelten würde, wenn die nicht dastehen würden. Da müsste man nochmal lesen, was bei der Auschilderung von Vorfahrt zubeachten ist bzw. nach welchen Grundsätzen die erfolgt.
Wenn ich es richtig verstehe, geht es hier (dir) „nur“ um die Vorfahrtsregelung bzw. deren Beschilderung beim Reinfahren? Oder auch um die für das Rausfahren?
Die Regelung das bei weiter abgesetzten Radwegen und außerhalb die Radfahrer das Schild 205 vorgesetzt bekommen, dient wahrscheinlich dem Verkehrflusses und der Verkehrssicherheit. Jedenfalls ist das meine Vermutung, die eher auf Logik gründet, was ja keineswegs bedeuten muss, dass dies dann auch so ist ;o)
Aber außerhalb geschlossener Ortschaften kann sich ja grundsätzlich mit höheren Geschwindigkeiten einem Kreisverkehr genähert werden und es muss mit weniger radfahrern oder abgesetzten Radwegen gerechnet werden bzw. sind die leichter zu übersehen. In der Stadt ist es wohl so, dass langsamer gefahren wird und Radwege und Radahrer häufiger anzutreffen sind.

Grüße

OK. Nochmal anders:

Mein Problem ist, dass bei Kreisverkehren ausserhalb geschlossener Ortschaften, aus dem Kreisverkehr abbiegende Autos Vorrang gegenüber Radfahrern besitzen, die sich auf paralellen Radwegen bewegen.

Die zitierte VwV regelt auch ausdrücklich, dass es möglich ist an den Radwegen auch entsprechende Schilder 205 anzubringen. Ohne dass es zusätzliche Verkehrzeichen innerhalb des Kreisverkehrs gäbe, welche den Autofahrern signalisieren, dass sie Vorrang haben.

Was mich daran wundert ist aber, dass STVO §9,3 regelt, dass aus dem Kreisverkehr abbiegende Fahrzeuge Vorfahrt zu gewähren haben. Welche gesetzliche Grundlage hebt das eigentlich auf?

Moin,

Die zitierte VwV regelt auch ausdrücklich, dass es möglich ist
an den Radwegen auch entsprechende Schilder 205 anzubringen.

Siehs doch mal so: Wo keine Schilder die Vorfahrt regeln, gilt rechts vor links. Auch hier ist es möglich, Schilder anzubringen, die die Vorfahrt regeln.

Was anderes ist das doch nicht, was Du aus der VwV zitierst, oder?

Ohne dass es zusätzliche Verkehrzeichen innerhalb des
Kreisverkehrs gäbe, welche den Autofahrern signalisieren, dass
sie Vorrang haben.

Sie sollten aber das Zeichen 205 sehen, das ja in der selben Fahrtrichtung angebracht ist.
Damit registrieren sie auch, wie die Vorfahrt geregelt ist.

Oder nicht?

Gruß,
-Efchen

Siehs doch mal so: Wo keine Schilder die Vorfahrt regeln, gilt
rechts vor links. Auch hier ist es möglich, Schilder
anzubringen, die die Vorfahrt regeln.

Was anderes ist das doch nicht, was Du aus der VwV zitierst,
oder?

Mit rechts vor links hat das nichts zu tun, sondern mit Vorfahrtrechten beim Abbiegen.

Sie sollten aber das Zeichen 205 sehen, das ja in der selben
Fahrtrichtung angebracht ist.
Damit registrieren sie auch, wie die Vorfahrt geregelt ist.

Nein. Die Verkehrszeichen stehen nicht an der Strasse sondern am abgesetzten Radweg (und da an der strassenabgewandten Seite) und dürfen von Autofahrern nicht zur Kenntnis genommen werden.

Hallo,

Mein Problem ist, dass bei Kreisverkehren ausserhalb geschlossener Ortschaften, aus dem Kreisverkehr abbiegende Autos Vorrang gegenüber Radfahrern besitzen, die sich auf paralellen Radwegen bewegen.

Alles klar, jetzt ist es eindeutig. Wir sind außerhalb und auf dem Radweg.

Die zitierte VwV regelt auch ausdrücklich, dass es möglich ist an den Radwegen auch entsprechende Schilder 205 anzubringen.

Nee, nicht dass es möglich ist, sondern dass für den Radfahrer anzuordnen sind. Also keine Option.

Ohne dass es zusätzliche Verkehrzeichen innerhalb des Kreisverkehrs gäbe, welche den Autofahrern signalisieren, dass sie Vorrang haben.

Braucht es außerhalb auch nicht.

Was mich daran wundert ist aber, dass STVO §9,3 regelt, dass aus dem Kreisverkehr abbiegende Fahrzeuge Vorfahrt zu gewähren haben. Welche gesetzliche Grundlage hebt das eigentlich auf?

Jedes Schild, jede Ampel, jeder Verkehrspolimanzist, das/die/der etwas anders sagt. Es kann also auch innerorts der Radfahrer hier vor einem Schild 205 stehenbleiben müssen. Nämlich dann wenn der Radweg weit genug abgesetzt ist. Weit weg bedeutet dann eben, dass das eben nicht mal als „neben“ der Fahrbahn gilt, sondern so weit weg bzw. abgesetzt ist, dass es praktisch auf das Einfahren in eine Fahrbahn hinausläuft. Und da haben Radfahrer (und andere) nie Vorfahrt, denn dann gilt § 10. Und da steht dann sogar, dass dort wo eine Klarstellung notwendig ist, Zeichen 205 stehen kann.
Das Ganze ist natürlich sehr unglücklich für alle Beteiligten, da jeder eine andere Regelung im Kopf hat und meint gerade Vorfahrt zu haben. Das Ganze wird dann vielleicht noch dadurch gesteigert, dass die VwV gelegentlich nicht einheitlich angewandt wird.
Der springende Punkt außerhalb wird jedenfalls sein, dass da der Radweg nicht zur Fahrbahn gehört und der Radfahrer deshalb im Sinne von § 10 StVO in die Fahrbahn einfährt. Aufhänger sind hier vielleicht die Seitenpfosten. Alles was dahinter ist, ist nicht mehr Fahrbahn. Innerhalb habe ich die noch nicht zwischen Radweg und eigentlicher Fahrbahn gesehen. Und wenn es dann knallt, hat der Radfahrer auf jeden Fall schlechtere Karten, weil für ihn das Schild 205 nun mal zu beachten ist. Und das ganz unabhängig davon, ob es der Autofahrer sehen kann oder dem gerade bewusst ist, dass das hier als Einfahren in eine Fahrbahn gilt und der Radfahrer deswegen keinen Vorrang hat.

Grüße

Moin,

Mit rechts vor links hat das nichts zu tun, sondern mit
Vorfahrtrechten beim Abbiegen.

Weiß ich. Hab ich auch nicht behauptet. Es war lediglich ein analoges Beispiel, wo sich die Vorfahrt auch ändert, je nachdem, ob Schilder aufgestellt sind oder nicht.

Nein. Die Verkehrszeichen stehen nicht an der Strasse sondern
am abgesetzten Radweg (und da an der strassenabgewandten
Seite)

Ich kann mir grad nicht vorstellen, wie der Radweg angelegt ist, dass man die nicht sieht.

und dürfen von Autofahrern nicht zur Kenntnis genommen
werden.

Und wenn sie sie doch zur Kenntnis nehmen, machen sie sich dann strafbar?

Gruß,
-Efchen

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Beschilderungsunfug 1. Klasse
Hallo

Der springende Punkt ist wohl, dass es völlig irrelevant ist, ob ein Autofahrer sieht, dass ein seine Abbiegespur querender Radfahrer ein Vorfahrt-gewähren-Schild vorgesetzt bekommen hat, da er daraus nur Pflichten des Radfahrers, aber keine eigenen Rechte ableiten kann. Der Autofahrer hat sich beim Ausfahren (=Rechtsabbiegen aus dem Kreisverkehr) darum zunächst an § 9 Abs. 3 StVO zu halten - und folglich querenden Fußgängern und Radfahrern Vorrang zu gewähren. Nur ein Schild „Vorfahrtstraße“ verliehe ihm - gegenüber Radfahrern - weiter gehende Rechte, aber dieses Schild fehlt.

Auch an einer Kreuzung wäre ein Vorfahrt-gewähren-Schild in der Seitenstraße aufgrund seiner unverwechselbaren Form, ebenso wie ein Stoppschild, schon von der vermeintlichen Vorfahrtstraße aus - und damit sogar von der Rückseite her - als das erkennbar, was es ist. Trotzdem kann ein Autofahrer daraus keine Rechte ableiten, hierzu bedarf es außerdem noch einer ausdrücklichen Vorfahrtbeschilderung für seine Richtung, und deshalb gibt es diese an Kreuzungen auch.

So kommt es also an einem wie beschrieben beschilderten Kreisverkehr zu der paradoxen Situation, dass der Radfahrer zwar wegen des Schildes die Vorfahrt gewähren muss, der ausfahrende Autofahrer aber wegen § 9 Abs. 3 StVO dem Radfahrer das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen muss. So stehen beide ob der Rechtslage unschlüssig herum und warten aufeinander.

Verschlimmernd kommt hinzu, dass zwar ein querender Radfahrer dieses Minischild eventuell beachten muss, ein querender Fußgänger aber keineswegs.

Fazit: Diese Art der Beschilderung von Kreisverkehren ist ein verkehrsrechtlich unausgegorener, die Beteiligten verwirrender und damit die Verkehrssicherheit herabsetzender Unfug, mit dem schnellstens aufgeräumt gehört.

Gruß
smalbop