Radfahrer vor dem Grundstück auf dem Gehweg gestürzt , Schuldfrage

Hallo zusammen

Ich bräuchte mal euer Wissen was jetzt kommen könnte

Heute ist folgendes passiert ,
Vor dem Wohnhausgrundstück geht die B54 lang und da gibt es am Strassenrand ein Bürgersteig / Gehweg ( kein Radweg , der geht gut ausgebaut ca 100 Meter parallel zur Strasse hinter dem Haus lang )

Ich habe den Rasen gemäht der am Bürgersteig angrenzt und einen ca 2 Meter breiten Streifen hat bis eine Befriedungshecke den Vorgarten einzäumt , den Strom habe ich in der Garage eingesteckt gehabt und es lag ein Rotes Kabel am Rande des Bürgersteiges und dort an der Hofeinfahrt wo das Kabel aus der Garage kam , stand ein Warndreieck ( aus dem Auto ) auf dem Bürgersteig
Also weder das Kabel , noch der Achtung Hinweiss , noch war ich mit dem Rasenmäher am Rande zu übersehen

Ein 16 Jähriges Mädchen kam mit ihrem Fahrrad den Bürgersteig entlang gefahren , ich hatte sie nicht kommen gehört , auch ein E-Rasenmäher macht Geräusche und auf einmal werde ich von hinten umgeworfen
( mir ist nichts passiert , aber das Mädchen hat sich die Hand beim Sturz verletzt )

Wie sich nachher heraus stellte , war sie während des Radelns mit ihrem Handy beschäftigt , hat weder das Warndreieck , noch das Kabel gesehen gehabt und hatte mit Rödeldraht einen Bollerwagen hinten an das Fahrrad angebunden gehabt wo sie die Zeitungen / Wochenblatt drauf hatte die sie an dem Wohngebiet in der Parallelstrasse austragen wollte und der Bollerwagen hatte sich mit einem Rad im Kabel verfangen gehabt das eine Vollbremsung bewirkte und sie vom Fahrrad fiel

Ein Krankenwagen wurde gerufen und es war unklar ob sie sich das Handgelenk verstaucht hatte oder gebrochen hatte

Die Frage . wie weit reicht da meine Mitschuld

A : warum fährt sie auf dem Gehweg und nicht auf dem Radweg der ebenso in das Wohngebiet führt wo Sie zum Austragen hin wollte

B . warum schaut sie auf Ihr Handy anstatt auf den Weg um Gefahren zu erkennen

C . Der Bollerwagen hat mit Rödeldraht angebunden als Anhänger an dem Fahrrad nichts verloren

D . warum fährt sie dicht am Rasenrand und nicht mittig , wenn sie schon auf dem Gehweg fährt , das der Bollerwagen ganz am Rand das Kabel einsammeln kann , laut Spuren auf dem frisch gemähten ist der Bollerwagen mit der Seite durch die Wiese gefahren .

Ihre Argumentation : sie hätte mich Rasen mähen sehen , aber ein Rasenmäher mit Kabel kenne sie nicht , die laufen doch alle mit Benzin und hätte deswegen nicht mit einem Kabel gerechnet .

die Frage : wie weit reicht meine Schuld , soll ich meine Privathaftpflicht informieren , soll ich einen Rechtsanwalt informieren ?

Mach das, informiere Deine Privathaftpflicht! Die werden die evtl. entstehenden Ansprüche erfolgreich abwehren und zwar deswegen:
„Wie sich nachher heraus stellte , war sie während des Radelns mit ihrem Handy beschäftigt , hat weder das Warndreieck , noch das Kabel gesehen gehabt und hatte mit Rödeldraht einen Bollerwagen hinten an das Fahrrad angebunden gehabt wo sie die Zeitungen / Wochenblatt drauf hatte die sie an dem Wohngebiet in der Parallelstrasse austragen wollte und der Bollerwagen hatte sich mit einem Rad im Kabel verfangen gehabt das eine Vollbremsung bewirkte und sie vom Fahrrad fiel“
Denn wenn hier jemand Ansprüche stellen könnte wenn Du oder Dein Eigentum geschädigt worden wäre, dann wärst Du das. ramses90

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Ergänzend hat man mit dem Rad im Alter von 16 Jahren auf einem reinen Gehweg (entsprechend ohne die Kennzeichnung ‚Radfahrer frei‘) nur dann was zu suchen, wenn man das Rad schiebt.

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Ja. Wenn es möglich erscheint, dass jemand Ansprüche geltend machen könnte, sollte man die PHV so früh wie möglich mit einbeziehen.

Nein. Das ist Sache der PHV.

Moin,

Sind die Punkte A bis D auch handfest beweisbar? Denn ihre „Argumentation“

riecht nach Ärger. Zur PHV wurde bereits das wichtigste geschrieben:

-Luno

Wie beruhigend, dass auch Du der Meinung bist!

Na und? Sie war nunmal radfahrend und handystierend auf dem Gehweg unterwegs. Was soll daran nicht beweisbar sein? Auf der Strasse fuhr sie schonmal nicht und da hat er auch keinen Rasen gemäht weil da keiner ist. ramses90

Moin,

Das wird der weitere Verlauf der Angelegenheit zeigen.

-Luno

Was ich nicht verstehe: Warum liegt das Kabel auf dem Gehweg, wenn er den Rasen daneben mäht? Wenn das Kabel eine Gefährung darstellte, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man hier eine Teilschuld bekommt.

Das lag nicht auf, das lag am Rande des Gehweges

ramses90

Moin,

Mehr Absicherung geht doch eigentlich gar nicht:

-Luno

Das hat es offenbar.
Man wird jedoch abwägen müssen, wie die einzelnen Fehlverhalten insgesamt zum Unfall beigetragen haben.
Auf der einen Seite:

  • Handybedienung
  • Benutzung des Gehwegs
  • unzuverlässig angekoppelter Anhänger
  • Übersehen eines Warndreiecks

Auf der anderen Seite:

  • Schaffung eines Hindernisses, vor dem gewarnt wurde und das bei der notwendigen Aufmerksamkeit erkennbar gewesen wäre

Ich vermute, dass ein Richter hier die weit überwiegende Schuld am Unfall bei der Radfahrerin sehen wird. Das käme dann auf 100 : 0 bei den Kosten.

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Kleiner Nachtrag von Gestern Abend ca 18 Uhr

Ich habe die restliche Hälfte der Wiese gemäht und damit nicht nochmal ein Kabel im Weg liegt , mit dem alten Benzinrasenmäher

Ich hatte an dem Tag wo der Unfall passiert ist nicht weiter gemacht und die halbe Hälfte blieb stehen

Nachdem das letzte Teilstück gemäht war , habe ich den Rasenmäher am Rand auf der Wiese wo ich vor ein paar Tagen gemäht hatte abgestellt , ca 10 cm vom Gehweg auf der Wiese und habe mit dem Rechen das Mähgut zusammen gerecht , der Grund warum ich den Benziner eigentlich nicht mehr nehme , der hat Probleme das gemähte in den Auffangbehälter zu werfen und lässt die hälfte auf der Wiese liegen

Während ich rechte hörte ich einen Schlag und ein Mountainbiker ist gegen den Abgestellten Mäher gefahren gewesen
Wie gesagt er stand zwar ziemlich dicht am Rand aber auf dem Grundstück

Wo der her gefahren ist und wie es dazu kam , habe ich nicht gesehen , war ca 30 Meter hinter mir , ich hörte nur den Schlag , der Mäher ist kaputt , Griff abgebrochen und der Biker beschwerte sich das was im Weg stehen würde , war am fluchen und schimpfen , stieg auf sein Bike und radelte weg , ohne Personalien von dem zu kennen

Du hast aber irgendwie gerade auch besonders viel Pech … :roll_eyes:

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hm doch eine Führerscheinpflicht für Fahrräder und Rasenmäher einführen.

Deine Wiese scheint ja eine viel befahrene Strecke darzustellen.

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Schätzungsweise ist der Weg so selten befahren oder so selten jemand überhaupt das da jemand überhaupt ist , das man da mit keinerlei Hindernisse rechnet
Im üblichen Tagesverkehr , wenn nicht gerade Rush Hour , fahren da so ca 30 - 40 Autos die Stunde ( obwohl es die B 54 ist ) , unter der Woche vielleicht 10 Radfahrer , lediglich am Wochenende sieht man viele Rennräd Fahrer die nicht auf auf dem parallel laufenden Radweg sondern ihren Strampelanzug unbedingt auf der B 54 zeigen wollen

Auf dem Bürgersteig

sieht man ganz selten überhaupt jemand lang gehen

Auf dem angefügten Foto die Hecke zwischen den Mülltonnen und dem blauen Nachbarhaus zu sehen ist und der Wiesenstreifen zur Strasse hin

Da ist kein Gehweg. Da ist ein Seitenstreifen der Straße zu sehen.
Das ist laut StVO der „rechte Seitenstreifen“, der von Radfahrern benutzt werden darf (nicht muss).
Nette Radfahrer benutzen diesen Seitenstreifen von Landstraßen, weil dann Kraftfahrzeuge problemlos mit mehr als 2m Seitenabstand überholen können, ohne den Gegenverkehr beachten zu müssen.

Ist der benutzungspflichtig? Sind dort diese runden, blauen Schilder aufgestellt mit einem Fahrrad-Piktogramm?

Wo ist denn da der Radweg? Den geteerten Seitenstreifen kannst du ja wohl eher nicht meinen.

Fahrräder gehören gem StVO Par. 2 zunächst einmal auf die Fahrbahn (vulgo Straße), nur ein benutzungspflichtig (Schild 237) und benutzbarer Radweg ist zu befahren.

Ich denke, dass er den für einen „Bürgersteig“ gehalten hat.
Es ist aber der Seitenstreifen und daher für die Benutzung durch Radfahrer freigegeben.

Wobei der hinter der Einfahrt, also in etwa ab Beginn der Hecke, sehr schmal und unbenutzbar zu werden scheint. Im vorderen Bereich würde ich den definitiv als Radfahrer befahren. Aber dann kommt ja diese Wiese - und wenn man geradeaus fährt, gelangt man eben auf diese Wiese.
Das wird wohl beides mal passiert sein - einmal wegen Handybenutzung, beim Mountainbiker eventuell, weil er geduckt mit Blick nach unten gefahren ist.

Sehr traurig: Vor einigen Jahren befuhr eine Gruppe Radsportler eine Landstraße, auf dem rechten Seitenstreifen war ein landwirtschaftlicher Anhänger abgestellt. Einer der Radfahrer hatte wohl eine sehr windschnittige Körperhaltung eingenommen und sein gesenkter Blick reichte wohl nur für die nächsten 5m vor ihm. Er fuhr ungebremst auf. Er erlag seinen Verletzungen.

Im löndlichen Bereich legen Gemeinden oft Radwege parallel zu Bundesstraßen an, die durchaus auch mal 20m neben der Straße laufen können. Wenn dadurch ein quasi eingenständiger Radweg entsteht, der kaum Bezug zur Straße hat, frage ich mich, ob er dennoch benutzungspflichtig ist.

Der Radweg verläuft parallel Hinter dem Grundstück , also nicht auf dem Foto zu sehen , aber es handelt sich bei dem Radweg um diesen Ausgebauten Radweg der auch überregional bekannt ist
https://www.rad-reise-service.de/tour51.html