Radfahrer: Verhalten im Kreisverkehr

Hallo liebe Verkehrsexperten,

ich muss mit dem Rad täglich durch einen größeren Kreisel mit hohem Verkehrsaufkommen, und frage ich jedesmal, wie man sich als Radfahrer eigentlich generell im Kreisel korrekt verhält.

Der Beispielkreisel ist einspurig, jedoch ist genügend Platz, um als Radfahrer neben den Autos zu fahren. Darf man/muss man sogar in einem Kreisel als Radfahrer in zweiter Spur fahren? (Außenspur natürlich) Oder gilt man als Radfahrer wie jedes andere Fahrzeug auch, sprich, man darf z.B. im Kreisel nicht überholt werden und kann genausogut mittig fahren?

Und jenseits jeder Rechtsauskunft würde mich mal interessieren, wie andere Radfahrer solche Kreisel in der täglichen Praxis befahren? (Dennoch hier, weil mir kein anderes Brett passender erscheint)
Ich fahre grundsätzlich als Radfahrer außen in zweiter Spur, würde ich mich mittig einordnen und unüberholbar machen würde ich im Berufsvekehr totgehupt. Das führt dazu, dass ich von einfahrenden Fahrzeugen leicht entweder übersehen oder unterschätzt werde. Von ausfahrenden sowieso, hier zeige ich durch ein linkes Handzeichen sicherheitshalber den Verbleib im Kreisel extra an. Dennoch habe ich in ebendiesem Kreisel bereits mehrfach eine Vollbremsung hinlegen müssen und bin dadurch nur knapp einem Unfall entgangen.
Wie macht ihr das?

Gruß,
Inka

Ich setze jetzt mal voraus, dass es keinen Radweg oder eine gesonderte Radspur gibt, sonst müsstest du natürlich diese Benutzen.

Ansonsten gilt der Kreisverkehr als gewöhnliche Strasse, dass heisst du darfst ganz normal auf der rechten Strassenseite und nur dort fahren.

Auch für dich gilt §1 der STVO nach der du niemanden behindern darfst - während sich die anderen Fahrzeuge natürlich an die Sicherheitsabstände zu halten haben. Da dieser in der Praxis aber 1.5 m beträgt, dürfte dich vermutlich eh niemand mehr überholen dürfen.

Hi Zerschmettling,

danke dir für die Antwort - ich hätte es intuitiv tatsächlich anders eingeschätzt.

Ich setze jetzt mal voraus, dass es keinen Radweg oder eine
gesonderte Radspur gibt, sonst müsstest du natürlich diese
Benutzen.

Richtig, im Beispielkreisel gibt’s sowas nicht.

Ansonsten gilt der Kreisverkehr als gewöhnliche Strasse, dass
heisst du darfst ganz normal auf der rechten Strassenseite und
nur dort fahren.

dazu eine OT Frage: Was ist eigentlich, wenn der Straßenbelag ausgerechnet am Rand der Straße sehr schlecht ist. Dürfte man dann mittiger fahren? Dazu zwei verschiedene Beispiele: eine Straße, die ich häufig befahre, hat noch altes Kopfsteinpflaster, bei dem aber regelmäßig Steine fehlen. Als Radfahrer ist das echt unangenehm, die Löcher sind sogar gefährlich und bei Nässe ist das insgesamt ziemlich gefährlich weil rutschig (und ich hab ordentliche Schwalbe Reifen mit Touring Profil). In der Straßenmitte ist normal geteert. Eine andere Straße ist am Rand einfach kaputt und holprig. Da sehe ich jetzt keine Gefahr, sondern es ist einfach unangenehm dort zu fahren und geht auf Handgelenke, Rücken und auf’s Rad. Dürfte man in diesen Beispielen in der Straßenmitte fahren, weil der rechte Rand unzumutbar oder sogar gefährlich zu befahren ist?

Auch für dich gilt §1 der STVO nach der du niemanden behindern
darfst - während sich die anderen Fahrzeuge natürlich an die
Sicherheitsabstände zu halten haben. Da dieser in der Praxis
aber 1.5 m beträgt, dürfte dich vermutlich eh niemand mehr
überholen dürfen.

Naja, ich würde sagen ich gehöre durchaus zu den umsichtigeren Radfahrern, eine Behinderung anderer würde ich im Kreisel ausschließen. Ich achte auch darauf, dass, wenn ich in zweiter Spur neben einem Auto einfahre, dieser an der nächsten Ausfahrt nicht wegen mir bremsen muss sondern gewähre da Vorrang. Nicht aber, wenn mich jemand überholt, um dann noch schnell vor mir in die Ausfahrt einzuscheren.

Ich bin übrigens jetzt kein Meister der genauen Schätzung, würde aber fast denken, dass in diesem Kreisel 1,5m durchaus drin wären. Die Straße ist da wirklich breit, man könnte locker 2 Spuren draus machen. Abgesehen davon hält sich daran in der Praxis eh keiner…
Wie sieht es denn da aus mit einer Vorschrift: wenn ein Auto, sich an die 1,5 m Sicherheitsabstand haltend, mich überholt und dann ausfahren will, ich aber nicht - wer muss da warten?

Grüße,
Inka

Ich bin übrigens jetzt kein Meister der genauen Schätzung,
würde aber fast denken, dass in diesem Kreisel 1,5m durchaus
drin wären. Die Straße ist da wirklich breit, man könnte
locker 2 Spuren draus machen. Abgesehen davon hält sich daran
in der Praxis eh keiner…
Wie sieht es denn da aus mit einer Vorschrift: wenn ein Auto,
sich an die 1,5 m Sicherheitsabstand haltend, mich überholt
und dann ausfahren will, ich aber nicht - wer muss da warten?

Ich sehe gerade, deine Antwort im anderen Kreiselthema beantwortet das schon deutlich. Danke :smile:

Ich fahre grundsätzlich als Radfahrer außen in zweiter Spur,
würde ich mich mittig einordnen und unüberholbar machen würde
ich im Berufsvekehr totgehupt.

das verhalten ehrt dich. zwar darf dich da (wie du auch geschrieben hast) eh keiner überholen, aber vielen autofahrern (gerade im berufsverkehr) reicht ein halber meter abstand zum radfahrer. ich würde also eher mittig fahren und das überholen unterbinden, auch wenn es sicherlich nicht korrekt ist. zur not hat man dann eben nach rechts noch platz zum ausweichen.

lieber totgehupt als totgefahren!

Hallo,

Auch für dich gilt §1 der STVO nach der du niemanden behindern darfst

Da hast Du leider nicht richtig gelesen. Und genau dieses Halbwissen dürfte für viele brenzlige Situationen im Straßenverkehr schuld sein.
Dort heißt es: dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wenn also der Fahrstreifen ohnehin nicht breiter als Auto plus Radfahrer plus Sicherheitsabstand ist, dann werden zwar Kraftfahrer in ihrem Vorwärtstrieb gebremst. Aber es ist eben nach den Umständen nicht vermeidbar. Und der Radfahrer ist natürlich auf der Innenspur viel schneller durch den Kreisel als wenn er am Rand langfährt. Und damit verkürzt er die unvermeidbare Behinderung. Mehr kann man nicht verlangen ;o)

Grüße

1 Like

Hallo,

mal ganz unjuristisch: Willst Du überleben, oder Recht haben?

Ganz ehrlich, wenn dass ein stark befahrener Kreisel ist, und Du da schon mehrfach fast aus dem Sattel gehoben worden bist, solltest Du Dir überlegen, dass Ding als Fußgänger (Rad über die entsprechenden Überwege schieben) hinter Dich zu bringen. Von der Aufschrift: „Ich hätte nicht überholt werden dürfen“, auf dem Grabstein hast Du nicht wirklich was.

Gruß vom Wiz

Hi!

Und der Radfahrer ist natürlich auf der Innenspur viel schneller durch :den Kreisel als wenn er am Rand langfährt. Und damit verkürzt er die :unvermeidbare Behinderung. Mehr kann man nicht verlangen ;o)

Möglich. Dahinkommen halte ich auch für machbar. Von der Innenspur dann allerdings aus dem Kreisel wieder raus erscheint mir lebensgefährlich. Ich sehe immer mal welche, die das so machen, aber ich fürchte, mir wäre das zu riskant. Man muss vielleicht dazu sagen, dass dort aufgrund der (für Autofahrer) komfortablen Verhältnisse auch schneller als sonst im Kreisel üblich gefahren wird.

Danke dir für den Hinweis mit der unvermeidbaren Behinderung - auch wenn das wohl nicht sehr praxistauglich ist, hatte mich einfach interessiert, wie hier überhaupt das korrekte Vorgehen wäre und was die §§ dazu sagen.

Gruß,
Inka

Hallo,

mal ganz unjuristisch: Willst Du überleben, oder Recht haben?

Vorzugsweise Ersteres :wink: Recht wissen nur so Interessehalber. Dass ich als Radfahrer mein Recht gegen Autos nur bedingt durchsetzen kann, ist mir durchaus bewusst :smile:

Ganz ehrlich, wenn dass ein stark befahrener Kreisel ist, und
Du da schon mehrfach fast aus dem Sattel gehoben worden bist,
solltest Du Dir überlegen, dass Ding als Fußgänger (Rad über
die entsprechenden Überwege schieben) hinter Dich zu bringen.
Von der Aufschrift: „Ich hätte nicht überholt werden dürfen“,
auf dem Grabstein hast Du nicht wirklich was.

Hm. Ich weiß schon. Aber was das an Zeit kostet… Da gibt’s keine Überwege, sprich, ich müsste alternativ eine vielbefahrene Straße überqueren ohne Ampel und Überweg. Anderen Weg fahren ist auch nicht so recht eine Alternative: der alternative Weg würde statt 2/3 Parkanteil auf einer der vielbefahrendsten Strecken Leipzigs entlangführen. Wäre wahrscheinlich ein schlechter Tausch, sowohl hinsichtlich Wohlfühlfaktor als auch hinsichtlich Gefahrpotential…
Vielleicht teste ich einfach mal, was es mich wirklich an Zeit kostet.

Gruß vom Wiz

Gruß + Dank,
Inka

Hallo,

früher bin ich immer sehr weit rechts gefahren - nicht nur auf der normalen Fahrbahn, sondern auch in Kreisverkehren. Das hat sich inzwischen aber geändert, einfach weil ich an meinem leben hänge. Einspurige Kreisverkehre mache ich jetzt schlicht zu, so daß sich kein KFZ an mir vorbeiquetschen kann. Bei mehrspurigen Kreisverkehren fahre ich in der rechten Fahrspur exakt mittig. Erst nach dem Verlassen des Kreisverkehres reduziere ich den Seitenabstand auf 75-100cm zum Bordstein (Anm.: BGH und OLG Hamm haben entsprechende Urteile gesprochen)

Angewöhnt habe ich mir dieses Verhalten aus folgendem Grund: Als ich in 1-spurigen Kreisverkehren noch weit rechts gefahren bin, haben sich regelmäßig KFZ (u.a. sogar Linienbusse!) dicht an mir vorbeigequetscht, nur um mich an der nächsten Ausfahrt dann auszubremsen oder direkt neben mir in die Eisen zu gehen. Unfälle konnte ich damals nur durch meine sehr guten Bremsen verhindern.

Gruß,
Arcon

Wo steht, das im Kreisverkehr überholt werden darf???
Bisher ist es verboten…oder kennt jemand eine "Erlaubnisstelle???
Viel Erfolg beim suchen.
Werner